LeobenSteiermark
Es gelten Verbote.
Verboten
- Keine Verbote, aber dringende Bitten: Es gibt in Leoben aktuell keine behördlichen Abschaltungen oder harten Verbote wie
Eingeschränkt
- Einschränkung im öffentlichen Raum: Das Waschen von Straßen und Gehsteigen durch die Stadt wurde auf ein Minimum reduzie
Die Gemeinde begründet das so (laut Kundmachung): „Keine Verbote, aber dringende Bitten: Es gibt in Leoben aktuell keine behördlichen Abschaltungen oder harten Verbote wie in anderen Gemeinden (z.“ Unten unter „Messwerte der Region“ steht, was die amtlichen Regionalmessstellen aktuell messen.
Quelle: leoben.at · Geprüft 08.09.2026, 19:09 · Verbindlich ist die amtliche Kundmachung der Gemeinde.
Chronik
- Seit Beginn unserer Aufzeichnung (September 2026) keine Maßnahmen erfasst.
Details, Ausnahmen und Quellen im Wortlaut
- Verbot
Sonstige Wassermaßnahme
Keine Verbote, aber dringende Bitten: Es gibt in Leoben aktuell keine behördlichen Abschaltungen oder harten Verbote wie
Keine Verbote, aber dringende Bitten: Es gibt in Leoben aktuell keine behördlichen Abschaltungen oder harten Verbote wie in anderen Gemeinden (z.
Wortlaut der Kundmachung
„Keine Verbote, aber dringende Bitten: Es gibt in Leoben aktuell keine behördlichen Abschaltungen oder harten Verbote wie in anderen Gemeinden (z.“
- Gültigkeit
- bis auf Widerruf
- Kundmachung vom
- nicht eindeutig datiert (erstmals erfasst am 08. September 2026)
- Zuletzt geprüft
- 08.09.2026, 19:09
Stufe 3 – Verbot: Ein rechtlich verbindliches Verbot gilt derzeit.
Quellen
- Keine Verbote, aber dringende Bitten: Es gibt in Leoben aktuell keine behördlichen Abschaltungen oder harten Verbote wieleoben.at · Gemeinde-Website · erfasst am 08. September 2026 · abgerufen 08.09.2026, 15:03Direktlink zur Kundmachung
- Einschränkung
Sonstige Wassermaßnahme
Einschränkung im öffentlichen Raum: Das Waschen von Straßen und Gehsteigen durch die Stadt wurde auf ein Minimum reduzie
Einschränkung im öffentlichen Raum: Das Waschen von Straßen und Gehsteigen durch die Stadt wurde auf ein Minimum reduziert.
Wortlaut der Kundmachung
„Einschränkung im öffentlichen Raum: Das Waschen von Straßen und Gehsteigen durch die Stadt wurde auf ein Minimum reduziert.“
- Gültigkeit
- bis auf Widerruf
- Kundmachung vom
- nicht eindeutig datiert (erstmals erfasst am 08. September 2026)
- Zuletzt geprüft
- 08.09.2026, 19:09
Stufe 3 – Verbot: Ein rechtlich verbindliches Verbot gilt derzeit.
Quellen
- Einschränkung im öffentlichen Raum: Das Waschen von Straßen und Gehsteigen durch die Stadt wurde auf ein Minimum reduzieleoben.at · Gemeinde-Website · erfasst am 08. September 2026 · abgerufen 08.09.2026, 15:03Direktlink zur Kundmachung
Transparenz
7 überwachte Quelle(n) für diese Gemeinde. Letzter Quellenabruf: 20.10.2026, 18:50. Rechtlich verbindlich ist ausschließlich die Kundmachung der Gemeinde bzw. Behörde.
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