← Suche

LanzenkirchenNiederösterreich

Es gelten Verbote.

Verboten

  • Für die Marktgemeinde Lanzenkirchen gibt es aktuell keine flächendeckenden, behördlich verordneten Verbote zur Wassernut

Eingeschränkt

  • Einschränkung der Poolbefüllung

Bitte freiwillig

  • Aufruf zum Wassersparen

Die Gemeinde begründet das so (laut Kundmachung): „Stattdessen setzt die Gemeinde im Rahmen regionaler Hitze- und Trockenperioden auf dringende Appelle zum bewussten Wassersparen sowie auf große strukturelle Investitionen zur langfristigen Absicherung der Trinkwasserversorgung.“ Unten unter „Messwerte der Region“ steht, was die amtlichen Regionalmessstellen aktuell messen.

Quelle: lanzenkirchen.gv.at · Geprüft 08.09.2026, 19:42 · Verbindlich ist die amtliche Kundmachung der Gemeinde.

Chronik

  1. Seit Beginn unserer Aufzeichnung (September 2026) keine Maßnahmen erfasst.
Details, Ausnahmen und Quellen im Wortlaut
  • Sonstige Wassermaßnahme

    Aufruf zum Wassersparen

    Empfehlung

    Stattdessen setzt die Gemeinde im Rahmen regionaler Hitze- und Trockenperioden auf dringende Appelle zum bewussten Wassersparen sowie auf große strukturelle Investitionen zur langfristigen Absicherung der Trinkwasserversorgung.

    Wortlaut der Kundmachung

    „Stattdessen setzt die Gemeinde im Rahmen regionaler Hitze- und Trockenperioden auf dringende Appelle zum bewussten Wassersparen sowie auf große strukturelle Investitionen zur langfristigen Absicherung der Trinkwasserversorgung.“

    Gültigkeit
    bis auf Widerruf
    Kundmachung vom
    nicht eindeutig datiert (erstmals erfasst am 08. September 2026)
    Zuletzt geprüft
    08.09.2026, 19:42

    Stufe 3 – Verbot: Ein rechtlich verbindliches Verbot gilt derzeit.

    Quellen

    • Aufruf zum Wassersparenlanzenkirchen.gv.at · Gemeinde-Website · erfasst am 08. September 2026 · abgerufen 08.09.2026, 14:35Direktlink zur Kundmachung
  • Sonstige Wassermaßnahme

    Einschränkung der Poolbefüllung

    Einschränkung

    Garten & Außenbereich:Regenwasser nutzen: Gartenflächen bevorzugt über Zisternen oder Regentropfen-Sammelbecken bewässern.Einschränkung: Auf das ausgiebige Sprengen von Rasenflächen sowie das private Autowaschen mit Trinkwasser verzichten.Pools: Das Befüllen oder Nachfüllen großer Pools in Spitzenzeiten vermeiden.

    Wortlaut der Kundmachung

    „Garten & Außenbereich:Regenwasser nutzen: Gartenflächen bevorzugt über Zisternen oder Regentropfen-Sammelbecken bewässern.Einschränkung: Auf das ausgiebige Sprengen von Rasenflächen sowie das private Autowaschen mit Trinkwasser verzichten.Pools: Das Befüllen oder Nachfüllen großer Pools in Spitzenzeiten vermeiden.“

    Gültigkeit
    bis auf Widerruf
    Kundmachung vom
    nicht eindeutig datiert (erstmals erfasst am 08. September 2026)
    Zuletzt geprüft
    08.09.2026, 19:42

    Stufe 3 – Verbot: Ein rechtlich verbindliches Verbot gilt derzeit.

    Quellen

  • Sonstige Wassermaßnahme

    Für die Marktgemeinde Lanzenkirchen gibt es aktuell keine flächendeckenden, behördlich verordneten Verbote zur Wassernut

    Verbot

    Für die Marktgemeinde Lanzenkirchen gibt es aktuell keine flächendeckenden, behördlich verordneten Verbote zur Wassernutzung.

    Wortlaut der Kundmachung

    „Für die Marktgemeinde Lanzenkirchen gibt es aktuell keine flächendeckenden, behördlich verordneten Verbote zur Wassernutzung.“

    Gültigkeit
    bis auf Widerruf
    Kundmachung vom
    nicht eindeutig datiert (erstmals erfasst am 08. September 2026)
    Zuletzt geprüft
    08.09.2026, 19:42

    Stufe 3 – Verbot: Ein rechtlich verbindliches Verbot gilt derzeit.

    Quellen

Transparenz

5 überwachte Quelle(n) für diese Gemeinde. Letzter Quellenabruf: 30.10.2026, 07:15. Rechtlich verbindlich ist ausschließlich die Kundmachung der Gemeinde bzw. Behörde.

Sie wohnen hier oder kennen eine amtliche Kundmachung, die hier fehlt? Hinweis oder Korrektur einbringen. Jede Meldung wird geprüft, bevor etwas öffentlich erscheint.

Sie vertreten diese Gemeinde oder den Wasserversorger? Versorgungslage melden · Kundmachungs-Protokoll (PDF)