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LaßnitzhöheSteiermark

Es gelten Verbote.

Verboten

  • Aufruf zum Wassersparen

Die Gemeinde begründet das so (laut Kundmachung): „Die Marktgemeinde Laßnitzhöhe betreibt zwei eigene Wasserwerke mit fünf Tiefbrunnen, hat jedoch aktuell (Stand August/September 2026) keine offiziellen, ortsspezifischen Verbote oder Notfall-Wassersparverordnungen erlassen.“ Unten unter „Messwerte der Region“ steht, was die amtlichen Regionalmessstellen aktuell messen.

Quelle: lassnitzhoehe.at · Geprüft 08.09.2026, 18:25 · Verbindlich ist die amtliche Kundmachung der Gemeinde.

Chronik

  1. Seit Beginn unserer Aufzeichnung (September 2026) keine Maßnahmen erfasst.
Details, Ausnahmen und Quellen im Wortlaut
  • Sonstige Wassermaßnahme

    Aufruf zum Wassersparen

    Verbot

    Die Marktgemeinde Laßnitzhöhe betreibt zwei eigene Wasserwerke mit fünf Tiefbrunnen, hat jedoch aktuell (Stand August/September 2026) keine offiziellen, ortsspezifischen Verbote oder Notfall-Wassersparverordnungen erlassen.

    Wortlaut der Kundmachung

    „Die Marktgemeinde Laßnitzhöhe betreibt zwei eigene Wasserwerke mit fünf Tiefbrunnen, hat jedoch aktuell (Stand August/September 2026) keine offiziellen, ortsspezifischen Verbote oder Notfall-Wassersparverordnungen erlassen.“

    Gültigkeit
    bis auf Widerruf
    Kundmachung vom
    nicht eindeutig datiert (erstmals erfasst am 08. September 2026)
    Zuletzt geprüft
    08.09.2026, 18:25

    Stufe 3 – Verbot: Ein rechtlich verbindliches Verbot gilt derzeit.

    Quellen

    • Aufruf zum Wassersparenlassnitzhoehe.at · Gemeinde-Website · erfasst am 08. September 2026 · abgerufen 08.09.2026, 14:24Direktlink zur Kundmachung

Transparenz

5 überwachte Quelle(n) für diese Gemeinde. Letzter Quellenabruf: 24.10.2026, 09:15. Rechtlich verbindlich ist ausschließlich die Kundmachung der Gemeinde bzw. Behörde.

Sie wohnen hier oder kennen eine amtliche Kundmachung, die hier fehlt? Hinweis oder Korrektur einbringen. Jede Meldung wird geprüft, bevor etwas öffentlich erscheint.

Sie vertreten diese Gemeinde oder den Wasserversorger? Versorgungslage melden · Kundmachungs-Protokoll (PDF)