KöttmannsdorfKlagenfurt-Land · Kärnten
Es gelten Verbote.
Verboten
- Verbot des Befüllens von Schwimmbecken und Pools
- Verbot der Bewässerung von Rasen- und Grünflächen, Hecken und Bäumen
- Verbot des Autowaschens und des Betriebs privater Waschanlagen
- Verbot der Bewässerung von Rasenflächen
- Verbot des Autowaschens
Eingeschränkt
- Einschränkung des Wasserverbrauchs auf das unbedingt notwendige Ausmaß
- Dringender Aufruf zur Einhaltung der Verordnung vom 29.06.2026 zur Sicherung der Trinkwasserversorgung
- Befüllen von Schwimmbecken und Pools nur nach vorheriger Anmeldung und nur zwischen 21:00 und 05:00 Uhr
- Einschränkung der Bewässerung von Blumen- und Gemüsebeeten
Erlaubt bleibt
- Bewässerung von Blumen- und Gemüsebeeten im unbedingt erforderlichen Maß erlaubt
Die Gemeinde begründet das so (Kundmachung vom 26. Mai 2026): „Die Bezieher von Wasser aus der Gemeindewasserversorgung Köttmannsdorf werden wegen der vorherrschenden Trockenheit verpflichtet, ab sofort bis auf Weiteres den Wasserverbrauch auf das unbedingt notwendige Ausmaß einzuschränken, heißt es in der Anordnung.“ Unten unter „Messwerte der Region“ steht, was die amtlichen Regionalmessstellen aktuell messen.
Quelle: 5min.at, 26. Mai 2026 · ris.bka.gv.at, 26. Mai 2026 · koettmannsdorf.at, 08. Juli 2026 · Geprüft 17.09.2026, 07:32 · Verbindlich ist die amtliche Kundmachung der Gemeinde.
Chronik
- 26. Mai 2026 – Kundmachung mit 4 Maßnahmen:
- Einschränkung des Wasserverbrauchs auf das unbedingt notwendige Ausmaß – Einschränkung
- Verbot des Befüllens von Schwimmbecken und Pools – Verbot
- Verbot der Bewässerung von Rasen- und Grünflächen, Hecken und Bäumen – Verbot
- Verbot des Autowaschens und des Betriebs privater Waschanlagen – Verbot
- 29. Juni 2026 – Kundmachung mit 3 Maßnahmen:
- Dringender Aufruf zur Einhaltung der Verordnung vom 29.06.2026 zur Sicherung der Trinkwasserversorgung – Einschränkung
- Befüllen von Schwimmbecken und Pools nur nach vorheriger Anmeldung und nur zwischen 21:00 und 05:00 Uhr – Einschränkung
- Aufhebung des Verbots des Befüllens von Schwimmbecken und Pools – aufgehoben
- 04. August 2026 – Kundmachung mit 3 Maßnahmen:
- Verbot der Bewässerung von Rasenflächen – Verbot
- Verbot des Autowaschens – Verbot
- Einschränkung der Bewässerung von Blumen- und Gemüsebeeten – Einschränkung
Details, Ausnahmen und Quellen im Wortlaut
- Einschränkung
Allgemeine Wassereinschränkung
Einschränkung des Wasserverbrauchs auf das unbedingt notwendige Ausmaß
Die Bezieher von Wasser aus der Gemeindewasserversorgung Köttmannsdorf werden wegen der vorherrschenden Trockenheit verpflichtet, ab sofort bis auf Weiteres den Wasserverbrauch auf das unbedingt notwendige Ausmaß einzuschränken.
Wortlaut der Kundmachung
„Die Bezieher von Wasser aus der Gemeindewasserversorgung Köttmannsdorf werden wegen der vorherrschenden Trockenheit verpflichtet, ab sofort bis auf Weiteres den Wasserverbrauch auf das unbedingt notwendige Ausmaß einzuschränken, heißt es in der Anordnung.“
- Gültigkeit
- seit 26. Mai 2026, bis auf Widerruf
- Kundmachung vom
- 26. Mai 2026
- Zuletzt geprüft
- 17.09.2026, 07:32
Stufe 3 – Verbot: Ein rechtlich verbindliches Verbot gilt derzeit.
Quellen
- Wassermangel in Köttmannsdorf: Diese Verbote gelten ab sofort5min.at · Zeitung / Nachrichtenportal · Kundmachung vom 26. Mai 2026 · abgerufen 07.09.2026, 22:24Direktlink zur Kundmachung
- Verbot
Poolfüllung
Verbot des Befüllens von Schwimmbecken und Pools
Das Befüllen von Schwimmbecken und Pools mit Wasser aus der Gemeindewasserversorgung ist untersagt. Verstöße werden bei der Bezirkshauptmannschaft zur Anzeige gebracht.
Wortlaut der Kundmachung
„Untersagt sind: a) das Befüllen von Schwimmbecken und Pools“
- Gültigkeit
- seit 26. Mai 2026, bis auf Widerruf
- Kundmachung vom
- 26. Mai 2026
- Zuletzt geprüft
- 17.09.2026, 07:32
Stufe 3 – Verbot: Ein rechtlich verbindliches Verbot gilt derzeit.
