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KorneuburgNiederösterreich

Es gelten Einschränkungen.

Eingeschränkt

  • Einschränkung der Poolbefüllung

Bitte freiwillig

  • Aufruf zum Wassersparen

Die Gemeinde begründet das so (laut Kundmachung): „Poolbefüllung einschränken: Das Befüllen von Pools sollte nicht zu den Hauptverbrauchszeiten (Spitzenzeiten) stattfinden, um das Leitungsnetz stabil zu halten.“ Unten unter „Messwerte der Region“ steht, was die amtlichen Regionalmessstellen aktuell messen.

Quelle: korneuburg.gv.at · Geprüft 08.09.2026, 20:04 · Verbindlich ist die amtliche Kundmachung der Gemeinde.

Chronik

  1. Seit Beginn unserer Aufzeichnung (September 2026) keine Maßnahmen erfasst.
Details, Ausnahmen und Quellen im Wortlaut
  • Sonstige Wassermaßnahme

    Einschränkung der Poolbefüllung

    Einschränkung

    Poolbefüllung einschränken: Das Befüllen von Pools sollte nicht zu den Hauptverbrauchszeiten (Spitzenzeiten) stattfinden, um das Leitungsnetz stabil zu halten.

    Wortlaut der Kundmachung

    „Poolbefüllung einschränken: Das Befüllen von Pools sollte nicht zu den Hauptverbrauchszeiten (Spitzenzeiten) stattfinden, um das Leitungsnetz stabil zu halten.“

    Gültigkeit
    bis auf Widerruf
    Kundmachung vom
    nicht eindeutig datiert (erstmals erfasst am 08. September 2026)
    Zuletzt geprüft
    08.09.2026, 20:04

    Stufe 2 – Einschränkung: Eine Einschränkung der Wassernutzung gilt derzeit.

    Quellen

  • Sonstige Wassermaßnahme

    Aufruf zum Wassersparen

    Empfehlung

    Die Gemeinde empfiehlt der Bevölkerung folgende freiwillige Wassersparmaßnahmen: Stadtgemeinde Korneuburg +1

    Wortlaut der Kundmachung

    „Die Gemeinde empfiehlt der Bevölkerung folgende freiwillige Wassersparmaßnahmen: Stadtgemeinde Korneuburg +1“

    Gültigkeit
    bis auf Widerruf
    Kundmachung vom
    nicht eindeutig datiert (erstmals erfasst am 08. September 2026)
    Zuletzt geprüft
    08.09.2026, 20:04

    Stufe 2 – Einschränkung: Eine Einschränkung der Wassernutzung gilt derzeit.

    Quellen

    • Aufruf zum Wassersparenkorneuburg.gv.at · Gemeinde-Website · erfasst am 08. September 2026 · abgerufen 08.09.2026, 14:16Direktlink zur Kundmachung

Transparenz

6 überwachte Quelle(n) für diese Gemeinde. Letzter Quellenabruf: 19.10.2026, 14:15. Rechtlich verbindlich ist ausschließlich die Kundmachung der Gemeinde bzw. Behörde.

Sie wohnen hier oder kennen eine amtliche Kundmachung, die hier fehlt? Hinweis oder Korrektur einbringen. Jede Meldung wird geprüft, bevor etwas öffentlich erscheint.

Sie vertreten diese Gemeinde oder den Wasserversorger? Versorgungslage melden · Kundmachungs-Protokoll (PDF)