KitzbühelTirol
Bitte Wasser sparen.
Bitte freiwillig
- Aufruf zum freiwilligen Wassersparen
Die Gemeinde begründet das so (laut Kundmachung): „Die Trinkwasserversorgung ist gesichert, aber aufgrund der anhaltenden Hitzeperiode und sinkender Quellschüttungen wird dringend zum freiwilligen Wassersparen aufgerufen. [...] Dennoch fordert die Gemeinde die Bevölkerung und Gäste auf, bewusst mit der Ressource umzugehen.“ Unten unter „Messwerte der Region“ steht, was die amtlichen Regionalmessstellen aktuell messen.
Quelle: stadtwerke-kitzbuehel.at · Geprüft 08.09.2026, 12:45 · Verbindlich ist die amtliche Kundmachung der Gemeinde.
Chronik
- Seit Beginn unserer Aufzeichnung (September 2026) keine Maßnahmen erfasst.
Details, Ausnahmen und Quellen im Wortlaut
- Empfehlung
Allgemeine Wasserspar-Empfehlung
Aufruf zum freiwilligen Wassersparen
Die Trinkwasserversorgung in Kitzbühel ist gesichert; aufgrund der anhaltenden Hitzeperiode und sinkender Quellschüttungen werden Bevölkerung und Gäste jedoch dringend aufgefordert, bewusst und sparsam mit Trinkwasser umzugehen. Kitzbühel setzt dabei auf Appelle zur Eigenverantwortung, verbindliche Verbote gibt es im Stadtgebiet derzeit nicht.
Wortlaut der Kundmachung
„Die Trinkwasserversorgung ist gesichert, aber aufgrund der anhaltenden Hitzeperiode und sinkender Quellschüttungen wird dringend zum freiwilligen Wassersparen aufgerufen. [...] Dennoch fordert die Gemeinde die Bevölkerung und Gäste auf, bewusst mit der Ressource umzugehen.“
- Gültigkeit
- bis auf Widerruf
- Kundmachung vom
- nicht eindeutig datiert (erstmals erfasst am 08. September 2026)
- Zuletzt geprüft
- 08.09.2026, 12:45
Stufe 1 – Appell: Freiwilliger Appell oder Empfehlung zum sparsamen Umgang mit Wasser.
Quellen
- Aufruf zum freiwilligen Wassersparenstadtwerke-kitzbuehel.at · Gemeinde-Website · erfasst am 08. September 2026 · abgerufen 08.09.2026, 12:45Direktlink zur Kundmachung
Transparenz
7 überwachte Quelle(n) für diese Gemeinde. Letzter Quellenabruf: 30.10.2026, 17:50. Rechtlich verbindlich ist ausschließlich die Kundmachung der Gemeinde bzw. Behörde.
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