LangenrohrNiederösterreich
Es gelten Verbote.
Verboten
- Einschränkung der Poolbefüllung
- Auch ohne striktes Verbot wird von den Wasserwerken und Gemeinden in Trockenphasen generell ein verantwortungsvoller Umg
Eingeschränkt
- Sollten sich die lokalen Grundwasserstände drastisch ändern, werden offizielle Einschränkungen über die Homepage der Mar
Die Gemeinde begründet das so (laut Kundmachung): „Sollten sich die lokalen Grundwasserstände drastisch ändern, werden offizielle Einschränkungen über die Homepage der Marktgemeinde Langenrohr kundgemacht.“ Unten unter „Messwerte der Region“ steht, was die amtlichen Regionalmessstellen aktuell messen.
Quelle: langenrohr.gv.at · Geprüft 08.09.2026, 19:39 · Verbindlich ist die amtliche Kundmachung der Gemeinde.
Chronik
- Seit Beginn unserer Aufzeichnung (September 2026) keine Maßnahmen erfasst.
Details, Ausnahmen und Quellen im Wortlaut
- Einschränkung
Sonstige Wassermaßnahme
Sollten sich die lokalen Grundwasserstände drastisch ändern, werden offizielle Einschränkungen über die Homepage der Mar
Sollten sich die lokalen Grundwasserstände drastisch ändern, werden offizielle Einschränkungen über die Homepage der Marktgemeinde Langenrohr kundgemacht.
Wortlaut der Kundmachung
„Sollten sich die lokalen Grundwasserstände drastisch ändern, werden offizielle Einschränkungen über die Homepage der Marktgemeinde Langenrohr kundgemacht.“
- Gültigkeit
- bis auf Widerruf
- Kundmachung vom
- nicht eindeutig datiert (erstmals erfasst am 08. September 2026)
- Zuletzt geprüft
- 08.09.2026, 19:39
Stufe 3 – Verbot: Ein rechtlich verbindliches Verbot gilt derzeit.
Quellen
- Sollten sich die lokalen Grundwasserstände drastisch ändern, werden offizielle Einschränkungen über die Homepage der Marlangenrohr.gv.at · Gemeinde-Website · erfasst am 08. September 2026 · abgerufen 08.09.2026, 15:35Direktlink zur Kundmachung
- Verbot
Sonstige Wassermaßnahme
Einschränkung der Poolbefüllung
Für die Marktgemeinde Langenrohr liegt im September 2026 keine akute behördliche Verordnung für Wassersparmaßnahmen oder ein Poolbefüllungsverbot vor.
Wortlaut der Kundmachung
„Für die Marktgemeinde Langenrohr liegt im September 2026 keine akute behördliche Verordnung für Wassersparmaßnahmen oder ein Poolbefüllungsverbot vor.“
- Gültigkeit
- bis auf Widerruf
- Kundmachung vom
- nicht eindeutig datiert (erstmals erfasst am 08. September 2026)
- Zuletzt geprüft
- 08.09.2026, 19:39
Stufe 3 – Verbot: Ein rechtlich verbindliches Verbot gilt derzeit.
Quellen
- Einschränkung der Poolbefüllunglangenrohr.gv.at · Gemeinde-Website · erfasst am 08. September 2026 · abgerufen 08.09.2026, 15:35Direktlink zur Kundmachung
- Verbot
Sonstige Wassermaßnahme
Auch ohne striktes Verbot wird von den Wasserwerken und Gemeinden in Trockenphasen generell ein verantwortungsvoller Umg
Auch ohne striktes Verbot wird von den Wasserwerken und Gemeinden in Trockenphasen generell ein verantwortungsvoller Umgang empfohlen: Steyr - Zentrum
Wortlaut der Kundmachung
„Auch ohne striktes Verbot wird von den Wasserwerken und Gemeinden in Trockenphasen generell ein verantwortungsvoller Umgang empfohlen: Steyr - Zentrum“
- Gültigkeit
- bis auf Widerruf
- Kundmachung vom
- nicht eindeutig datiert (erstmals erfasst am 08. September 2026)
- Zuletzt geprüft
- 08.09.2026, 19:39
Stufe 3 – Verbot: Ein rechtlich verbindliches Verbot gilt derzeit.
Quellen
- Auch ohne striktes Verbot wird von den Wasserwerken und Gemeinden in Trockenphasen generell ein verantwortungsvoller Umglangenrohr.gv.at · Gemeinde-Website · erfasst am 08. September 2026 · abgerufen 08.09.2026, 15:35Direktlink zur Kundmachung
Transparenz
6 überwachte Quelle(n) für diese Gemeinde. Letzter Quellenabruf: 24.10.2026, 09:15. Rechtlich verbindlich ist ausschließlich die Kundmachung der Gemeinde bzw. Behörde.
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