LeondingOberösterreich
Es gelten Verbote.
Verboten
- Aufruf zum Wassersparen
Eingeschränkt
- Auch wenn keine allgemeine Wasserknappheit herrscht, kann es lokal im Stadtgebiet zu Einschränkungen kommen:
Die Gemeinde begründet das so (laut Kundmachung): „Auch wenn keine allgemeine Wasserknappheit herrscht, kann es lokal im Stadtgebiet zu Einschränkungen kommen:“ Unten unter „Messwerte der Region“ steht, was die amtlichen Regionalmessstellen aktuell messen.
Quelle: leonding.at · Geprüft 08.09.2026, 20:03 · Verbindlich ist die amtliche Kundmachung der Gemeinde.
Chronik
- Seit Beginn unserer Aufzeichnung (September 2026) keine Maßnahmen erfasst.
Details, Ausnahmen und Quellen im Wortlaut
- Einschränkung
Sonstige Wassermaßnahme
Auch wenn keine allgemeine Wasserknappheit herrscht, kann es lokal im Stadtgebiet zu Einschränkungen kommen:
Auch wenn keine allgemeine Wasserknappheit herrscht, kann es lokal im Stadtgebiet zu Einschränkungen kommen:
Wortlaut der Kundmachung
„Auch wenn keine allgemeine Wasserknappheit herrscht, kann es lokal im Stadtgebiet zu Einschränkungen kommen:“
- Gültigkeit
- bis auf Widerruf
- Kundmachung vom
- nicht eindeutig datiert (erstmals erfasst am 08. September 2026)
- Zuletzt geprüft
- 08.09.2026, 20:03
Stufe 3 – Verbot: Ein rechtlich verbindliches Verbot gilt derzeit.
Quellen
- Auch wenn keine allgemeine Wasserknappheit herrscht, kann es lokal im Stadtgebiet zu Einschränkungen kommen:leonding.at · Gemeinde-Website · erfasst am 08. September 2026 · abgerufen 08.09.2026, 15:07Direktlink zur Kundmachung
- Verbot
Sonstige Wassermaßnahme
Aufruf zum Wassersparen
Für die Stadt Leonding gelten im September 2026 keine verpflichtenden behördlichen Wasserspar-Einschränkungen oder Verbote, da die Trinkwasserversorgung über die Linz AG aktuell stabil und gesichert ist.
Wortlaut der Kundmachung
„Für die Stadt Leonding gelten im September 2026 keine verpflichtenden behördlichen Wasserspar-Einschränkungen oder Verbote, da die Trinkwasserversorgung über die Linz AG aktuell stabil und gesichert ist.“
- Gültigkeit
- bis auf Widerruf
- Kundmachung vom
- nicht eindeutig datiert (erstmals erfasst am 08. September 2026)
- Zuletzt geprüft
- 08.09.2026, 20:03
Stufe 3 – Verbot: Ein rechtlich verbindliches Verbot gilt derzeit.
Quellen
- Aufruf zum Wassersparenleonding.at · Gemeinde-Website · erfasst am 08. September 2026 · abgerufen 08.09.2026, 15:07Direktlink zur Kundmachung
Transparenz
17 überwachte Quelle(n) für diese Gemeinde. Letzter Quellenabruf: 31.10.2026, 00:20. Rechtlich verbindlich ist ausschließlich die Kundmachung der Gemeinde bzw. Behörde.
Sie wohnen hier oder kennen eine amtliche Kundmachung, die hier fehlt? Hinweis oder Korrektur einbringen. Jede Meldung wird geprüft, bevor etwas öffentlich erscheint.
Sie vertreten diese Gemeinde oder den Wasserversorger? Versorgungslage melden · Kundmachungs-Protokoll (PDF)