← Suche

KaunerbergTirol

Es gelten Einschränkungen.

Eingeschränkt

  • Abkochgebot für Trinkwasser in Falpaus, Schnadigen und Nöckels

Die Gemeinde begründet das so (Kundmachung vom 26. August 2026): „Trinkwasserversorgung Falpaus/Schnadigen/Nöckels - Maßnahmen Vorsichtsmaßnahmen zum Trinkwasser in Falpaus, Schnadigen und Nöckels - bitte um Beachtung des angehängten Dokuments! Abkochgebot Trinkwasser ( 104 KB ) - .PDF 26.08.2026 08:59“ Unten unter „Messwerte der Region“ steht, was die amtlichen Regionalmessstellen aktuell messen.

Quelle: kaunerberg.gv.at, 26. August 2026 · Geprüft 07.09.2026, 11:02 · Verbindlich ist die amtliche Kundmachung der Gemeinde.

Chronik

  1. 26. August 2026 – Abkochgebot für Trinkwasser in Falpaus, Schnadigen und Nöckels – Einschränkung
Details, Ausnahmen und Quellen im Wortlaut
  • Abkochempfehlung (Hygiene)

    Abkochgebot für Trinkwasser in Falpaus, Schnadigen und Nöckels

    Einschränkung

    Die Gemeinde Kaunerberg ordnet für die Ortsteile Falpaus, Schnadigen und Nöckels ein Abkochgebot für Trinkwasser als Vorsichtsmaßnahme an und verweist auf das angehängte Dokument 'Abkochgebot Trinkwasser'. Die Einzelheiten der Anordnung sind im Text selbst nicht wiedergegeben, sondern nur im angehängten PDF.

    Wortlaut der Kundmachung

    „Trinkwasserversorgung Falpaus/Schnadigen/Nöckels - Maßnahmen Vorsichtsmaßnahmen zum Trinkwasser in Falpaus, Schnadigen und Nöckels - bitte um Beachtung des angehängten Dokuments! Abkochgebot Trinkwasser ( 104 KB ) - .PDF 26.08.2026 08:59“

    Gültigkeit
    seit 26. August 2026, bis auf Widerruf
    Kundmachung vom
    26. August 2026
    Zuletzt geprüft
    07.09.2026, 11:02

    Stufe 2 – Einschränkung: Eine Einschränkung der Wassernutzung gilt derzeit.

    Quellen

    • Kaunerbergkaunerberg.gv.at · Gemeinde-Website · Kundmachung vom 26. August 2026 · abgerufen 07.09.2026, 10:59Direktlink zur Kundmachung

Transparenz

4 überwachte Quelle(n) für diese Gemeinde. Letzter Quellenabruf: 01.10.2026, 10:50. Rechtlich verbindlich ist ausschließlich die Kundmachung der Gemeinde bzw. Behörde.

Sie wohnen hier oder kennen eine amtliche Kundmachung, die hier fehlt? Hinweis oder Korrektur einbringen. Jede Meldung wird geprüft, bevor etwas öffentlich erscheint.

Sie vertreten diese Gemeinde oder den Wasserversorger? Versorgungslage melden · Kundmachungs-Protokoll (PDF)