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Kainbach bei GrazSteiermark

Bitte Wasser sparen.

Bitte freiwillig

  • Appell zum sparsamen Umgang mit Wasser
  • Appell zum Verzicht auf das Befüllen von Poolanlagen

Die Gemeinde begründet das so (Kundmachung vom 01. Mai 2026): „„Aufgrund der anhaltenden Trockenheit, möchten wir euch als Feuerwehr Kainbach bei Graz dringend dazu aufrufen, sparsam mit dem Wasser umzugehen welches auch für die Löschwasserversorgung dient!““ Unten unter „Messwerte der Region“ steht, was die amtlichen Regionalmessstellen aktuell messen.

Quelle: 5min.at, 01. Mai 2026 · 5min.at, 01. Mai 2026 · Geprüft 17.09.2026, 02:59 · Verbindlich ist die amtliche Kundmachung der Gemeinde.

Chronik

  1. 01. Mai 2026 – Kundmachung mit 2 Maßnahmen:
    • Appell zum sparsamen Umgang mit Wasser – Freiwilliger Appell
    • Appell zum Verzicht auf das Befüllen von Poolanlagen – Freiwilliger Appell
Details, Ausnahmen und Quellen im Wortlaut
  • Allgemeine Wasserspar-Empfehlung

    Appell zum sparsamen Umgang mit Wasser

    Empfehlung

    Die Freiwillige Feuerwehr Kainbach bei Graz ersucht die Gemeindebürgerinnen und Gemeindebürger aufgrund der anhaltenden Trockenheit, sparsam mit Wasser umzugehen, da dieses auch für die Löschwasserversorgung im Ernstfall benötigt wird.

    Wortlaut der Kundmachung

    „„Aufgrund der anhaltenden Trockenheit, möchten wir euch als Feuerwehr Kainbach bei Graz dringend dazu aufrufen, sparsam mit dem Wasser umzugehen welches auch für die Löschwasserversorgung dient!““

    Gültigkeit
    seit 01. Mai 2026, bis auf Widerruf
    Kundmachung vom
    01. Mai 2026
    Zuletzt geprüft
    17.09.2026, 02:59

    Stufe 1 – Appell: Freiwilliger Appell oder Empfehlung zum sparsamen Umgang mit Wasser.

    Quellen

  • Befüllung privater Pools

    Appell zum Verzicht auf das Befüllen von Poolanlagen

    Empfehlung

    Die Freiwillige Feuerwehr Kainbach bei Graz bittet die Bevölkerung wegen der anhaltenden Trockenheit und zur Sicherung der Löschwasserversorgung, derzeit auf das Befüllen von Poolanlagen zu verzichten, bis sich die Lage wieder entspannt hat. Es handelt sich um einen freiwilligen Appell, nicht um ein Verbot.

    Wortlaut der Kundmachung

    „Besonders gebeten wird darum, derzeit auf das Befüllen von Poolanlagen zu verzichten, bis sich die Lage wieder entspannt hat. Mit dem Aufruf soll sichergestellt werden, dass im Brandfall ausreichend Wasserreserven zur Verfügung stehen.“

    Gültigkeit
    seit 01. Mai 2026, bis auf Widerruf
    Kundmachung vom
    01. Mai 2026
    Zuletzt geprüft
    17.09.2026, 02:59

    Stufe 1 – Appell: Freiwilliger Appell oder Empfehlung zum sparsamen Umgang mit Wasser.

    Quellen

Transparenz

10 überwachte Quelle(n) für diese Gemeinde. Letzter Quellenabruf: 02.11.2026, 15:25. Rechtlich verbindlich ist ausschließlich die Kundmachung der Gemeinde bzw. Behörde.

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Sie vertreten diese Gemeinde oder den Wasserversorger? Versorgungslage melden · Kundmachungs-Protokoll (PDF)