LauterachVorarlberg
Bitte Wasser sparen.
Bitte freiwillig
- Trinkwassernetz Lauterach in Top-Zustand
- Appell: Keine unnötigen Poolbefüllungen
- Appell: Private Fahrzeugwäsche aufschieben
- Appell: Rasenbewässerung minimieren
Die Gemeinde begründet das so (laut Kundmachung): „In Lauterach (Vorarlberg) und der gesamten Region gibt es im September 2026 keine behördlich verordneten, strengen Wasserspar-Verbote, da sich das lokale Trinkwassernetz laut Gemeindeangaben in einem Top-Zustand befindet.“ Unten unter „Messwerte der Region“ steht, was die amtlichen Regionalmessstellen aktuell messen.
Quelle: instagram.com · vorarlberg.orf.at · Geprüft 08.09.2026, 12:01 · Verbindlich ist die amtliche Kundmachung der Gemeinde.
Chronik
- Seit Beginn unserer Aufzeichnung (September 2026) keine Maßnahmen erfasst.
Details, Ausnahmen und Quellen im Wortlaut
- Empfehlung
Öffentliche Wasserversorgung
Trinkwassernetz Lauterach in Top-Zustand
Information der Marktgemeinde Lauterach: Das lokale Trinkwassernetz ist in einem Top-Zustand, die Versorgung in Lauterach ist stabil; es gibt keine behördlich verordneten, strengen Wasserspar-Verbote.
Wortlaut der Kundmachung
„In Lauterach (Vorarlberg) und der gesamten Region gibt es im September 2026 keine behördlich verordneten, strengen Wasserspar-Verbote, da sich das lokale Trinkwassernetz laut Gemeindeangaben in einem Top-Zustand befindet.“
- Gültigkeit
- bis auf Widerruf
- Kundmachung vom
- nicht eindeutig datiert (erstmals erfasst am 08. September 2026)
- Zuletzt geprüft
- 08.09.2026, 12:01
Stufe 1 – Appell: Freiwilliger Appell oder Empfehlung zum sparsamen Umgang mit Wasser.
Quellen
- Trinkwassernetz Lauterach in Top-Zustandinstagram.com · Zeitung / Nachrichtenportal · erfasst am 08. September 2026 · abgerufen 08.09.2026, 12:01Direktlink zur Kundmachung
- Empfehlung
Befüllung privater Pools
Appell: Keine unnötigen Poolbefüllungen
Freiwilliger Verzicht auf den Verbrauch großer Mengen Trinkwasser für Pools oder Freizeiteinrichtungen.
Wortlaut der Kundmachung
„Poolbefüllungen: Große Mengen Trinkwasser nicht unnötig für Pools oder Freizeiteinrichtungen verbrauchen.“
- Gültigkeit
- bis auf Widerruf
- Kundmachung vom
- nicht eindeutig datiert (erstmals erfasst am 08. September 2026)
- Zuletzt geprüft
- 08.09.2026, 12:00
Stufe 1 – Appell: Freiwilliger Appell oder Empfehlung zum sparsamen Umgang mit Wasser.
Quellen
- Appell: Keine unnötigen Poolbefüllungenvorarlberg.orf.at · Zeitung / Nachrichtenportal · erfasst am 08. September 2026 · abgerufen 08.09.2026, 12:00Direktlink zur Kundmachung
- Empfehlung
Fahrzeugwäsche
Appell: Private Fahrzeugwäsche aufschieben
Freiwillige Bitte, das private Waschen von Autos mit Trinkwasser nach Möglichkeit aufzuschieben.
Wortlaut der Kundmachung
„Fahrzeugwäsche: Das private Waschen von Autos mit Trinkwasser nach Möglichkeit aufschieben.“
- Gültigkeit
- bis auf Widerruf
- Kundmachung vom
- nicht eindeutig datiert (erstmals erfasst am 08. September 2026)
- Zuletzt geprüft
- 08.09.2026, 12:00
Stufe 1 – Appell: Freiwilliger Appell oder Empfehlung zum sparsamen Umgang mit Wasser.
Quellen
- Appell: Private Fahrzeugwäsche aufschiebenvorarlberg.orf.at · Zeitung / Nachrichtenportal · erfasst am 08. September 2026 · abgerufen 08.09.2026, 12:00Direktlink zur Kundmachung
- Empfehlung
Rasenbewässerung
Appell: Rasenbewässerung minimieren
Freiwilliger Verzicht bzw. Minimierung des intensiven Sprengens privater Rasenflächen, um das Grundwasser präventiv zu schonen.
Wortlaut der Kundmachung
„Rasenbewässerung: Das intensive Sprengen von privaten Rasenflächen sollte minimiert werden.“
- Gültigkeit
- bis auf Widerruf
- Kundmachung vom
- nicht eindeutig datiert (erstmals erfasst am 08. September 2026)
- Zuletzt geprüft
- 08.09.2026, 12:00
Stufe 1 – Appell: Freiwilliger Appell oder Empfehlung zum sparsamen Umgang mit Wasser.
Quellen
- Appell: Rasenbewässerung minimierenvorarlberg.orf.at · Zeitung / Nachrichtenportal · erfasst am 08. September 2026 · abgerufen 08.09.2026, 12:00Direktlink zur Kundmachung
Transparenz
4 überwachte Quelle(n) für diese Gemeinde. Letzter Quellenabruf: 19.10.2026, 14:15. Rechtlich verbindlich ist ausschließlich die Kundmachung der Gemeinde bzw. Behörde.
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