Krottendorf-GaisfeldSteiermark
Es gelten Verbote.
Verboten
- Es gibt zwar kein striktes Verbot, aber die Gemeinde bittet alle Bürgerinnen und Bürger eindringlich darum, mit dem Wass
Eingeschränkt
- Einschränkung der Gartenbewässerung
Bitte freiwillig
- Aufruf zum Wassersparen
Die Gemeinde begründet das so (laut Kundmachung): „In der Gemeinde Krottendorf-Gaisfeld gilt aufgrund der anhaltenden Trockenheit im Jahr 2026 weiterhin ein offizieller Aufruf zum sorgsamen Umgang mit dem Trinkwasser.“ Unten unter „Messwerte der Region“ steht, was die amtlichen Regionalmessstellen aktuell messen.
Quelle: krottendorf-gaisfeld.gv.at · Geprüft 08.09.2026, 19:43 · Verbindlich ist die amtliche Kundmachung der Gemeinde.
Chronik
- Seit Beginn unserer Aufzeichnung (September 2026) keine Maßnahmen erfasst.
Details, Ausnahmen und Quellen im Wortlaut
- Empfehlung
Sonstige Wassermaßnahme
Aufruf zum Wassersparen
In der Gemeinde Krottendorf-Gaisfeld gilt aufgrund der anhaltenden Trockenheit im Jahr 2026 weiterhin ein offizieller Aufruf zum sorgsamen Umgang mit dem Trinkwasser.
Wortlaut der Kundmachung
„In der Gemeinde Krottendorf-Gaisfeld gilt aufgrund der anhaltenden Trockenheit im Jahr 2026 weiterhin ein offizieller Aufruf zum sorgsamen Umgang mit dem Trinkwasser.“
- Gültigkeit
- bis auf Widerruf
- Kundmachung vom
- nicht eindeutig datiert (erstmals erfasst am 08. September 2026)
- Zuletzt geprüft
- 08.09.2026, 19:43
Stufe 3 – Verbot: Ein rechtlich verbindliches Verbot gilt derzeit.
Quellen
- Aufruf zum Wassersparenkrottendorf-gaisfeld.gv.at · Gemeinde-Website · erfasst am 08. September 2026 · abgerufen 08.09.2026, 14:37Direktlink zur Kundmachung
- Einschränkung
Sonstige Wassermaßnahme
Einschränkung der Gartenbewässerung
Einschränkung der Gartenbewässerung: Rasensprengen und großflächiges Gießen von Grünflächen sollten auf das absolut Notwendige reduziert werden.
Wortlaut der Kundmachung
„Einschränkung der Gartenbewässerung: Rasensprengen und großflächiges Gießen von Grünflächen sollten auf das absolut Notwendige reduziert werden.“
- Gültigkeit
- bis auf Widerruf
- Kundmachung vom
- nicht eindeutig datiert (erstmals erfasst am 08. September 2026)
- Zuletzt geprüft
- 08.09.2026, 19:43
Stufe 3 – Verbot: Ein rechtlich verbindliches Verbot gilt derzeit.
Quellen
- Einschränkung der Gartenbewässerungkrottendorf-gaisfeld.gv.at · Gemeinde-Website · erfasst am 08. September 2026 · abgerufen 08.09.2026, 14:37Direktlink zur Kundmachung
- Verbot
Sonstige Wassermaßnahme
Es gibt zwar kein striktes Verbot, aber die Gemeinde bittet alle Bürgerinnen und Bürger eindringlich darum, mit dem Wass
Es gibt zwar kein striktes Verbot, aber die Gemeinde bittet alle Bürgerinnen und Bürger eindringlich darum, mit dem Wasser zu haushalten: Gemeinde Krottendorf-Gaisfeld
Wortlaut der Kundmachung
„Es gibt zwar kein striktes Verbot, aber die Gemeinde bittet alle Bürgerinnen und Bürger eindringlich darum, mit dem Wasser zu haushalten: Gemeinde Krottendorf-Gaisfeld“
- Gültigkeit
- bis auf Widerruf
- Kundmachung vom
- nicht eindeutig datiert (erstmals erfasst am 08. September 2026)
- Zuletzt geprüft
- 08.09.2026, 19:43
Stufe 3 – Verbot: Ein rechtlich verbindliches Verbot gilt derzeit.
Quellen
- Es gibt zwar kein striktes Verbot, aber die Gemeinde bittet alle Bürgerinnen und Bürger eindringlich darum, mit dem Wasskrottendorf-gaisfeld.gv.at · Gemeinde-Website · erfasst am 08. September 2026 · abgerufen 08.09.2026, 14:37Direktlink zur Kundmachung
Transparenz
6 überwachte Quelle(n) für diese Gemeinde. Letzter Quellenabruf: 02.11.2026, 15:25. Rechtlich verbindlich ist ausschließlich die Kundmachung der Gemeinde bzw. Behörde.
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