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Mannersdorf an der RabnitzBurgenland

Bitte Wasser sparen.

Bitte freiwillig

  • Appell zum Verzicht auf Dauerbewässerung von Gärten und Grünanlagen
  • Appell zum Verzicht auf Dauerbewässerung von Rasenflächen

Die Gemeinde begründet das so (Kundmachung vom 01. Juli 2026): „Auf Dauerbewässerungen von Rasenflächen, Gärten und Grünanlagen nach Möglichkeit zu verzichten bzw. diese auf das unbedingt notwendige Maß zu beschränken.“ Unten unter „Messwerte der Region“ steht, was die amtlichen Regionalmessstellen aktuell messen.

Quelle: Mannersdorf an der Rabnitz, 01. Juli 2026 · Geprüft 17.09.2026, 00:21 · Verbindlich ist die amtliche Kundmachung der Gemeinde.

Chronik

  1. 01. Juli 2026 – Kundmachung mit 2 Maßnahmen:
    • Appell zum Verzicht auf Dauerbewässerung von Gärten und Grünanlagen – Freiwilliger Appell
    • Appell zum Verzicht auf Dauerbewässerung von Rasenflächen – Freiwilliger Appell
Details, Ausnahmen und Quellen im Wortlaut
  • Gartenbewässerung

    Appell zum Verzicht auf Dauerbewässerung von Gärten und Grünanlagen

    Empfehlung

    Der WAVL ersucht aufgrund der Trockenperiode, auf Dauerbewässerungen von Gärten und Grünanlagen mit Trinkwasser nach Möglichkeit zu verzichten bzw. diese auf das unbedingt notwendige Maß zu beschränken, um Versorgungsspitzen zu vermeiden und Löschwasserreserven zu sichern.

    Wortlaut der Kundmachung

    „auf Dauerbewässerungen von Rasenflächen, Gärten und Grünanlagen nach Möglichkeit zu verzichten bzw. diese auf das unbedingt notwendige Maß zu beschränken.“

    Gültigkeit
    seit 01. Juli 2026, bis auf Widerruf
    Kundmachung vom
    01. Juli 2026
    Zuletzt geprüft
    17.09.2026, 00:21

    Stufe 1 – Appell: Freiwilliger Appell oder Empfehlung zum sparsamen Umgang mit Wasser.

    Quellen

  • Rasenbewässerung

    Appell zum Verzicht auf Dauerbewässerung von Rasenflächen

    Empfehlung

    Der Wasser- und Abwasserverband Lockenhaus und Umgebung (WAVL) ersucht aufgrund anhaltender Hitze und ausbleibender Niederschläge alle Kundinnen und Kunden, Trinkwasser sparsam zu verwenden und auf Dauerbewässerungen von Rasenflächen nach Möglichkeit zu verzichten bzw. diese auf das unbedingt notwendige Maß zu beschränken. Hintergrund sind Versorgungsspitzen durch automatische Bewässerungsanlagen sowie die Sicherstellung der Löschwasserreserven. Der Appell gilt für das WAVL-Versorgungsgebiet, zu dem Mannersdorf an der Rabnitz gehört.

    Wortlaut der Kundmachung

    „Der Wasserund Abwasserverband Lockenhaus und Umgebung ersucht daher alle Kundinnen und Kunden, Trinkwasser sparsam und verantwortungsvoll zu verwenden und auf Dauerbewässerungen von Rasenflächen, Gärten und Grünanlagen nach Möglichkeit zu verzichten bzw. diese auf das unbedingt notwendige Maß zu beschränken.“

    Gültigkeit
    seit 01. Juli 2026, bis auf Widerruf
    Kundmachung vom
    01. Juli 2026
    Zuletzt geprüft
    07.09.2026, 10:44

    Stufe 1 – Appell: Freiwilliger Appell oder Empfehlung zum sparsamen Umgang mit Wasser.

    Quellen

Transparenz

4 überwachte Quelle(n) für diese Gemeinde. Letzter Quellenabruf: 30.10.2026, 11:00. Rechtlich verbindlich ist ausschließlich die Kundmachung der Gemeinde bzw. Behörde.

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