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LeibenNiederösterreich

Es gelten Einschränkungen.

Eingeschränkt

  • Wasserknappheit diverser Gewässerstrecken

Bitte freiwillig

  • Appell zum weitgehenden Verzicht auf das Befüllen von Pools in Trockenperioden
  • Appell zum weitgehenden Verzicht auf Rasenbewässerung in Trockenperioden

Erlaubt bleibt

  • Gießen mit Regenwasser (z. B. aus einer Regentonne) wird ausdrücklich empfohlen; Pflanzen in den kühlen Morgen- oder Abendstunden gießen.

Die Gemeinde begründet das so (Kundmachung vom 23. Juni 2026): „Auf das Bewässern von Rasenflächen und das Befüllen in Trockenperioden weitgehend verzichten.“ Unten unter „Messwerte der Region“ steht, was die amtlichen Regionalmessstellen aktuell messen.

Quelle: leiben.gv.at, 23. Juni 2026 · leiben.gv.at, 13. August 2026 · Geprüft 07.09.2026, 11:22 · Verbindlich ist die amtliche Kundmachung der Gemeinde.

Chronik

  1. 23. Juni 2026 – Kundmachung mit 2 Maßnahmen:
    • Appell zum weitgehenden Verzicht auf das Befüllen von Pools in Trockenperioden – Freiwilliger Appell
    • Appell zum weitgehenden Verzicht auf Rasenbewässerung in Trockenperioden – Freiwilliger Appell
  2. 13. August 2026 – Wasserknappheit diverser Gewässerstrecken – Einschränkung
Details, Ausnahmen und Quellen im Wortlaut
  • Befüllung privater Pools

    Appell zum weitgehenden Verzicht auf das Befüllen von Pools in Trockenperioden

    Empfehlung

    Im Zuge der Hitzewelle bittet die Marktgemeinde Leiben um sorgsamen Umgang mit Trinkwasser und empfiehlt, in Trockenperioden weitgehend auf das Befüllen (privater Pools/Schwimmbecken) zu verzichten. Freiwilliger Appell, kein Verbot.

    Wortlaut der Kundmachung

    „Auf das Bewässern von Rasenflächen und das Befüllen in Trockenperioden weitgehend verzichten.“

    Gültigkeit
    seit 23. Juni 2026, bis auf Widerruf
    Kundmachung vom
    23. Juni 2026
    Zuletzt geprüft
    07.09.2026, 11:20

    Stufe 2 – Einschränkung: Eine Einschränkung der Wassernutzung gilt derzeit.

    Quellen

    • Marktgemeinde Leibenleiben.gv.at · Gemeinde-Website · Kundmachung vom 23. Juni 2026 · abgerufen 07.09.2026, 11:19Direktlink zur Kundmachung
  • Rasenbewässerung

    Appell zum weitgehenden Verzicht auf Rasenbewässerung in Trockenperioden

    Empfehlung

    Die Marktgemeinde Leiben bittet aufgrund der Hitzewelle um sorgsamen Umgang mit Trinkwasser, um die Versorgungssicherheit zu gewährleisten. Konkret wird empfohlen, auf das Bewässern von Rasenflächen in Trockenperioden weitgehend zu verzichten. Freiwilliger Appell, kein Verbot.

    Ausnahmen – das bleibt erlaubt

    Gießen mit Regenwasser (z. B. aus einer Regentonne) wird ausdrücklich empfohlen; Pflanzen in den kühlen Morgen- oder Abendstunden gießen.

    Wortlaut der Kundmachung

    „Um die Versorgungssicherheit mit Trinkwasser auch weiter gewährleisten zu können, bitten wir um sorgsamen Umgang mit diesem kostbaren Gut! Tipps zu sorgsamem Umgang mit Wasser: Auf das Bewässern von Rasenflächen und das Befüllen in Trockenperioden weitgehend verzichten.“

    Gültigkeit
    seit 23. Juni 2026, bis auf Widerruf
    Kundmachung vom
    23. Juni 2026
    Zuletzt geprüft
    07.09.2026, 11:22

    Stufe 2 – Einschränkung: Eine Einschränkung der Wassernutzung gilt derzeit.

    Quellen

    • Marktgemeinde Leibenleiben.gv.at · Gemeinde-Website · Kundmachung vom 23. Juni 2026 · abgerufen 07.09.2026, 11:19Direktlink zur Kundmachung
  • Entnahme aus Bächen und Flüssen

    Wasserknappheit diverser Gewässerstrecken

    Einschränkung

    Die Marktgemeinde Leiben verzeichnet auf der Amtstafel ein 'Informationsschreiben Wasserknappheit' (Aktenzahl MEW2-A-1411/124) mit Kundmachungszeitraum 13.08.2026 bis 31.12.2026. Nach dem Aktenzeichen handelt es sich um eine Kundmachung der BH Melk zur Wasserknappheit diverser Gewässerstrecken; erfahrungsgemäß betrifft sie Einschränkungen der Wasserentnahme aus Oberflächengewässern. Der genaue Inhalt der Regel ist aus dieser Übersichtsseite nicht ersichtlich.

    Wortlaut der Kundmachung

    „Informationsschreiben Wasserknappheit MEW2-A-1411/124 13.08.2026 - 31.12.2026 Gemeinde“

    Gültigkeit
    seit 13. August 2026, bis auf Widerruf
    Kundmachung vom
    13. August 2026
    Zuletzt geprüft
    06.09.2026, 22:24

    Stufe 2 – Einschränkung: Eine Einschränkung der Wassernutzung gilt derzeit.

    Quellen

    • Marktgemeinde Leibenleiben.gv.at · Gemeinde-Website · Kundmachung vom 13. August 2026 · abgerufen 06.09.2026, 22:23Direktlink zur Kundmachung

Transparenz

14 überwachte Quelle(n) für diese Gemeinde. Letzter Quellenabruf: 02.11.2026, 05:15. Rechtlich verbindlich ist ausschließlich die Kundmachung der Gemeinde bzw. Behörde.

Sie wohnen hier oder kennen eine amtliche Kundmachung, die hier fehlt? Hinweis oder Korrektur einbringen. Jede Meldung wird geprüft, bevor etwas öffentlich erscheint.

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