Quellen
- GEMRE_KA_20414_Zahl__A_2026_1179_00142_0001ris.bka.gv.at · Gemeinde-Website · Kundmachung vom 26. Mai 2026 · abgerufen 07.09.2026, 15:42Direktlink zur Kundmachung
- Verbot
Rasenbewässerung
Verbot der Bewässerung von Rasen- und Grünflächen, Hecken und Bäumen
Verboten ist das Bewässern von Rasen- und Grünflächen, Hecken und Bäumen – im Rahmen der Anordnung, den Wasserverbrauch wegen Trockenheit auf das unbedingt notwendige Ausmaß einzuschränken. Gilt ab 26.05.2026 bis auf Weiteres.
Wortlaut der Kundmachung
„Verboten ist: ... b) das Bewässern von Rasen- und Grünflächen, Hecken und Bäumen“
- Gültigkeit
- seit 26. Mai 2026, bis auf Widerruf
- Kundmachung vom
- 26. Mai 2026
- Zuletzt geprüft
- 17.09.2026, 07:32
Stufe 3 – Verbot: Ein rechtlich verbindliches Verbot gilt derzeit.
Quellen
- Wassermangel in Köttmannsdorf: Diese Verbote gelten ab sofort5min.at · Zeitung / Nachrichtenportal · Kundmachung vom 26. Mai 2026 · abgerufen 08.09.2026, 05:31Direktlink zur Kundmachung
- Verbot
Fahrzeugwäsche
Verbot des Autowaschens und des Betriebs privater Waschanlagen
Verboten ist das Autowaschen und der Betrieb von privaten Waschanlagen. Gilt ab 26.05.2026 bis auf Weiteres.
Wortlaut der Kundmachung
„d) das Autowaschen und der Betrieb von privaten Waschanlagen“
- Gültigkeit
- seit 26. Mai 2026, bis auf Widerruf
- Kundmachung vom
- 26. Mai 2026
- Zuletzt geprüft
- 17.09.2026, 07:32
Stufe 3 – Verbot: Ein rechtlich verbindliches Verbot gilt derzeit.
Quellen
- Wassermangel in Köttmannsdorf: Diese Verbote gelten ab sofort5min.at · Zeitung / Nachrichtenportal · Kundmachung vom 26. Mai 2026 · abgerufen 08.09.2026, 05:31Direktlink zur Kundmachung
- Einschränkung
Allgemeine Wassereinschränkung
Dringender Aufruf zur Einhaltung der Verordnung vom 29.06.2026 zur Sicherung der Trinkwasserversorgung
Die Gemeinde Köttmannsdorf weist eindringlich darauf hin, dass die Verordnung vom 29.06.2026 (mit den bereits erfassten Verboten und Einschränkungen der Wassernutzung) dringend einzuhalten ist, damit die Trinkwasserversorgung aufrechterhalten bleiben kann. Der Beitrag enthält keine neuen Regeln, sondern bekräftigt die bestehende Verordnung.
Wortlaut der Kundmachung
„DRINGENDER AUFRUF! BEITRAG VOM 08.07.2026 Die Verordnung vom 29.06.2026 ist dringend einzuhalten, nur somit kann die Trinkwasserversorgung weiterhin aufrecht erhalten bleiben!“
- Gültigkeit
- seit 29. Juni 2026, bis auf Widerruf
- Kundmachung vom
- 08. Juli 2026
- Zuletzt geprüft
- 07.09.2026, 15:54
Stufe 3 – Verbot: Ein rechtlich verbindliches Verbot gilt derzeit.
Quellen
- Neuigkeiten Detailkoettmannsdorf.at · Gemeinde-Website · Kundmachung vom 08. Juli 2026 · abgerufen 07.09.2026, 15:51Direktlink zur Kundmachung
- Einschränkung
Befüllung privater Pools
Befüllen von Schwimmbecken und Pools nur nach vorheriger Anmeldung und nur zwischen 21:00 und 05:00 Uhr
Die Verordnung des Bürgermeisters vom 29.06.2026 lockert das bisherige Poolfüllverbot: Das Befüllen von Schwimmbecken und Pools ist nunmehr ausdrücklich nach vorheriger Anmeldung bei der Gemeinde möglich, eine Befüllung nur in der Zeit von 21:00 Uhr bis 05:00 Uhr. Die übrigen Verbote und Einschränkungen bleiben bestehen. Die Verordnung vom 26.05.2026 tritt außer Kraft.
Ausnahmen – das bleibt erlaubt
Befüllung nach vorheriger Anmeldung bei der Gemeinde erlaubt, ausschließlich zwischen 21:00 und 05:00 Uhr
Wortlaut der Kundmachung
„(4) Erlaubt ist ab sofort nunmehr unter folgender Bedingung: das Befüllen von Schwimmbecken und Pools ist ausdrücklich nach vorheriger Anmeldung bei der Gemeinde möglich (eine Befüllung wird nur in der Zeit von 21:00 Uhr bis 05:00 Uhr“
- Gültigkeit
- seit 29. Juni 2026, bis auf Widerruf
- Kundmachung vom
- 29. Juni 2026
- Zuletzt geprüft
- 07.09.2026, 15:51
Stufe 3 – Verbot: Ein rechtlich verbindliches Verbot gilt derzeit.
