MäderVorarlberg
Es gelten Verbote.
Verboten
- Spezifische, gesetzliche Verbote oder eine stundenweise Abschaltung des Netzes gibt es in Mäder aktuell jedoch nicht
Bitte freiwillig
- Einschränkung der Poolbefüllung
Die Gemeinde begründet das so (laut Kundmachung): „Spezifische, gesetzliche Verbote oder eine stundenweise Abschaltung des Netzes gibt es in Mäder aktuell jedoch nicht.“ Unten unter „Messwerte der Region“ steht, was die amtlichen Regionalmessstellen aktuell messen.
Quelle: maeder.at · Geprüft 08.09.2026, 20:03 · Verbindlich ist die amtliche Kundmachung der Gemeinde.
Chronik
- Seit Beginn unserer Aufzeichnung (September 2026) keine Maßnahmen erfasst.
Details, Ausnahmen und Quellen im Wortlaut
- Verbot
Sonstige Wassermaßnahme
Spezifische, gesetzliche Verbote oder eine stundenweise Abschaltung des Netzes gibt es in Mäder aktuell jedoch nicht
Spezifische, gesetzliche Verbote oder eine stundenweise Abschaltung des Netzes gibt es in Mäder aktuell jedoch nicht.
Wortlaut der Kundmachung
„Spezifische, gesetzliche Verbote oder eine stundenweise Abschaltung des Netzes gibt es in Mäder aktuell jedoch nicht.“
- Gültigkeit
- bis auf Widerruf
- Kundmachung vom
- nicht eindeutig datiert (erstmals erfasst am 08. September 2026)
- Zuletzt geprüft
- 08.09.2026, 20:03
Stufe 3 – Verbot: Ein rechtlich verbindliches Verbot gilt derzeit.
Quellen
- Spezifische, gesetzliche Verbote oder eine stundenweise Abschaltung des Netzes gibt es in Mäder aktuell jedoch nichtmaeder.at · Gemeinde-Website · erfasst am 08. September 2026 · abgerufen 08.09.2026, 14:17Direktlink zur Kundmachung
- Empfehlung
Sonstige Wassermaßnahme
Einschränkung der Poolbefüllung
Freiwilliges Wassersparen: Die Bevölkerung ist dazu aufgerufen, nicht zwingend notwendige Aktivitäten – wie das Befüllen von Pools, die Autowäsche oder das großflächige Sprengen von Rasenflächen – zu unterlassen oder stark einzuschränken.
Wortlaut der Kundmachung
„Freiwilliges Wassersparen: Die Bevölkerung ist dazu aufgerufen, nicht zwingend notwendige Aktivitäten – wie das Befüllen von Pools, die Autowäsche oder das großflächige Sprengen von Rasenflächen – zu unterlassen oder stark einzuschränken.“
- Gültigkeit
- bis auf Widerruf
- Kundmachung vom
- nicht eindeutig datiert (erstmals erfasst am 08. September 2026)
- Zuletzt geprüft
- 08.09.2026, 20:03
Stufe 3 – Verbot: Ein rechtlich verbindliches Verbot gilt derzeit.
Quellen
- Einschränkung der Poolbefüllungmaeder.at · Gemeinde-Website · erfasst am 08. September 2026 · abgerufen 08.09.2026, 14:17Direktlink zur Kundmachung
Transparenz
4 überwachte Quelle(n) für diese Gemeinde. Letzter Quellenabruf: 30.10.2026, 07:15. Rechtlich verbindlich ist ausschließlich die Kundmachung der Gemeinde bzw. Behörde.
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