LanzenkirchenNiederösterreich
Es gelten Verbote.
Verboten
- Für die Marktgemeinde Lanzenkirchen gibt es aktuell keine flächendeckenden, behördlich verordneten Verbote zur Wassernut
Eingeschränkt
- Einschränkung der Poolbefüllung
Bitte freiwillig
- Aufruf zum Wassersparen
Die Gemeinde begründet das so (laut Kundmachung): „Stattdessen setzt die Gemeinde im Rahmen regionaler Hitze- und Trockenperioden auf dringende Appelle zum bewussten Wassersparen sowie auf große strukturelle Investitionen zur langfristigen Absicherung der Trinkwasserversorgung.“ Unten unter „Messwerte der Region“ steht, was die amtlichen Regionalmessstellen aktuell messen.
Quelle: lanzenkirchen.gv.at · Geprüft 08.09.2026, 19:42 · Verbindlich ist die amtliche Kundmachung der Gemeinde.
Chronik
- Seit Beginn unserer Aufzeichnung (September 2026) keine Maßnahmen erfasst.
Details, Ausnahmen und Quellen im Wortlaut
- Empfehlung
Sonstige Wassermaßnahme
Aufruf zum Wassersparen
Stattdessen setzt die Gemeinde im Rahmen regionaler Hitze- und Trockenperioden auf dringende Appelle zum bewussten Wassersparen sowie auf große strukturelle Investitionen zur langfristigen Absicherung der Trinkwasserversorgung.
Wortlaut der Kundmachung
„Stattdessen setzt die Gemeinde im Rahmen regionaler Hitze- und Trockenperioden auf dringende Appelle zum bewussten Wassersparen sowie auf große strukturelle Investitionen zur langfristigen Absicherung der Trinkwasserversorgung.“
- Gültigkeit
- bis auf Widerruf
- Kundmachung vom
- nicht eindeutig datiert (erstmals erfasst am 08. September 2026)
- Zuletzt geprüft
- 08.09.2026, 19:42
Stufe 3 – Verbot: Ein rechtlich verbindliches Verbot gilt derzeit.
Quellen
- Aufruf zum Wassersparenlanzenkirchen.gv.at · Gemeinde-Website · erfasst am 08. September 2026 · abgerufen 08.09.2026, 14:35Direktlink zur Kundmachung
- Einschränkung
Sonstige Wassermaßnahme
Einschränkung der Poolbefüllung
Garten & Außenbereich:Regenwasser nutzen: Gartenflächen bevorzugt über Zisternen oder Regentropfen-Sammelbecken bewässern.Einschränkung: Auf das ausgiebige Sprengen von Rasenflächen sowie das private Autowaschen mit Trinkwasser verzichten.Pools: Das Befüllen oder Nachfüllen großer Pools in Spitzenzeiten vermeiden.
Wortlaut der Kundmachung
„Garten & Außenbereich:Regenwasser nutzen: Gartenflächen bevorzugt über Zisternen oder Regentropfen-Sammelbecken bewässern.Einschränkung: Auf das ausgiebige Sprengen von Rasenflächen sowie das private Autowaschen mit Trinkwasser verzichten.Pools: Das Befüllen oder Nachfüllen großer Pools in Spitzenzeiten vermeiden.“
- Gültigkeit
- bis auf Widerruf
- Kundmachung vom
- nicht eindeutig datiert (erstmals erfasst am 08. September 2026)
- Zuletzt geprüft
- 08.09.2026, 19:42
Stufe 3 – Verbot: Ein rechtlich verbindliches Verbot gilt derzeit.
Quellen
- Einschränkung der Poolbefüllunglanzenkirchen.gv.at · Gemeinde-Website · erfasst am 08. September 2026 · abgerufen 08.09.2026, 14:35Direktlink zur Kundmachung
- Verbot
Sonstige Wassermaßnahme
Für die Marktgemeinde Lanzenkirchen gibt es aktuell keine flächendeckenden, behördlich verordneten Verbote zur Wassernut
Für die Marktgemeinde Lanzenkirchen gibt es aktuell keine flächendeckenden, behördlich verordneten Verbote zur Wassernutzung.
Wortlaut der Kundmachung
„Für die Marktgemeinde Lanzenkirchen gibt es aktuell keine flächendeckenden, behördlich verordneten Verbote zur Wassernutzung.“
- Gültigkeit
- bis auf Widerruf
- Kundmachung vom
- nicht eindeutig datiert (erstmals erfasst am 08. September 2026)
- Zuletzt geprüft
- 08.09.2026, 19:42
Stufe 3 – Verbot: Ein rechtlich verbindliches Verbot gilt derzeit.
Quellen
- Für die Marktgemeinde Lanzenkirchen gibt es aktuell keine flächendeckenden, behördlich verordneten Verbote zur Wassernutlanzenkirchen.gv.at · Gemeinde-Website · erfasst am 08. September 2026 · abgerufen 08.09.2026, 14:35Direktlink zur Kundmachung
Transparenz
5 überwachte Quelle(n) für diese Gemeinde. Letzter Quellenabruf: 30.10.2026, 07:15. Rechtlich verbindlich ist ausschließlich die Kundmachung der Gemeinde bzw. Behörde.
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