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KoblachVorarlberg

Bitte Wasser sparen.

Bitte freiwillig

  • Appell zum bewussten und sparsamen Umgang mit Trinkwasser

Die Gemeinde begründet das so (laut Kundmachung): „Für die Gemeinde Koblach gibt es im September 2026 keine verordneten, behördlichen Verbote zur Wassernutzung, allerdings gilt wie in weiten Teilen Vorarlbergs ein allgemeiner Appell zum bewussten und sparsamen Umgang mit Trinkwasser.“ Unten unter „Messwerte der Region“ steht, was die amtlichen Regionalmessstellen aktuell messen.

Quelle: Kronen Zeitung · Geprüft 08.09.2026, 13:01 · Verbindlich ist die amtliche Kundmachung der Gemeinde.

Chronik

  1. Seit Beginn unserer Aufzeichnung (September 2026) keine Maßnahmen erfasst.
Details, Ausnahmen und Quellen im Wortlaut
  • Allgemeine Wasserspar-Empfehlung

    Appell zum bewussten und sparsamen Umgang mit Trinkwasser

    Empfehlung

    Allgemeiner Appell an die Bevölkerung, Trinkwasser bewusst und sparsam zu verwenden; gilt wie in weiten Teilen Vorarlbergs auch für Koblach. Keine behördliche Verordnung, keine Verbote. Die Wasserversorgung in Koblach ist laut Übersicht stabil und gesichert.

    Wortlaut der Kundmachung

    „Für die Gemeinde Koblach gibt es im September 2026 keine verordneten, behördlichen Verbote zur Wassernutzung, allerdings gilt wie in weiten Teilen Vorarlbergs ein allgemeiner Appell zum bewussten und sparsamen Umgang mit Trinkwasser.“

    Gültigkeit
    bis auf Widerruf
    Kundmachung vom
    nicht eindeutig datiert (erstmals erfasst am 08. September 2026)
    Zuletzt geprüft
    08.09.2026, 13:01

    Stufe 1 – Appell: Freiwilliger Appell oder Empfehlung zum sparsamen Umgang mit Wasser.

    Quellen

    • Appell zum bewussten und sparsamen Umgang mit TrinkwasserKronen Zeitung · Zeitung / Nachrichtenportal · erfasst am 08. September 2026 · abgerufen 08.09.2026, 13:01Übersichtsseite von www.krone.at – kein Direktlink zur Kundmachung

      Diese Quelle verweist nur auf die laufende Amtstafel bzw. Newsübersicht. Solange kein Direktlink auf die Kundmachung vorliegt, gilt die Maßnahme als nicht belegt und wird nicht veröffentlicht.

Transparenz

7 überwachte Quelle(n) für diese Gemeinde. Letzter Quellenabruf: 29.09.2026, 09:55. Rechtlich verbindlich ist ausschließlich die Kundmachung der Gemeinde bzw. Behörde.

Sie wohnen hier oder kennen eine amtliche Kundmachung, die hier fehlt? Hinweis oder Korrektur einbringen. Jede Meldung wird geprüft, bevor etwas öffentlich erscheint.

Sie vertreten diese Gemeinde oder den Wasserversorger? Versorgungslage melden · Kundmachungs-Protokoll (PDF)