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MaltaKärnten

Es gelten Verbote.

Verboten

  • Einschränkung der Gartenbewässerung

Die Gemeinde begründet das so (laut Kundmachung): „Verbote/Einschränkungen: Das Bewässern von Rasen- und Grünanalagen, das Autowaschen sowie das Befüllen von Schwimmbecken aus dem öffentlichen Trinkwassernetz sind untersagt oder sollen strikt vermieden werden.“ Unten unter „Messwerte der Region“ steht, was die amtlichen Regionalmessstellen aktuell messen.

Quelle: malta.gv.at · Geprüft 08.09.2026, 20:11 · Verbindlich ist die amtliche Kundmachung der Gemeinde.

Chronik

  1. Seit Beginn unserer Aufzeichnung (September 2026) keine Maßnahmen erfasst.
Details, Ausnahmen und Quellen im Wortlaut
  • Sonstige Wassermaßnahme

    Einschränkung der Gartenbewässerung

    Verbot

    Verbote/Einschränkungen: Das Bewässern von Rasen- und Grünanalagen, das Autowaschen sowie das Befüllen von Schwimmbecken aus dem öffentlichen Trinkwassernetz sind untersagt oder sollen strikt vermieden werden.

    Wortlaut der Kundmachung

    „Verbote/Einschränkungen: Das Bewässern von Rasen- und Grünanalagen, das Autowaschen sowie das Befüllen von Schwimmbecken aus dem öffentlichen Trinkwassernetz sind untersagt oder sollen strikt vermieden werden.“

    Gültigkeit
    bis auf Widerruf
    Kundmachung vom
    nicht eindeutig datiert (erstmals erfasst am 08. September 2026)
    Zuletzt geprüft
    08.09.2026, 20:11

    Stufe 3 – Verbot: Ein rechtlich verbindliches Verbot gilt derzeit.

    Quellen

Transparenz

5 überwachte Quelle(n) für diese Gemeinde. Letzter Quellenabruf: 30.10.2026, 11:00. Rechtlich verbindlich ist ausschließlich die Kundmachung der Gemeinde bzw. Behörde.

Sie wohnen hier oder kennen eine amtliche Kundmachung, die hier fehlt? Hinweis oder Korrektur einbringen. Jede Meldung wird geprüft, bevor etwas öffentlich erscheint.

Sie vertreten diese Gemeinde oder den Wasserversorger? Versorgungslage melden · Kundmachungs-Protokoll (PDF)