LasbergOberösterreich
Es gelten Einschränkungen.
Eingeschränkt
- Folgende konkrete Maßnahmen und Einschränkungen wurden von der Marktgemeinde und der Wassergenossenschaft erlassen:
- Einschränkung des Trinkwasserverbrauchs: Die Aufforderung zum strikten Sparen gilt bis auf Weiteres
Bitte freiwillig
- Aufruf zum Wassersparen
Die Gemeinde begründet das so (laut Kundmachung): „Folgende konkrete Maßnahmen und Einschränkungen wurden von der Marktgemeinde und der Wassergenossenschaft erlassen:“ Unten unter „Messwerte der Region“ steht, was die amtlichen Regionalmessstellen aktuell messen.
Quelle: lasberg.at · Geprüft 08.09.2026, 19:49 · Verbindlich ist die amtliche Kundmachung der Gemeinde.
Chronik
- Seit Beginn unserer Aufzeichnung (September 2026) keine Maßnahmen erfasst.
Details, Ausnahmen und Quellen im Wortlaut
- Einschränkung
Sonstige Wassermaßnahme
Folgende konkrete Maßnahmen und Einschränkungen wurden von der Marktgemeinde und der Wassergenossenschaft erlassen:
Folgende konkrete Maßnahmen und Einschränkungen wurden von der Marktgemeinde und der Wassergenossenschaft erlassen:
Wortlaut der Kundmachung
„Folgende konkrete Maßnahmen und Einschränkungen wurden von der Marktgemeinde und der Wassergenossenschaft erlassen:“
- Gültigkeit
- bis auf Widerruf
- Kundmachung vom
- nicht eindeutig datiert (erstmals erfasst am 08. September 2026)
- Zuletzt geprüft
- 08.09.2026, 19:49
Stufe 2 – Einschränkung: Eine Einschränkung der Wassernutzung gilt derzeit.
Quellen
- Folgende konkrete Maßnahmen und Einschränkungen wurden von der Marktgemeinde und der Wassergenossenschaft erlassen:lasberg.at · Gemeinde-Website · erfasst am 08. September 2026 · abgerufen 08.09.2026, 15:48Direktlink zur Kundmachung
- Empfehlung
Sonstige Wassermaßnahme
Aufruf zum Wassersparen
In Lasberg gilt aufgrund einer anhaltend angespannten Versorgungslage weiterhin ein dringender Appell zum Wassersparen.
Wortlaut der Kundmachung
„In Lasberg gilt aufgrund einer anhaltend angespannten Versorgungslage weiterhin ein dringender Appell zum Wassersparen.“
- Gültigkeit
- bis auf Widerruf
- Kundmachung vom
- nicht eindeutig datiert (erstmals erfasst am 08. September 2026)
- Zuletzt geprüft
- 08.09.2026, 19:49
Stufe 2 – Einschränkung: Eine Einschränkung der Wassernutzung gilt derzeit.
Quellen
- Aufruf zum Wassersparenlasberg.at · Gemeinde-Website · erfasst am 08. September 2026 · abgerufen 08.09.2026, 15:48Direktlink zur Kundmachung
- Einschränkung
Sonstige Wassermaßnahme
Einschränkung des Trinkwasserverbrauchs: Die Aufforderung zum strikten Sparen gilt bis auf Weiteres
Einschränkung des Trinkwasserverbrauchs: Die Aufforderung zum strikten Sparen gilt bis auf Weiteres.
Wortlaut der Kundmachung
„Einschränkung des Trinkwasserverbrauchs: Die Aufforderung zum strikten Sparen gilt bis auf Weiteres.“
- Gültigkeit
- bis auf Widerruf
- Kundmachung vom
- nicht eindeutig datiert (erstmals erfasst am 08. September 2026)
- Zuletzt geprüft
- 08.09.2026, 19:49
Stufe 2 – Einschränkung: Eine Einschränkung der Wassernutzung gilt derzeit.
Quellen
- Einschränkung des Trinkwasserverbrauchs: Die Aufforderung zum strikten Sparen gilt bis auf Weitereslasberg.at · Gemeinde-Website · erfasst am 08. September 2026 · abgerufen 08.09.2026, 15:48Direktlink zur Kundmachung
Transparenz
6 überwachte Quelle(n) für diese Gemeinde. Letzter Quellenabruf: 17.10.2026, 07:06. Rechtlich verbindlich ist ausschließlich die Kundmachung der Gemeinde bzw. Behörde.
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