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KöttmannsdorfKlagenfurt-Land · Kärnten

Es gelten Verbote.

Verboten

  • Verbot des Befüllens von Schwimmbecken und Pools
  • Verbot der Bewässerung von Rasen- und Grünflächen, Hecken und Bäumen
  • Verbot des Autowaschens und des Betriebs privater Waschanlagen
  • Verbot der Bewässerung von Rasenflächen
  • Verbot des Autowaschens

Eingeschränkt

  • Einschränkung des Wasserverbrauchs auf das unbedingt notwendige Ausmaß
  • Dringender Aufruf zur Einhaltung der Verordnung vom 29.06.2026 zur Sicherung der Trinkwasserversorgung
  • Befüllen von Schwimmbecken und Pools nur nach vorheriger Anmeldung und nur zwischen 21:00 und 05:00 Uhr
  • Einschränkung der Bewässerung von Blumen- und Gemüsebeeten

Erlaubt bleibt

  • Bewässerung von Blumen- und Gemüsebeeten im unbedingt erforderlichen Maß erlaubt

Die Gemeinde begründet das so (Kundmachung vom 26. Mai 2026): „Die Bezieher von Wasser aus der Gemeindewasserversorgung Köttmannsdorf werden wegen der vorherrschenden Trockenheit verpflichtet, ab sofort bis auf Weiteres den Wasserverbrauch auf das unbedingt notwendige Ausmaß einzuschränken, heißt es in der Anordnung.“ Unten unter „Messwerte der Region“ steht, was die amtlichen Regionalmessstellen aktuell messen.

Quelle: 5min.at, 26. Mai 2026 · ris.bka.gv.at, 26. Mai 2026 · koettmannsdorf.at, 08. Juli 2026 · Geprüft 17.09.2026, 07:32 · Verbindlich ist die amtliche Kundmachung der Gemeinde.

Chronik

  1. 26. Mai 2026 – Kundmachung mit 4 Maßnahmen:
    • Einschränkung des Wasserverbrauchs auf das unbedingt notwendige Ausmaß – Einschränkung
    • Verbot des Befüllens von Schwimmbecken und Pools – Verbot
    • Verbot der Bewässerung von Rasen- und Grünflächen, Hecken und Bäumen – Verbot
    • Verbot des Autowaschens und des Betriebs privater Waschanlagen – Verbot
  2. 29. Juni 2026 – Kundmachung mit 3 Maßnahmen:
    • Dringender Aufruf zur Einhaltung der Verordnung vom 29.06.2026 zur Sicherung der Trinkwasserversorgung – Einschränkung
    • Befüllen von Schwimmbecken und Pools nur nach vorheriger Anmeldung und nur zwischen 21:00 und 05:00 Uhr – Einschränkung
    • Aufhebung des Verbots des Befüllens von Schwimmbecken und Pools – aufgehoben
  3. 04. August 2026 – Kundmachung mit 3 Maßnahmen:
    • Verbot der Bewässerung von Rasenflächen – Verbot
    • Verbot des Autowaschens – Verbot
    • Einschränkung der Bewässerung von Blumen- und Gemüsebeeten – Einschränkung
Details, Ausnahmen und Quellen im Wortlaut
  • Allgemeine Wassereinschränkung

    Einschränkung des Wasserverbrauchs auf das unbedingt notwendige Ausmaß

    Einschränkung

    Die Bezieher von Wasser aus der Gemeindewasserversorgung Köttmannsdorf werden wegen der vorherrschenden Trockenheit verpflichtet, ab sofort bis auf Weiteres den Wasserverbrauch auf das unbedingt notwendige Ausmaß einzuschränken.

    Wortlaut der Kundmachung

    „Die Bezieher von Wasser aus der Gemeindewasserversorgung Köttmannsdorf werden wegen der vorherrschenden Trockenheit verpflichtet, ab sofort bis auf Weiteres den Wasserverbrauch auf das unbedingt notwendige Ausmaß einzuschränken, heißt es in der Anordnung.“

    Gültigkeit
    seit 26. Mai 2026, bis auf Widerruf
    Kundmachung vom
    26. Mai 2026
    Zuletzt geprüft
    17.09.2026, 07:32

    Stufe 3 – Verbot: Ein rechtlich verbindliches Verbot gilt derzeit.

    Quellen

  • Poolfüllung

    Verbot des Befüllens von Schwimmbecken und Pools

    Verbot

    Das Befüllen von Schwimmbecken und Pools mit Wasser aus der Gemeindewasserversorgung ist untersagt. Verstöße werden bei der Bezirkshauptmannschaft zur Anzeige gebracht.

