Judenau-BaumgartenNiederösterreich
Es gelten Verbote.
Verboten
- Akute, drastische Verbote wie nächtliche Wassersperren (wie sie im Sommer 2026 in anderen niederösterreichischen Orten w
Die Gemeinde begründet das so (laut Kundmachung): „Akute, drastische Verbote wie nächtliche Wassersperren (wie sie im Sommer 2026 in anderen niederösterreichischen Orten wie Pöggstall diskutiert wurden) liegen aktuell nicht vor.“ Unten unter „Messwerte der Region“ steht, was die amtlichen Regionalmessstellen aktuell messen.
Quelle: judenau-baumgarten.at · Geprüft 08.09.2026, 19:44 · Verbindlich ist die amtliche Kundmachung der Gemeinde.
Chronik
- Seit Beginn unserer Aufzeichnung (September 2026) keine Maßnahmen erfasst.
Details, Ausnahmen und Quellen im Wortlaut
- Verbot
Sonstige Wassermaßnahme
Akute, drastische Verbote wie nächtliche Wassersperren (wie sie im Sommer 2026 in anderen niederösterreichischen Orten w
Akute, drastische Verbote wie nächtliche Wassersperren (wie sie im Sommer 2026 in anderen niederösterreichischen Orten wie Pöggstall diskutiert wurden) liegen aktuell nicht vor.
Wortlaut der Kundmachung
„Akute, drastische Verbote wie nächtliche Wassersperren (wie sie im Sommer 2026 in anderen niederösterreichischen Orten wie Pöggstall diskutiert wurden) liegen aktuell nicht vor.“
- Gültigkeit
- bis auf Widerruf
- Kundmachung vom
- nicht eindeutig datiert (erstmals erfasst am 08. September 2026)
- Zuletzt geprüft
- 08.09.2026, 19:44
Stufe 3 – Verbot: Ein rechtlich verbindliches Verbot gilt derzeit.
Quellen
- Akute, drastische Verbote wie nächtliche Wassersperren (wie sie im Sommer 2026 in anderen niederösterreichischen Orten wjudenau-baumgarten.at · Gemeinde-Website · erfasst am 08. September 2026 · abgerufen 08.09.2026, 15:16Übersichtsseite von www.judenau-baumgarten.at – kein Direktlink zur Kundmachung
Diese Quelle verweist nur auf die laufende Amtstafel bzw. Newsübersicht. Solange kein Direktlink auf die Kundmachung vorliegt, gilt die Maßnahme als nicht belegt und wird nicht veröffentlicht.
Transparenz
7 überwachte Quelle(n) für diese Gemeinde. Letzter Quellenabruf: 07.10.2026, 15:15. Rechtlich verbindlich ist ausschließlich die Kundmachung der Gemeinde bzw. Behörde.
Sie wohnen hier oder kennen eine amtliche Kundmachung, die hier fehlt? Hinweis oder Korrektur einbringen. Jede Meldung wird geprüft, bevor etwas öffentlich erscheint.
Sie vertreten diese Gemeinde oder den Wasserversorger? Versorgungslage melden · Kundmachungs-Protokoll (PDF)