LendorfKärnten
Es gelten Verbote.
Verboten
- In der Gemeinde Lendorf (Kärnten) gibt es aktuell keine strengen, behördlich verordneten Verbote zur Wassernutzung
Die Gemeinde begründet das so (laut Kundmachung): „In der Gemeinde Lendorf (Kärnten) gibt es aktuell keine strengen, behördlich verordneten Verbote zur Wassernutzung.“ Unten unter „Messwerte der Region“ steht, was die amtlichen Regionalmessstellen aktuell messen.
Quelle: bmluk.gv.at · Geprüft 08.09.2026, 15:29 · Verbindlich ist die amtliche Kundmachung der Gemeinde.
Chronik
- Seit Beginn unserer Aufzeichnung (September 2026) keine Maßnahmen erfasst.
Details, Ausnahmen und Quellen im Wortlaut
- Verbot
Sonstige Wassermaßnahme
In der Gemeinde Lendorf (Kärnten) gibt es aktuell keine strengen, behördlich verordneten Verbote zur Wassernutzung
In der Gemeinde Lendorf (Kärnten) gibt es aktuell keine strengen, behördlich verordneten Verbote zur Wassernutzung.
Wortlaut der Kundmachung
„In der Gemeinde Lendorf (Kärnten) gibt es aktuell keine strengen, behördlich verordneten Verbote zur Wassernutzung.“
- Gültigkeit
- bis auf Widerruf
- Kundmachung vom
- nicht eindeutig datiert (erstmals erfasst am 08. September 2026)
- Zuletzt geprüft
- 08.09.2026, 15:29
Stufe 3 – Verbot: Ein rechtlich verbindliches Verbot gilt derzeit.
Quellen
- In der Gemeinde Lendorf (Kärnten) gibt es aktuell keine strengen, behördlich verordneten Verbote zur Wassernutzungbmluk.gv.at · Gemeinde-Website · erfasst am 08. September 2026 · abgerufen 08.09.2026, 15:29Direktlink zur Kundmachung
Transparenz
6 überwachte Quelle(n) für diese Gemeinde. Letzter Quellenabruf: 03.10.2026, 03:55. Rechtlich verbindlich ist ausschließlich die Kundmachung der Gemeinde bzw. Behörde.
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