    Wortlaut der Kundmachung

    „Untersagt sind: a) das Befüllen von Schwimmbecken und Pools“

    Gültigkeit
    seit 26. Mai 2026, bis auf Widerruf
    Kundmachung vom
    26. Mai 2026
    Zuletzt geprüft
    17.09.2026, 07:32

    Stufe 3 – Verbot: Ein rechtlich verbindliches Verbot gilt derzeit.

    Quellen

  • Rasenbewässerung

    Verbot der Bewässerung von Rasen- und Grünflächen, Hecken und Bäumen

    Verbot

    Verboten ist das Bewässern von Rasen- und Grünflächen, Hecken und Bäumen – im Rahmen der Anordnung, den Wasserverbrauch wegen Trockenheit auf das unbedingt notwendige Ausmaß einzuschränken. Gilt ab 26.05.2026 bis auf Weiteres.

    Wortlaut der Kundmachung

    „Verboten ist: ... b) das Bewässern von Rasen- und Grünflächen, Hecken und Bäumen“

    Gültigkeit
    seit 26. Mai 2026, bis auf Widerruf
    Kundmachung vom
    26. Mai 2026
    Zuletzt geprüft
    17.09.2026, 07:32

    Stufe 3 – Verbot: Ein rechtlich verbindliches Verbot gilt derzeit.

    Quellen

  • Fahrzeugwäsche

    Verbot des Autowaschens und des Betriebs privater Waschanlagen

    Verbot

    Verboten ist das Autowaschen und der Betrieb von privaten Waschanlagen. Gilt ab 26.05.2026 bis auf Weiteres.

    Wortlaut der Kundmachung

    „d) das Autowaschen und der Betrieb von privaten Waschanlagen“

    Gültigkeit
    seit 26. Mai 2026, bis auf Widerruf
    Kundmachung vom
    26. Mai 2026
    Zuletzt geprüft
    17.09.2026, 07:32

    Stufe 3 – Verbot: Ein rechtlich verbindliches Verbot gilt derzeit.

    Quellen

  • Allgemeine Wassereinschränkung

    Dringender Aufruf zur Einhaltung der Verordnung vom 29.06.2026 zur Sicherung der Trinkwasserversorgung

    Einschränkung

    Die Gemeinde Köttmannsdorf weist eindringlich darauf hin, dass die Verordnung vom 29.06.2026 (mit den bereits erfassten Verboten und Einschränkungen der Wassernutzung) dringend einzuhalten ist, damit die Trinkwasserversorgung aufrechterhalten bleiben kann. Der Beitrag enthält keine neuen Regeln, sondern bekräftigt die bestehende Verordnung.

    Wortlaut der Kundmachung

    „DRINGENDER AUFRUF! BEITRAG VOM 08.07.2026 Die Verordnung vom 29.06.2026 ist dringend einzuhalten, nur somit kann die Trinkwasserversorgung weiterhin aufrecht erhalten bleiben!“

    Gültigkeit
    seit 29. Juni 2026, bis auf Widerruf
    Kundmachung vom
    08. Juli 2026
    Zuletzt geprüft
    07.09.2026, 15:54

    Stufe 3 – Verbot: Ein rechtlich verbindliches Verbot gilt derzeit.

    Quellen

    • Neuigkeiten Detailkoettmannsdorf.at · Gemeinde-Website · Kundmachung vom 08. Juli 2026 · abgerufen 07.09.2026, 15:51Direktlink zur Kundmachung
  • Befüllung privater Pools

    Befüllen von Schwimmbecken und Pools nur nach vorheriger Anmeldung und nur zwischen 21:00 und 05:00 Uhr

    Einschränkung

    Die Verordnung des Bürgermeisters vom 29.06.2026 lockert das bisherige Poolfüllverbot: Das Befüllen von Schwimmbecken und Pools ist nunmehr ausdrücklich nach vorheriger Anmeldung bei der Gemeinde möglich, eine Befüllung nur in der Zeit von 21:00 Uhr bis 05:00 Uhr. Die übrigen Verbote und Einschränkungen bleiben bestehen. Die Verordnung vom 26.05.2026 tritt außer Kraft.

    Ausnahmen – das bleibt erlaubt

    Befüllung nach vorheriger Anmeldung bei der Gemeinde erlaubt, ausschließlich zwischen 21:00 und 05:00 Uhr

    Wortlaut der Kundmachung

    „(4) Erlaubt ist ab sofort nunmehr unter folgender Bedingung: das Befüllen von Schwimmbecken und Pools ist ausdrücklich nach vorheriger Anmeldung bei der Gemeinde möglich (eine Befüllung wird nur in der Zeit von 21:00 Uhr bis 05:00 Uhr“

    Gültigkeit
    seit 29. Juni 2026, bis auf Widerruf
    Kundmachung vom
    29. Juni 2026
    Zuletzt geprüft
    07.09.2026, 15:51

    Stufe 3 – Verbot: Ein rechtlich verbindliches Verbot gilt derzeit.

