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LangensteinOberösterreich

Es gelten Verbote.

Verboten

  • In der Gemeinde Langenstein liegt im September 2026 keine akute Wasserknappheit vor, weshalb es auch keine behördlichen

Bitte freiwillig

  • Aufruf zum Wassersparen

Die Gemeinde begründet das so (laut Kundmachung): „In der Gemeinde Langenstein liegt im September 2026 keine akute Wasserknappheit vor, weshalb es auch keine behördlichen Verbote oder strengen Einschränkungen zur Wassernutzung gibt.“ Unten unter „Messwerte der Region“ steht, was die amtlichen Regionalmessstellen aktuell messen.

Quelle: langenstein.at · Geprüft 08.09.2026, 20:00 · Verbindlich ist die amtliche Kundmachung der Gemeinde.

Chronik

  1. Seit Beginn unserer Aufzeichnung (September 2026) keine Maßnahmen erfasst.
Details, Ausnahmen und Quellen im Wortlaut
  • Sonstige Wassermaßnahme

    In der Gemeinde Langenstein liegt im September 2026 keine akute Wasserknappheit vor, weshalb es auch keine behördlichen

    Verbot

    In der Gemeinde Langenstein liegt im September 2026 keine akute Wasserknappheit vor, weshalb es auch keine behördlichen Verbote oder strengen Einschränkungen zur Wassernutzung gibt.

    Wortlaut der Kundmachung

    „In der Gemeinde Langenstein liegt im September 2026 keine akute Wasserknappheit vor, weshalb es auch keine behördlichen Verbote oder strengen Einschränkungen zur Wassernutzung gibt.“

    Gültigkeit
    bis auf Widerruf
    Kundmachung vom
    nicht eindeutig datiert (erstmals erfasst am 08. September 2026)
    Zuletzt geprüft
    08.09.2026, 20:00

    Stufe 3 – Verbot: Ein rechtlich verbindliches Verbot gilt derzeit.

    Quellen

  • Sonstige Wassermaßnahme

    Aufruf zum Wassersparen

    Empfehlung

    Die Bürger werden daher aufgerufen, im Alltag proaktiv auf freiwillige Wassersparmaßnahmen zu achten.

    Wortlaut der Kundmachung

    „Die Bürger werden daher aufgerufen, im Alltag proaktiv auf freiwillige Wassersparmaßnahmen zu achten.“

    Gültigkeit
    bis auf Widerruf
    Kundmachung vom
    nicht eindeutig datiert (erstmals erfasst am 08. September 2026)
    Zuletzt geprüft
    08.09.2026, 20:00

    Stufe 3 – Verbot: Ein rechtlich verbindliches Verbot gilt derzeit.

    Quellen

    • Aufruf zum Wassersparenlangenstein.at · Gemeinde-Website · erfasst am 08. September 2026 · abgerufen 08.09.2026, 15:01Direktlink zur Kundmachung

Transparenz

5 überwachte Quelle(n) für diese Gemeinde. Letzter Quellenabruf: 19.10.2026, 20:25. Rechtlich verbindlich ist ausschließlich die Kundmachung der Gemeinde bzw. Behörde.

Sie wohnen hier oder kennen eine amtliche Kundmachung, die hier fehlt? Hinweis oder Korrektur einbringen. Jede Meldung wird geprüft, bevor etwas öffentlich erscheint.

Sie vertreten diese Gemeinde oder den Wasserversorger? Versorgungslage melden · Kundmachungs-Protokoll (PDF)