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Klein-PöchlarnNiederösterreich

Bitte Wasser sparen.

Bitte freiwillig

  • Appell zum Verzicht auf Wasserentnahmen aus Fließgewässern

Die Gemeinde begründet das so (laut Kundmachung): „Die Bezirkshauptmannschaft Melk appelliert daher eindringlich an alle Bürgerinnen und Bürger, auf Wasserentnahmen aus Fließgewässern zu verzichten bzw. diese auf das unbedingt notwendige Maß zu beschränken und Beeinträchtigungen der Gewässer möglichst zu vermeiden.“ Unten unter „Messwerte der Region“ steht, was die amtlichen Regionalmessstellen aktuell messen.

Quelle: kleinpoechlarn.at · Geprüft 08.09.2026, 09:11 · Verbindlich ist die amtliche Kundmachung der Gemeinde.

Chronik

  1. Seit Beginn unserer Aufzeichnung (September 2026) keine Maßnahmen erfasst.
Details, Ausnahmen und Quellen im Wortlaut
  • Entnahme aus Bächen und Flüssen

    Appell zum Verzicht auf Wasserentnahmen aus Fließgewässern

    Empfehlung

    Die Bezirkshauptmannschaft Melk appelliert aufgrund der kritischen Situation für die Gewässerökologie eindringlich an alle Bürgerinnen und Bürger, auf Wasserentnahmen aus Fließgewässern zu verzichten bzw. diese auf das unbedingt notwendige Maß zu beschränken und Beeinträchtigungen der Gewässer möglichst zu vermeiden.

    Wortlaut der Kundmachung

    „Die Bezirkshauptmannschaft Melk appelliert daher eindringlich an alle Bürgerinnen und Bürger, auf Wasserentnahmen aus Fließgewässern zu verzichten bzw. diese auf das unbedingt notwendige Maß zu beschränken und Beeinträchtigungen der Gewässer möglichst zu vermeiden.“

    Gültigkeit
    bis auf Widerruf
    Kundmachung vom
    nicht eindeutig datiert (erstmals erfasst am 06. September 2026)
    Zuletzt geprüft
    08.09.2026, 09:11

    Stufe 1 – Appell: Freiwilliger Appell oder Empfehlung zum sparsamen Umgang mit Wasser.

    Quellen

    • Marktgemeinde Klein-Pöchlarnkleinpoechlarn.at · Zeitung / Nachrichtenportal · erfasst am 06. September 2026 · abgerufen 06.09.2026, 19:58Direktlink zur Kundmachung

Transparenz

6 überwachte Quelle(n) für diese Gemeinde. Letzter Quellenabruf: 19.10.2026, 20:25. Rechtlich verbindlich ist ausschließlich die Kundmachung der Gemeinde bzw. Behörde.

Sie wohnen hier oder kennen eine amtliche Kundmachung, die hier fehlt? Hinweis oder Korrektur einbringen. Jede Meldung wird geprüft, bevor etwas öffentlich erscheint.

Sie vertreten diese Gemeinde oder den Wasserversorger? Versorgungslage melden · Kundmachungs-Protokoll (PDF)