Leutschach an der WeinstraßeSteiermark
Bitte Wasser sparen.
Bitte freiwillig
- Aufruf zum Wassersparen
Die Gemeinde begründet das so (Kundmachung vom 05. August 2026): „Aufruf zum Wassersparen 2026 1 Seite • 281 kB“ Unten unter „Messwerte der Region“ steht, was die amtlichen Regionalmessstellen aktuell messen.
Quelle: citiesapps.com · Geprüft 06.09.2026, 21:02 · Verbindlich ist die amtliche Kundmachung der Gemeinde.
Chronik
- 05. August 2026 – Aufruf zum Wassersparen – Freiwilliger Appell
Details, Ausnahmen und Quellen im Wortlaut
- Empfehlung
Allgemeine Wasserspar-Empfehlung
Aufruf zum Wassersparen
Die Gemeinde Leutschach an der Weinstraße veröffentlicht einen Aufruf zum Wassersparen. Der konkrete Inhalt des Aufrufs (welche Verwendungen betroffen sind, Gültigkeitszeitraum, Verbindlichkeit) liegt in einer angehängten PDF-Datei (1 Seite, 281 kB) und ist im vorliegenden Text nicht einsehbar.
Wortlaut der Kundmachung
„Aufruf zum Wassersparen 2026 1 Seite • 281 kB“
- Gültigkeit
- seit 05. August 2026, bis auf Widerruf
- Kundmachung vom
- 05. August 2026
- Zuletzt geprüft
- 06.09.2026, 21:02
Stufe 1 – Appell: Freiwilliger Appell oder Empfehlung zum sparsamen Umgang mit Wasser.
Quellen
- Dateibeitrag von Leutschach an der Weinstraßecitiesapps.com · Zeitung / Nachrichtenportal · Kundmachung vom 05. August 2026 · abgerufen 06.09.2026, 20:30Direktlink zur Kundmachung
Transparenz
5 überwachte Quelle(n) für diese Gemeinde. Letzter Quellenabruf: 05.10.2026, 18:20. Rechtlich verbindlich ist ausschließlich die Kundmachung der Gemeinde bzw. Behörde.
Sie wohnen hier oder kennen eine amtliche Kundmachung, die hier fehlt? Hinweis oder Korrektur einbringen. Jede Meldung wird geprüft, bevor etwas öffentlich erscheint.
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