KlingenbachBurgenland
Es gelten Verbote.
Verboten
- Verbot der Wasserentnahme über Hydranten durch Privatpersonen
Bitte freiwillig
- Empfehlung zur nächtlichen Poolbefüllung
- Appell zum Verzicht auf Poolbefüllung in Trockenperioden
Erlaubt bleibt
- Befüllung über den Standard-Hausanschluss mit Gartenschlauch ist erlaubt
Die Gemeinde begründet das so (Kundmachung vom 10. August 2026): „Für die Befüllung der Pools ist ausschließlich die hauseigene Wasserleitung (Gartenschlauch) zu verwenden. Eine Wasserentnahme über Hydranten Garnituren ist für Privatpersonen unzulässig: Sie führt zu Druckabfällen im Leitungsnetz, belastet das Netz unnötig und gefährdet die Trinkwasserversorgung.“ Unten unter „Messwerte der Region“ steht, was die amtlichen Regionalmessstellen aktuell messen.
Quelle: wasserleitungsverband.at, 10. August 2026 · Geprüft 07.09.2026, 23:21 · Verbindlich ist die amtliche Kundmachung der Gemeinde.
Chronik
- 10. August 2026 – Kundmachung mit 3 Maßnahmen:
- Verbot der Wasserentnahme über Hydranten durch Privatpersonen – Verbot
- Empfehlung zur nächtlichen Poolbefüllung – Empfehlung
- Appell zum Verzicht auf Poolbefüllung in Trockenperioden – Freiwilliger Appell
Details, Ausnahmen und Quellen im Wortlaut
- Verbot
Wasserentnahme
Verbot der Wasserentnahme über Hydranten durch Privatpersonen
Der Wasserleitungsverband Nördliches Burgenland weist darauf hin, dass die Poolbefüllung ausschließlich über die hauseigene Wasserleitung (Gartenschlauch) erfolgen darf. Eine Wasserentnahme über Hydrantengarnituren ist für Privatpersonen unzulässig, da sie zu Druckabfällen im Leitungsnetz führt und die Trinkwasserversorgung gefährdet. Poolkalender oder zeitliche Einschränkungen sind laut Verband derzeit nicht notwendig.
Ausnahmen – das bleibt erlaubt
Befüllung über den Standard-Hausanschluss mit Gartenschlauch ist erlaubt
Wortlaut der Kundmachung
„Für die Befüllung der Pools ist ausschließlich die hauseigene Wasserleitung (Gartenschlauch) zu verwenden. Eine Wasserentnahme über Hydranten Garnituren ist für Privatpersonen unzulässig: Sie führt zu Druckabfällen im Leitungsnetz, belastet das Netz unnötig und gefährdet die Trinkwasserversorgung.“
- Gültigkeit
- seit 10. August 2026, bis auf Widerruf
- Kundmachung vom
- 10. August 2026
- Zuletzt geprüft
- 07.09.2026, 23:21
Stufe 3 – Verbot: Ein rechtlich verbindliches Verbot gilt derzeit.
Quellen
- Wasserleitungsverband Nördliches Burgenlandwasserleitungsverband.at · Gemeinde-Website · Kundmachung vom 10. August 2026 · abgerufen 06.09.2026, 21:03Direktlink zur Kundmachung
- Empfehlung
Befüllung privater Pools
Empfehlung zur nächtlichen Poolbefüllung
Der Wasserleitungsverband empfiehlt, private Pools nach Möglichkeit nachts zu befüllen, wenn der Gesamtverbrauch geringer ist. Eine verbindliche Pflicht besteht nicht.
Wortlaut der Kundmachung
„Die Befüllung sollte nach Möglichkeit nachts erfolgen, wenn der Gesamtverbrauch geringer ist.“
- Gültigkeit
- seit 10. August 2026, bis auf Widerruf
- Kundmachung vom
- 10. August 2026
- Zuletzt geprüft
- 07.09.2026, 23:21
Stufe 3 – Verbot: Ein rechtlich verbindliches Verbot gilt derzeit.
Quellen
- Wasserleitungsverband Nördliches Burgenlandwasserleitungsverband.at · Gemeinde-Website · Kundmachung vom 10. August 2026 · abgerufen 06.09.2026, 21:03Direktlink zur Kundmachung
- Empfehlung
Befüllung privater Pools
Appell zum Verzicht auf Poolbefüllung in Trockenperioden
In Trockenperioden sollte generell auf das Einlassen bzw. Nachfüllen von Poolwasser verzichtet werden. Es handelt sich um einen freiwilligen Appell, nicht um ein Verbot – der Verband betont, dass derzeit keine zeitlichen Einschränkungen notwendig sind.
Wortlaut der Kundmachung
„In Trockenperioden sollte generell auf das Einlassen bzw. Nachfüllen verzichtet werden.“
- Gültigkeit
- seit 10. August 2026, bis auf Widerruf
- Kundmachung vom
- 10. August 2026
- Zuletzt geprüft
- 07.09.2026, 23:20
Stufe 3 – Verbot: Ein rechtlich verbindliches Verbot gilt derzeit.
Quellen
- Wasserleitungsverband Nördliches Burgenlandwasserleitungsverband.at · Gemeinde-Website · Kundmachung vom 10. August 2026 · abgerufen 06.09.2026, 21:03Direktlink zur Kundmachung
Transparenz
9 überwachte Quelle(n) für diese Gemeinde. Letzter Quellenabruf: 14.10.2026, 20:20. Rechtlich verbindlich ist ausschließlich die Kundmachung der Gemeinde bzw. Behörde.
Sie wohnen hier oder kennen eine amtliche Kundmachung, die hier fehlt? Hinweis oder Korrektur einbringen. Jede Meldung wird geprüft, bevor etwas öffentlich erscheint.
Sie vertreten diese Gemeinde oder den Wasserversorger? Versorgungslage melden · Kundmachungs-Protokoll (PDF)