LangensteinOberösterreich
Es gelten Verbote.
Verboten
- In der Gemeinde Langenstein liegt im September 2026 keine akute Wasserknappheit vor, weshalb es auch keine behördlichen
Bitte freiwillig
- Aufruf zum Wassersparen
Die Gemeinde begründet das so (laut Kundmachung): „In der Gemeinde Langenstein liegt im September 2026 keine akute Wasserknappheit vor, weshalb es auch keine behördlichen Verbote oder strengen Einschränkungen zur Wassernutzung gibt.“ Unten unter „Messwerte der Region“ steht, was die amtlichen Regionalmessstellen aktuell messen.
Quelle: langenstein.at · Geprüft 08.09.2026, 20:00 · Verbindlich ist die amtliche Kundmachung der Gemeinde.
Chronik
- Seit Beginn unserer Aufzeichnung (September 2026) keine Maßnahmen erfasst.
Details, Ausnahmen und Quellen im Wortlaut
- Verbot
Sonstige Wassermaßnahme
In der Gemeinde Langenstein liegt im September 2026 keine akute Wasserknappheit vor, weshalb es auch keine behördlichen
In der Gemeinde Langenstein liegt im September 2026 keine akute Wasserknappheit vor, weshalb es auch keine behördlichen Verbote oder strengen Einschränkungen zur Wassernutzung gibt.
Wortlaut der Kundmachung
„In der Gemeinde Langenstein liegt im September 2026 keine akute Wasserknappheit vor, weshalb es auch keine behördlichen Verbote oder strengen Einschränkungen zur Wassernutzung gibt.“
- Gültigkeit
- bis auf Widerruf
- Kundmachung vom
- nicht eindeutig datiert (erstmals erfasst am 08. September 2026)
- Zuletzt geprüft
- 08.09.2026, 20:00
Stufe 3 – Verbot: Ein rechtlich verbindliches Verbot gilt derzeit.
Quellen
- In der Gemeinde Langenstein liegt im September 2026 keine akute Wasserknappheit vor, weshalb es auch keine behördlichenlangenstein.at · Gemeinde-Website · erfasst am 08. September 2026 · abgerufen 08.09.2026, 15:01Direktlink zur Kundmachung
- Empfehlung
Sonstige Wassermaßnahme
Aufruf zum Wassersparen
Die Bürger werden daher aufgerufen, im Alltag proaktiv auf freiwillige Wassersparmaßnahmen zu achten.
Wortlaut der Kundmachung
„Die Bürger werden daher aufgerufen, im Alltag proaktiv auf freiwillige Wassersparmaßnahmen zu achten.“
- Gültigkeit
- bis auf Widerruf
- Kundmachung vom
- nicht eindeutig datiert (erstmals erfasst am 08. September 2026)
- Zuletzt geprüft
- 08.09.2026, 20:00
Stufe 3 – Verbot: Ein rechtlich verbindliches Verbot gilt derzeit.
Quellen
- Aufruf zum Wassersparenlangenstein.at · Gemeinde-Website · erfasst am 08. September 2026 · abgerufen 08.09.2026, 15:01Direktlink zur Kundmachung
Transparenz
5 überwachte Quelle(n) für diese Gemeinde. Letzter Quellenabruf: 19.10.2026, 20:25. Rechtlich verbindlich ist ausschließlich die Kundmachung der Gemeinde bzw. Behörde.
Sie wohnen hier oder kennen eine amtliche Kundmachung, die hier fehlt? Hinweis oder Korrektur einbringen. Jede Meldung wird geprüft, bevor etwas öffentlich erscheint.
Sie vertreten diese Gemeinde oder den Wasserversorger? Versorgungslage melden · Kundmachungs-Protokoll (PDF)