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LangenzersdorfNiederösterreich

Es gelten Verbote.

Verboten

  • Einschränkung der Poolbefüllung

Bitte freiwillig

  • Aufruf zum Wassersparen

Die Gemeinde begründet das so (laut Kundmachung): „In der Marktgemeinde Langenzersdorf gilt aktuell ein offizieller Aufruf zum bewussten und sparsamen Umgang mit Trinkwasser.“ Unten unter „Messwerte der Region“ steht, was die amtlichen Regionalmessstellen aktuell messen.

Quelle: langenzersdorf.gv.at · Geprüft 08.09.2026, 20:05 · Verbindlich ist die amtliche Kundmachung der Gemeinde.

Chronik

  1. Seit Beginn unserer Aufzeichnung (September 2026) keine Maßnahmen erfasst.
Details, Ausnahmen und Quellen im Wortlaut
  • Sonstige Wassermaßnahme

    Aufruf zum Wassersparen

    Empfehlung

    In der Marktgemeinde Langenzersdorf gilt aktuell ein offizieller Aufruf zum bewussten und sparsamen Umgang mit Trinkwasser.

    Wortlaut der Kundmachung

    „In der Marktgemeinde Langenzersdorf gilt aktuell ein offizieller Aufruf zum bewussten und sparsamen Umgang mit Trinkwasser.“

    Gültigkeit
    bis auf Widerruf
    Kundmachung vom
    nicht eindeutig datiert (erstmals erfasst am 08. September 2026)
    Zuletzt geprüft
    08.09.2026, 20:05

    Stufe 3 – Verbot: Ein rechtlich verbindliches Verbot gilt derzeit.

    Quellen

    • Aufruf zum Wassersparenlangenzersdorf.gv.at · Gemeinde-Website · erfasst am 08. September 2026 · abgerufen 08.09.2026, 14:20Direktlink zur Kundmachung
  • Sonstige Wassermaßnahme

    Einschränkung der Poolbefüllung

    Verbot

    Bislang gibt es für Langenzersdorf keine strengen, behördlichen Verbote (wie etwa Poolbefüllungsverbote oder Rasensprengverbote in anderen Gemeinden), jedoch bittet die Gemeinde dringend darum, unnötigen Verbrauch zu vermeiden.

    Wortlaut der Kundmachung

    „Bislang gibt es für Langenzersdorf keine strengen, behördlichen Verbote (wie etwa Poolbefüllungsverbote oder Rasensprengverbote in anderen Gemeinden), jedoch bittet die Gemeinde dringend darum, unnötigen Verbrauch zu vermeiden.“

    Gültigkeit
    bis auf Widerruf
    Kundmachung vom
    nicht eindeutig datiert (erstmals erfasst am 08. September 2026)
    Zuletzt geprüft
    08.09.2026, 20:05

    Stufe 3 – Verbot: Ein rechtlich verbindliches Verbot gilt derzeit.

    Quellen

Transparenz

5 überwachte Quelle(n) für diese Gemeinde. Letzter Quellenabruf: 02.11.2026, 08:56. Rechtlich verbindlich ist ausschließlich die Kundmachung der Gemeinde bzw. Behörde.

Sie wohnen hier oder kennen eine amtliche Kundmachung, die hier fehlt? Hinweis oder Korrektur einbringen. Jede Meldung wird geprüft, bevor etwas öffentlich erscheint.

Sie vertreten diese Gemeinde oder den Wasserversorger? Versorgungslage melden · Kundmachungs-Protokoll (PDF)