    Quellen

    • VERORDNUNGkoettmannsdorf.at · Gemeinde-Website · Kundmachung vom 29. Juni 2026 · abgerufen 07.09.2026, 15:49Direktlink zur Kundmachung
  • Rasenbewässerung

    Verbot der Bewässerung von Rasenflächen

    Verbot

    In der Gemeinde Köttmannsdorf (Bezirk Klagenfurt-Land) gilt seit Ende Juni eine Wassersparverordnung, die u. a. das Bewässern von Rasenflächen und das Autowaschen verbietet. Die Bewässerung von Blumen- und Gemüsebeeten ist auf das unbedingt erforderliche Maß einzuschränken, Poolbefüllungen müssen bei der Gemeinde angemeldet werden. Bei Verstößen drohen Geldstrafen bis zu 2.180 Euro.

    Ausnahmen – das bleibt erlaubt

    Bewässerung von Blumen- und Gemüsebeeten im unbedingt erforderlichen Maß erlaubt

    Wortlaut der Kundmachung

    „So etwa in der Gemeinde Köttmannsdorf im Bezirk Klagenfurt-Land: Dort gilt bereits seit Ende Juni eine Verordnung, die etwa das Bewässern von Rasenflächen oder das Autowaschen verbietet – auch das Bewässern von Blumen und Gemüsebeeten ist „auf das unbedingt erforderliche Maß“ einzuschränken. Poolbefüllungen müssen bei der Gemeinde angemeldet werden. Bei einem Verstoß gegen die Verordnung drohen Geldstrafen von bis zu 2.180 Euro“

    Gültigkeit
    seit 04. August 2026, bis auf Widerruf
    Kundmachung vom
    04. August 2026
    Zuletzt geprüft
    08.09.2026, 10:44

    Stufe 3 – Verbot: Ein rechtlich verbindliches Verbot gilt derzeit.

    Quellen

  • Fahrzeugwäsche

    Verbot des Autowaschens

    Verbot

    Die seit Ende Juni geltende Wassersparverordnung der Gemeinde Köttmannsdorf verbietet auch das Autowaschen. Bei Verstößen drohen Geldstrafen bis zu 2.180 Euro.

    Wortlaut der Kundmachung

    „Dort gilt bereits seit Ende Juni eine Verordnung, die etwa das Bewässern von Rasenflächen oder das Autowaschen verbietet“

    Gültigkeit
    seit 04. August 2026, bis auf Widerruf
    Kundmachung vom
    04. August 2026
    Zuletzt geprüft
    08.09.2026, 10:44

    Stufe 3 – Verbot: Ein rechtlich verbindliches Verbot gilt derzeit.

    Quellen

  • Gartenbewässerung

    Einschränkung der Bewässerung von Blumen- und Gemüsebeeten

    Einschränkung

    Das Bewässern von Blumen und Gemüsebeeten ist in Köttmannsdorf laut Verordnung auf das unbedingt erforderliche Maß einzuschränken. Bei Verstoß drohen Geldstrafen von bis zu 2.180 Euro.

    Ausnahmen – das bleibt erlaubt

    Bewässerung im unbedingt erforderlichen Maß erlaubt

    Wortlaut der Kundmachung

    „auch das Bewässern von Blumen und Gemüsebeeten ist „auf das unbedingt erforderliche Maß“ einzuschränken“

    Gültigkeit
    seit 04. August 2026, bis auf Widerruf
    Kundmachung vom
    04. August 2026
    Zuletzt geprüft
    08.09.2026, 10:41

    Stufe 3 – Verbot: Ein rechtlich verbindliches Verbot gilt derzeit.

    Quellen

Verlauf – 1 beendete Maßnahme
  • Poolfüllung

    Aufhebung des Verbots des Befüllens von Schwimmbecken und Pools

    Nicht mehr geführt

    Diese Maßnahme wird nicht mehr als aktiv geführt. Ende: 29. Juni 2026 · Gültigkeit laut Kundmachung: 29. Juni 2026 – 29. Juni 2026

    Belege anzeigen (2)
    • 20414amtstafel.at · Gemeinde-Website · Kundmachung vom 29. Juni 2026 · abgerufen 07.09.2026, 16:02Direktlink zur Kundmachung
    • 20414amtstafel.at · Zeitung / Nachrichtenportal · Kundmachung vom 29. Juni 2026 · abgerufen 07.09.2026, 15:55Direktlink zur Kundmachung

Transparenz

29 überwachte Quelle(n) für diese Gemeinde. Letzter Quellenabruf: 02.11.2026, 15:25. Rechtlich verbindlich ist ausschließlich die Kundmachung der Gemeinde bzw. Behörde.

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