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KrensdorfBurgenland

Es gelten Verbote.

Verboten

  • Für die burgenländische Gemeinde Krensdorf gibt es im September 2026 keine verpflichtenden behördlichen Einschränkungen

Eingeschränkt

  • Einschränkung der Fahrzeugwäsche

Bitte freiwillig

  • Aufruf zum Wassersparen

Die Gemeinde begründet das so (laut Kundmachung): „Reinigung: Autowaschen oder das Abspritzen von Einfahrten und Terrassen mit Trinkwasser vorübergehend einschränken.“ Unten unter „Messwerte der Region“ steht, was die amtlichen Regionalmessstellen aktuell messen.

Quelle: wasserleitungsverband.at · Geprüft 08.09.2026, 19:48 · Verbindlich ist die amtliche Kundmachung der Gemeinde.

Chronik

  1. Seit Beginn unserer Aufzeichnung (September 2026) keine Maßnahmen erfasst.
Details, Ausnahmen und Quellen im Wortlaut
  • Sonstige Wassermaßnahme

    Einschränkung der Fahrzeugwäsche

    Einschränkung

    Reinigung: Autowaschen oder das Abspritzen von Einfahrten und Terrassen mit Trinkwasser vorübergehend einschränken.

    Wortlaut der Kundmachung

    „Reinigung: Autowaschen oder das Abspritzen von Einfahrten und Terrassen mit Trinkwasser vorübergehend einschränken.“

    Gültigkeit
    bis auf Widerruf
    Kundmachung vom
    nicht eindeutig datiert (erstmals erfasst am 08. September 2026)
    Zuletzt geprüft
    08.09.2026, 19:48

    Stufe 3 – Verbot: Ein rechtlich verbindliches Verbot gilt derzeit.

    Quellen

  • Sonstige Wassermaßnahme

    Für die burgenländische Gemeinde Krensdorf gibt es im September 2026 keine verpflichtenden behördlichen Einschränkungen

    Verbot

    Für die burgenländische Gemeinde Krensdorf gibt es im September 2026 keine verpflichtenden behördlichen Einschränkungen oder Verbote bei der Wassernutzung.

    Wortlaut der Kundmachung

    „Für die burgenländische Gemeinde Krensdorf gibt es im September 2026 keine verpflichtenden behördlichen Einschränkungen oder Verbote bei der Wassernutzung.“

    Gültigkeit
    bis auf Widerruf
    Kundmachung vom
    nicht eindeutig datiert (erstmals erfasst am 08. September 2026)
    Zuletzt geprüft
    08.09.2026, 19:47

    Stufe 3 – Verbot: Ein rechtlich verbindliches Verbot gilt derzeit.

    Quellen

  • Sonstige Wassermaßnahme

    Aufruf zum Wassersparen

    Empfehlung

    Da die Grundwasserstände aufgrund der anhaltenden Trockenheit jedoch generell im unteren Drittel liegen, wird weiterhin an den Hausverstand und einen verantwortungsvollen Umgang appelliert.

    Wortlaut der Kundmachung

    „Da die Grundwasserstände aufgrund der anhaltenden Trockenheit jedoch generell im unteren Drittel liegen, wird weiterhin an den Hausverstand und einen verantwortungsvollen Umgang appelliert.“

    Gültigkeit
    bis auf Widerruf
    Kundmachung vom
    nicht eindeutig datiert (erstmals erfasst am 08. September 2026)
    Zuletzt geprüft
    08.09.2026, 19:47

    Stufe 3 – Verbot: Ein rechtlich verbindliches Verbot gilt derzeit.

    Quellen

    • Aufruf zum Wassersparenwasserleitungsverband.at · Gemeinde-Website · erfasst am 08. September 2026 · abgerufen 08.09.2026, 15:46Direktlink zur Kundmachung

Transparenz

3 überwachte Quelle(n) für diese Gemeinde. Letzter Quellenabruf: 26.09.2026, 07:20. Rechtlich verbindlich ist ausschließlich die Kundmachung der Gemeinde bzw. Behörde.

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Sie vertreten diese Gemeinde oder den Wasserversorger? Versorgungslage melden · Kundmachungs-Protokoll (PDF)