LanzendorfNiederösterreich
Es gelten Verbote.
Verboten
- die Nachbargemeinde Maria Lanzendorf) liegt für September 2026 keine behördlich verordnete Wassereinschränkung oder ein
Eingeschränkt
- Einschränkung der Gartenbewässerung
Die Gemeinde begründet das so (laut Kundmachung): „Gartenbewässerung einschränken: Rasenflächen nicht großflächig sprengen.“ Unten unter „Messwerte der Region“ steht, was die amtlichen Regionalmessstellen aktuell messen.
Quelle: maria-lanzendorf.gv.at · Geprüft 08.09.2026, 19:41 · Verbindlich ist die amtliche Kundmachung der Gemeinde.
Chronik
- Seit Beginn unserer Aufzeichnung (September 2026) keine Maßnahmen erfasst.
Details, Ausnahmen und Quellen im Wortlaut
- Einschränkung
Sonstige Wassermaßnahme
Einschränkung der Gartenbewässerung
Gartenbewässerung einschränken: Rasenflächen nicht großflächig sprengen.
Wortlaut der Kundmachung
„Gartenbewässerung einschränken: Rasenflächen nicht großflächig sprengen.“
- Gültigkeit
- bis auf Widerruf
- Kundmachung vom
- nicht eindeutig datiert (erstmals erfasst am 08. September 2026)
- Zuletzt geprüft
- 08.09.2026, 19:41
Stufe 3 – Verbot: Ein rechtlich verbindliches Verbot gilt derzeit.
Quellen
- Einschränkung der Gartenbewässerungmaria-lanzendorf.gv.at · Gemeinde-Website · erfasst am 08. September 2026 · abgerufen 08.09.2026, 14:30Übersichtsseite von www.maria-lanzendorf.gv.at – kein Direktlink zur Kundmachung
Diese Quelle verweist nur auf die laufende Amtstafel bzw. Newsübersicht. Solange kein Direktlink auf die Kundmachung vorliegt, gilt die Maßnahme als nicht belegt und wird nicht veröffentlicht.
- Verbot
Sonstige Wassermaßnahme
die Nachbargemeinde Maria Lanzendorf) liegt für September 2026 keine behördlich verordnete Wassereinschränkung oder ein
die Nachbargemeinde Maria Lanzendorf) liegt für September 2026 keine behördlich verordnete Wassereinschränkung oder ein spezifisches Verbot vor.
Wortlaut der Kundmachung
„die Nachbargemeinde Maria Lanzendorf) liegt für September 2026 keine behördlich verordnete Wassereinschränkung oder ein spezifisches Verbot vor.“
- Gültigkeit
- bis auf Widerruf
- Kundmachung vom
- nicht eindeutig datiert (erstmals erfasst am 08. September 2026)
- Zuletzt geprüft
- 08.09.2026, 19:41
Stufe 3 – Verbot: Ein rechtlich verbindliches Verbot gilt derzeit.
Quellen
- die Nachbargemeinde Maria Lanzendorf) liegt für September 2026 keine behördlich verordnete Wassereinschränkung oder einmaria-lanzendorf.gv.at · Gemeinde-Website · erfasst am 08. September 2026 · abgerufen 08.09.2026, 14:30Übersichtsseite von www.maria-lanzendorf.gv.at – kein Direktlink zur Kundmachung
Diese Quelle verweist nur auf die laufende Amtstafel bzw. Newsübersicht. Solange kein Direktlink auf die Kundmachung vorliegt, gilt die Maßnahme als nicht belegt und wird nicht veröffentlicht.
Transparenz
6 überwachte Quelle(n) für diese Gemeinde. Letzter Quellenabruf: 04.10.2026, 07:50. Rechtlich verbindlich ist ausschließlich die Kundmachung der Gemeinde bzw. Behörde.
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