LeogangSalzburg
Es gelten Verbote.
Verboten
- Einschränkung der Poolbefüllung
Eingeschränkt
- Aufruf zum Wassersparen
Die Gemeinde begründet das so (laut Kundmachung): „Für die Gemeinde Leogang sind im September 2026 keine verpflichtenden Wassersparmaßnahmen oder behördlichen Einschränkungen verordnet.“ Unten unter „Messwerte der Region“ steht, was die amtlichen Regionalmessstellen aktuell messen.
Quelle: leogang.at · Geprüft 08.09.2026, 20:00 · Verbindlich ist die amtliche Kundmachung der Gemeinde.
Chronik
- Seit Beginn unserer Aufzeichnung (September 2026) keine Maßnahmen erfasst.
Details, Ausnahmen und Quellen im Wortlaut
- Einschränkung
Sonstige Wassermaßnahme
Aufruf zum Wassersparen
Für die Gemeinde Leogang sind im September 2026 keine verpflichtenden Wassersparmaßnahmen oder behördlichen Einschränkungen verordnet.
Wortlaut der Kundmachung
„Für die Gemeinde Leogang sind im September 2026 keine verpflichtenden Wassersparmaßnahmen oder behördlichen Einschränkungen verordnet.“
- Gültigkeit
- bis auf Widerruf
- Kundmachung vom
- nicht eindeutig datiert (erstmals erfasst am 08. September 2026)
- Zuletzt geprüft
- 08.09.2026, 20:00
Stufe 3 – Verbot: Ein rechtlich verbindliches Verbot gilt derzeit.
Quellen
- Aufruf zum Wassersparenleogang.at · Gemeinde-Website · erfasst am 08. September 2026 · abgerufen 08.09.2026, 16:00Direktlink zur Kundmachung
- Verbot
Sonstige Wassermaßnahme
Einschränkung der Poolbefüllung
Keine gesetzlichen Verbote: Im Gegensatz zu anderen Regionen in Österreich oder dem benachbarten Bayern gibt es im Pinzgau aktuell keine behördlichen Verbote für das Befüllen von Pools oder die Gartenbewässerung.
Wortlaut der Kundmachung
„Keine gesetzlichen Verbote: Im Gegensatz zu anderen Regionen in Österreich oder dem benachbarten Bayern gibt es im Pinzgau aktuell keine behördlichen Verbote für das Befüllen von Pools oder die Gartenbewässerung.“
- Gültigkeit
- bis auf Widerruf
- Kundmachung vom
- nicht eindeutig datiert (erstmals erfasst am 08. September 2026)
- Zuletzt geprüft
- 08.09.2026, 20:00
Stufe 3 – Verbot: Ein rechtlich verbindliches Verbot gilt derzeit.
Quellen
- Einschränkung der Poolbefüllungleogang.at · Gemeinde-Website · erfasst am 08. September 2026 · abgerufen 08.09.2026, 16:01Direktlink zur Kundmachung
Transparenz
6 überwachte Quelle(n) für diese Gemeinde. Letzter Quellenabruf: 20.10.2026, 04:35. Rechtlich verbindlich ist ausschließlich die Kundmachung der Gemeinde bzw. Behörde.
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