LeutaschTirol
Es gelten Verbote.
Verboten
- Allgemeiner Kontext: Obwohl in Nachbargemeinden wie Zirl im Sommer behördliche Verbote (z
- Einschränkung der Poolbefüllung
Bitte freiwillig
- Aufruf zum Wassersparen
Die Gemeinde begründet das so (laut Kundmachung): „Während der extrem heiße und trockene Sommer 2026 österreichweit zu niedrigen Grundwasserständen und verschärften Sparappellen geführt hat, steht in Leutasch aktuell die Sicherung der Trinkwasserqualität im Vordergrund.“ Unten unter „Messwerte der Region“ steht, was die amtlichen Regionalmessstellen aktuell messen.
Quelle: leutasch.at · Geprüft 08.09.2026, 20:03 · Verbindlich ist die amtliche Kundmachung der Gemeinde.
Chronik
- Seit Beginn unserer Aufzeichnung (September 2026) keine Maßnahmen erfasst.
Details, Ausnahmen und Quellen im Wortlaut
- Empfehlung
Sonstige Wassermaßnahme
Aufruf zum Wassersparen
Während der extrem heiße und trockene Sommer 2026 österreichweit zu niedrigen Grundwasserständen und verschärften Sparappellen geführt hat, steht in Leutasch aktuell die Sicherung der Trinkwasserqualität im Vordergrund.
Wortlaut der Kundmachung
„Während der extrem heiße und trockene Sommer 2026 österreichweit zu niedrigen Grundwasserständen und verschärften Sparappellen geführt hat, steht in Leutasch aktuell die Sicherung der Trinkwasserqualität im Vordergrund.“
- Gültigkeit
- bis auf Widerruf
- Kundmachung vom
- nicht eindeutig datiert (erstmals erfasst am 08. September 2026)
- Zuletzt geprüft
- 08.09.2026, 20:03
Stufe 3 – Verbot: Ein rechtlich verbindliches Verbot gilt derzeit.
Quellen
- Aufruf zum Wassersparenleutasch.at · Gemeinde-Website · erfasst am 08. September 2026 · abgerufen 08.09.2026, 14:14Direktlink zur Kundmachung
- Verbot
Sonstige Wassermaßnahme
Allgemeiner Kontext: Obwohl in Nachbargemeinden wie Zirl im Sommer behördliche Verbote (z
Allgemeiner Kontext: Obwohl in Nachbargemeinden wie Zirl im Sommer behördliche Verbote (z.B.
Wortlaut der Kundmachung
„Allgemeiner Kontext: Obwohl in Nachbargemeinden wie Zirl im Sommer behördliche Verbote (z.B.“
- Gültigkeit
- bis auf Widerruf
- Kundmachung vom
- nicht eindeutig datiert (erstmals erfasst am 08. September 2026)
- Zuletzt geprüft
- 08.09.2026, 20:03
Stufe 3 – Verbot: Ein rechtlich verbindliches Verbot gilt derzeit.
Quellen
- Allgemeiner Kontext: Obwohl in Nachbargemeinden wie Zirl im Sommer behördliche Verbote (zleutasch.at · Gemeinde-Website · erfasst am 08. September 2026 · abgerufen 08.09.2026, 14:14Direktlink zur Kundmachung
- Verbot
Sonstige Wassermaßnahme
Einschränkung der Poolbefüllung
für Poolbefüllungen und Gartenbewässerung) erlassen werden mussten, gibt es für das Leutascher Tal kein akutes, generelles Nutzungsverbot.
Wortlaut der Kundmachung
„für Poolbefüllungen und Gartenbewässerung) erlassen werden mussten, gibt es für das Leutascher Tal kein akutes, generelles Nutzungsverbot.“
- Gültigkeit
- bis auf Widerruf
- Kundmachung vom
- nicht eindeutig datiert (erstmals erfasst am 08. September 2026)
- Zuletzt geprüft
- 08.09.2026, 20:03
Stufe 3 – Verbot: Ein rechtlich verbindliches Verbot gilt derzeit.
Quellen
- Einschränkung der Poolbefüllungleutasch.at · Gemeinde-Website · erfasst am 08. September 2026 · abgerufen 08.09.2026, 14:14Direktlink zur Kundmachung
Transparenz
7 überwachte Quelle(n) für diese Gemeinde. Letzter Quellenabruf: 26.10.2026, 04:50. Rechtlich verbindlich ist ausschließlich die Kundmachung der Gemeinde bzw. Behörde.
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