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Krottendorf-GaisfeldSteiermark

Es gelten Verbote.

Verboten

  • Es gibt zwar kein striktes Verbot, aber die Gemeinde bittet alle Bürgerinnen und Bürger eindringlich darum, mit dem Wass

Eingeschränkt

  • Einschränkung der Gartenbewässerung

Bitte freiwillig

  • Aufruf zum Wassersparen

Die Gemeinde begründet das so (laut Kundmachung): „In der Gemeinde Krottendorf-Gaisfeld gilt aufgrund der anhaltenden Trockenheit im Jahr 2026 weiterhin ein offizieller Aufruf zum sorgsamen Umgang mit dem Trinkwasser.“ Unten unter „Messwerte der Region“ steht, was die amtlichen Regionalmessstellen aktuell messen.

Quelle: krottendorf-gaisfeld.gv.at · Geprüft 08.09.2026, 19:43 · Verbindlich ist die amtliche Kundmachung der Gemeinde.

Chronik

  1. Seit Beginn unserer Aufzeichnung (September 2026) keine Maßnahmen erfasst.
Details, Ausnahmen und Quellen im Wortlaut
  • Sonstige Wassermaßnahme

    Aufruf zum Wassersparen

    Empfehlung

    In der Gemeinde Krottendorf-Gaisfeld gilt aufgrund der anhaltenden Trockenheit im Jahr 2026 weiterhin ein offizieller Aufruf zum sorgsamen Umgang mit dem Trinkwasser.

    Wortlaut der Kundmachung

    „In der Gemeinde Krottendorf-Gaisfeld gilt aufgrund der anhaltenden Trockenheit im Jahr 2026 weiterhin ein offizieller Aufruf zum sorgsamen Umgang mit dem Trinkwasser.“

    Gültigkeit
    bis auf Widerruf
    Kundmachung vom
    nicht eindeutig datiert (erstmals erfasst am 08. September 2026)
    Zuletzt geprüft
    08.09.2026, 19:43

    Stufe 3 – Verbot: Ein rechtlich verbindliches Verbot gilt derzeit.

    Quellen

    • Aufruf zum Wassersparenkrottendorf-gaisfeld.gv.at · Gemeinde-Website · erfasst am 08. September 2026 · abgerufen 08.09.2026, 14:37Direktlink zur Kundmachung
  • Sonstige Wassermaßnahme

    Einschränkung der Gartenbewässerung

    Einschränkung

    Einschränkung der Gartenbewässerung: Rasensprengen und großflächiges Gießen von Grünflächen sollten auf das absolut Notwendige reduziert werden.

    Wortlaut der Kundmachung

    „Einschränkung der Gartenbewässerung: Rasensprengen und großflächiges Gießen von Grünflächen sollten auf das absolut Notwendige reduziert werden.“

    Gültigkeit
    bis auf Widerruf
    Kundmachung vom
    nicht eindeutig datiert (erstmals erfasst am 08. September 2026)
    Zuletzt geprüft
    08.09.2026, 19:43

    Stufe 3 – Verbot: Ein rechtlich verbindliches Verbot gilt derzeit.

    Quellen

  • Sonstige Wassermaßnahme

    Es gibt zwar kein striktes Verbot, aber die Gemeinde bittet alle Bürgerinnen und Bürger eindringlich darum, mit dem Wass

    Verbot

    Es gibt zwar kein striktes Verbot, aber die Gemeinde bittet alle Bürgerinnen und Bürger eindringlich darum, mit dem Wasser zu haushalten: Gemeinde Krottendorf-Gaisfeld

    Wortlaut der Kundmachung

    „Es gibt zwar kein striktes Verbot, aber die Gemeinde bittet alle Bürgerinnen und Bürger eindringlich darum, mit dem Wasser zu haushalten: Gemeinde Krottendorf-Gaisfeld“

    Gültigkeit
    bis auf Widerruf
    Kundmachung vom
    nicht eindeutig datiert (erstmals erfasst am 08. September 2026)
    Zuletzt geprüft
    08.09.2026, 19:43

    Stufe 3 – Verbot: Ein rechtlich verbindliches Verbot gilt derzeit.

    Quellen

Transparenz

6 überwachte Quelle(n) für diese Gemeinde. Letzter Quellenabruf: 02.11.2026, 15:25. Rechtlich verbindlich ist ausschließlich die Kundmachung der Gemeinde bzw. Behörde.

Sie wohnen hier oder kennen eine amtliche Kundmachung, die hier fehlt? Hinweis oder Korrektur einbringen. Jede Meldung wird geprüft, bevor etwas öffentlich erscheint.

Sie vertreten diese Gemeinde oder den Wasserversorger? Versorgungslage melden · Kundmachungs-Protokoll (PDF)