MaltaKärnten
Es gelten Verbote.
Verboten
- Einschränkung der Gartenbewässerung
Die Gemeinde begründet das so (laut Kundmachung): „Verbote/Einschränkungen: Das Bewässern von Rasen- und Grünanalagen, das Autowaschen sowie das Befüllen von Schwimmbecken aus dem öffentlichen Trinkwassernetz sind untersagt oder sollen strikt vermieden werden.“ Unten unter „Messwerte der Region“ steht, was die amtlichen Regionalmessstellen aktuell messen.
Quelle: malta.gv.at · Geprüft 08.09.2026, 20:11 · Verbindlich ist die amtliche Kundmachung der Gemeinde.
Chronik
- Seit Beginn unserer Aufzeichnung (September 2026) keine Maßnahmen erfasst.
Details, Ausnahmen und Quellen im Wortlaut
- Verbot
Sonstige Wassermaßnahme
Einschränkung der Gartenbewässerung
Verbote/Einschränkungen: Das Bewässern von Rasen- und Grünanalagen, das Autowaschen sowie das Befüllen von Schwimmbecken aus dem öffentlichen Trinkwassernetz sind untersagt oder sollen strikt vermieden werden.
Wortlaut der Kundmachung
„Verbote/Einschränkungen: Das Bewässern von Rasen- und Grünanalagen, das Autowaschen sowie das Befüllen von Schwimmbecken aus dem öffentlichen Trinkwassernetz sind untersagt oder sollen strikt vermieden werden.“
- Gültigkeit
- bis auf Widerruf
- Kundmachung vom
- nicht eindeutig datiert (erstmals erfasst am 08. September 2026)
- Zuletzt geprüft
- 08.09.2026, 20:11
Stufe 3 – Verbot: Ein rechtlich verbindliches Verbot gilt derzeit.
Quellen
- Einschränkung der Gartenbewässerungmalta.gv.at · Gemeinde-Website · erfasst am 08. September 2026 · abgerufen 08.09.2026, 14:50Direktlink zur Kundmachung
Transparenz
5 überwachte Quelle(n) für diese Gemeinde. Letzter Quellenabruf: 30.10.2026, 11:00. Rechtlich verbindlich ist ausschließlich die Kundmachung der Gemeinde bzw. Behörde.
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