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Klein St. PaulKärnten

Es gelten Verbote.

Verboten

  • Strenge Wassersparmaßnahmen mit Strafandrohung

Die Gemeinde begründet das so (Kundmachung vom 07. August 2026): „Klein St.Paul 07/08/2026 Wasser sparen Bis zu 2.180 Euro Strafe: Nächste Kärntner Gemeinde setzt Maßnahmen Klein St.Paul - Die anhaltende Trockenheit zwingt immer mehr Gemeinde in Kärnten dazu strenge Wassersparmaßnahmen umzusetzen. So auch in Klein St. Paul im Bezirk St. Veit ...“ Unten unter „Messwerte der Region“ steht, was die amtlichen Regionalmessstellen aktuell messen.

Quelle: 5min.at, 07. August 2026 · Geprüft 16.09.2026, 23:27 · Verbindlich ist die amtliche Kundmachung der Gemeinde.

Chronik

  1. 05. August 2026 – Kundmachung mit 12 Maßnahmen:
    • Verbot der Reinigung von Vorplätzen und Höfen – Verbot
    • Verbot der Befüllung von Pools mit Wasser aus dem Gemeindenetz – Verbot
    • Verbot der Bewässerung von Außenanlagen, Sportanlagen und Rasen – Verbot
    • Verbot des Waschens von Fahrzeugen – Verbot
    • Verbot der Bewässerung von Außenanlagen und Rasen (Klein St. Paul) – Verbot
    • Verbot der Befüllung von Pools (Klein St. Paul) – Verbot
    • Verbot der Fahrzeugwäsche (Klein St. Paul) – Verbot
    • Verbot der Reinigung von Vorplätzen und Höfen (Klein St. Paul) – Verbot
    • Fahrzeugwäsche nur in gewerblichen Waschanlagen – Einschränkung
    • Verbot der Befüllung von Schwimmbecken – Verbot
    • Einschränkung des Wasserverbrauchs aus dem Gemeindenetz auf das absolut Notwendige – Verbot
    • Verbot der Fahrzeugwäsche mit Wasser aus dem Gemeindenetz – Verbot
  2. 07. August 2026 – Strenge Wassersparmaßnahmen mit Strafandrohung – Verbot
  3. 19. August 2026 – Kundmachung mit 12 Maßnahmen:
    • Verbot der Reinigung von Vorplätzen und Höfen – aufgehoben
    • Verbot der Befüllung von Pools mit Wasser aus dem Gemeindenetz – aufgehoben
    • Verbot der Bewässerung von Außenanlagen, Sportanlagen und Rasen – aufgehoben
    • Verbot des Waschens von Fahrzeugen – aufgehoben
    • Verbot der Bewässerung von Außenanlagen und Rasen (Klein St. Paul) – aufgehoben
    • Verbot der Befüllung von Pools (Klein St. Paul) – aufgehoben
    • Verbot der Fahrzeugwäsche (Klein St. Paul) – aufgehoben
    • Verbot der Reinigung von Vorplätzen und Höfen (Klein St. Paul) – aufgehoben
    • Fahrzeugwäsche nur in gewerblichen Waschanlagen – aufgehoben
    • Verbot der Befüllung von Schwimmbecken – aufgehoben
    • Einschränkung des Wasserverbrauchs aus dem Gemeindenetz auf das absolut Notwendige – aufgehoben
    • Verbot der Fahrzeugwäsche mit Wasser aus dem Gemeindenetz – aufgehoben
Details, Ausnahmen und Quellen im Wortlaut
  • Allgemeine Wassereinschränkung

    Strenge Wassersparmaßnahmen mit Strafandrohung

    Verbot

    Die Gemeinde Klein St. Paul hat aufgrund anhaltender Trockenheit strenge Wassersparmaßnahmen umgesetzt, bei deren Verstoß Strafen von bis zu 2.180 Euro drohen. Konkrete Verhaltensregeln (Gießverbote, Poolfüllverbote etc.) sind im vorliegenden Text nicht detailliert aufgeführt.

    Wortlaut der Kundmachung

    „Klein St.Paul 07/08/2026 Wasser sparen Bis zu 2.180 Euro Strafe: Nächste Kärntner Gemeinde setzt Maßnahmen Klein St.Paul - Die anhaltende Trockenheit zwingt immer mehr Gemeinde in Kärnten dazu strenge Wassersparmaßnahmen umzusetzen. So auch in Klein St. Paul im Bezirk St. Veit ...“

    Gültigkeit
    seit 07. August 2026, bis auf Widerruf
    Kundmachung vom
    07. August 2026
    Zuletzt geprüft
    16.09.2026, 23:27

    Stufe 3 – Verbot: Ein rechtlich verbindliches Verbot gilt derzeit.

    Quellen

    • Wasser5min.at · Gemeinde-Website · Kundmachung vom 07. August 2026 · abgerufen 16.09.2026, 23:09Direktlink zur Kundmachung
Verlauf – 12 beendete Maßnahmen

Transparenz

29 überwachte Quelle(n) für diese Gemeinde. Letzter Quellenabruf: 21.10.2026, 13:05. Rechtlich verbindlich ist ausschließlich die Kundmachung der Gemeinde bzw. Behörde.

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