Quellen
- VERORDNUNGkoettmannsdorf.at · Gemeinde-Website · Kundmachung vom 29. Juni 2026 · abgerufen 07.09.2026, 15:49Direktlink zur Kundmachung
- Verbot
Rasenbewässerung
Verbot der Bewässerung von Rasenflächen
In der Gemeinde Köttmannsdorf (Bezirk Klagenfurt-Land) gilt seit Ende Juni eine Wassersparverordnung, die u. a. das Bewässern von Rasenflächen und das Autowaschen verbietet. Die Bewässerung von Blumen- und Gemüsebeeten ist auf das unbedingt erforderliche Maß einzuschränken, Poolbefüllungen müssen bei der Gemeinde angemeldet werden. Bei Verstößen drohen Geldstrafen bis zu 2.180 Euro.
Ausnahmen – das bleibt erlaubt
Bewässerung von Blumen- und Gemüsebeeten im unbedingt erforderlichen Maß erlaubt
Wortlaut der Kundmachung
„So etwa in der Gemeinde Köttmannsdorf im Bezirk Klagenfurt-Land: Dort gilt bereits seit Ende Juni eine Verordnung, die etwa das Bewässern von Rasenflächen oder das Autowaschen verbietet – auch das Bewässern von Blumen und Gemüsebeeten ist „auf das unbedingt erforderliche Maß“ einzuschränken. Poolbefüllungen müssen bei der Gemeinde angemeldet werden. Bei einem Verstoß gegen die Verordnung drohen Geldstrafen von bis zu 2.180 Euro“
- Gültigkeit
- seit 04. August 2026, bis auf Widerruf
- Kundmachung vom
- 04. August 2026
- Zuletzt geprüft
- 08.09.2026, 10:44
Stufe 3 – Verbot: Ein rechtlich verbindliches Verbot gilt derzeit.
Quellen
- Wasserknappheit: Lage in Teilen Österreichs prekärORF · Zeitung / Nachrichtenportal · Kundmachung vom 04. August 2026 · abgerufen 09.09.2026, 21:22Direktlink zur Kundmachung
- Verbot
Fahrzeugwäsche
Verbot des Autowaschens
Die seit Ende Juni geltende Wassersparverordnung der Gemeinde Köttmannsdorf verbietet auch das Autowaschen. Bei Verstößen drohen Geldstrafen bis zu 2.180 Euro.
Wortlaut der Kundmachung
„Dort gilt bereits seit Ende Juni eine Verordnung, die etwa das Bewässern von Rasenflächen oder das Autowaschen verbietet“
- Gültigkeit
- seit 04. August 2026, bis auf Widerruf
- Kundmachung vom
- 04. August 2026
- Zuletzt geprüft
- 08.09.2026, 10:44
Stufe 3 – Verbot: Ein rechtlich verbindliches Verbot gilt derzeit.
Quellen
- Wasserknappheit: Lage in Teilen Österreichs prekärORF · Zeitung / Nachrichtenportal · Kundmachung vom 04. August 2026 · abgerufen 09.09.2026, 21:22Direktlink zur Kundmachung
- Einschränkung
Gartenbewässerung
Einschränkung der Bewässerung von Blumen- und Gemüsebeeten
Das Bewässern von Blumen und Gemüsebeeten ist in Köttmannsdorf laut Verordnung auf das unbedingt erforderliche Maß einzuschränken. Bei Verstoß drohen Geldstrafen von bis zu 2.180 Euro.
Ausnahmen – das bleibt erlaubt
Bewässerung im unbedingt erforderlichen Maß erlaubt
Wortlaut der Kundmachung
„auch das Bewässern von Blumen und Gemüsebeeten ist „auf das unbedingt erforderliche Maß“ einzuschränken“
- Gültigkeit
- seit 04. August 2026, bis auf Widerruf
- Kundmachung vom
- 04. August 2026
- Zuletzt geprüft
- 08.09.2026, 10:41
Stufe 3 – Verbot: Ein rechtlich verbindliches Verbot gilt derzeit.
Quellen
- Wasserknappheit: Lage in Teilen Österreichs prekärORF · Zeitung / Nachrichtenportal · Kundmachung vom 04. August 2026 · abgerufen 09.09.2026, 21:22Direktlink zur Kundmachung
Verlauf – 1 beendete Maßnahme
- Nicht mehr geführt
Poolfüllung
Aufhebung des Verbots des Befüllens von Schwimmbecken und Pools
Diese Maßnahme wird nicht mehr als aktiv geführt. Ende: 29. Juni 2026 · Gültigkeit laut Kundmachung: 29. Juni 2026 – 29. Juni 2026
Transparenz
29 überwachte Quelle(n) für diese Gemeinde. Letzter Quellenabruf: 02.11.2026, 15:25. Rechtlich verbindlich ist ausschließlich die Kundmachung der Gemeinde bzw. Behörde.
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