KolsassbergTirol
Es gelten Verbote.
Verboten
- Obwohl keine Verbote gelten, rufen die Behörden in ganz Tirol aufgrund der klimatischen Veränderungen generell zu einem
- Einschränkung der Poolbefüllung
Die Gemeinde begründet das so (laut Kundmachung): „Obwohl keine Verbote gelten, rufen die Behörden in ganz Tirol aufgrund der klimatischen Veränderungen generell zu einem verantwortungsvollen und bewussten Umgang mit der Ressource Trinkwasser auf.“ Unten unter „Messwerte der Region“ steht, was die amtlichen Regionalmessstellen aktuell messen.
Quelle: wasser-gv.at · Geprüft 08.09.2026, 20:12 · Verbindlich ist die amtliche Kundmachung der Gemeinde.
Chronik
- Seit Beginn unserer Aufzeichnung (September 2026) keine Maßnahmen erfasst.
Details, Ausnahmen und Quellen im Wortlaut
- Verbot
Sonstige Wassermaßnahme
Obwohl keine Verbote gelten, rufen die Behörden in ganz Tirol aufgrund der klimatischen Veränderungen generell zu einem
Obwohl keine Verbote gelten, rufen die Behörden in ganz Tirol aufgrund der klimatischen Veränderungen generell zu einem verantwortungsvollen und bewussten Umgang mit der Ressource Trinkwasser auf.
Wortlaut der Kundmachung
„Obwohl keine Verbote gelten, rufen die Behörden in ganz Tirol aufgrund der klimatischen Veränderungen generell zu einem verantwortungsvollen und bewussten Umgang mit der Ressource Trinkwasser auf.“
- Gültigkeit
- bis auf Widerruf
- Kundmachung vom
- nicht eindeutig datiert (erstmals erfasst am 08. September 2026)
- Zuletzt geprüft
- 08.09.2026, 20:12
Stufe 3 – Verbot: Ein rechtlich verbindliches Verbot gilt derzeit.
Quellen
- Obwohl keine Verbote gelten, rufen die Behörden in ganz Tirol aufgrund der klimatischen Veränderungen generell zu einemwasser-gv.at · Gemeinde-Website · erfasst am 08. September 2026 · abgerufen 08.09.2026, 16:11Direktlink zur Kundmachung
- Verbot
Sonstige Wassermaßnahme
Einschränkung der Poolbefüllung
Für die Gemeinde Kolsassberg liegen für September 2026 keine akuten behördlichen Wassersparverbote oder Einschränkungen im Sinne von Pool-Befüllungsverboten oder Gießverboten vor.
Wortlaut der Kundmachung
„Für die Gemeinde Kolsassberg liegen für September 2026 keine akuten behördlichen Wassersparverbote oder Einschränkungen im Sinne von Pool-Befüllungsverboten oder Gießverboten vor.“
- Gültigkeit
- bis auf Widerruf
- Kundmachung vom
- nicht eindeutig datiert (erstmals erfasst am 08. September 2026)
- Zuletzt geprüft
- 08.09.2026, 20:12
Stufe 3 – Verbot: Ein rechtlich verbindliches Verbot gilt derzeit.
Quellen
- Einschränkung der Poolbefüllungwasser-gv.at · Gemeinde-Website · erfasst am 08. September 2026 · abgerufen 08.09.2026, 16:11Direktlink zur Kundmachung
Transparenz
6 überwachte Quelle(n) für diese Gemeinde. Letzter Quellenabruf: 02.11.2026, 01:50. Rechtlich verbindlich ist ausschließlich die Kundmachung der Gemeinde bzw. Behörde.
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