JaidhofNiederösterreich
Bitte Wasser sparen.
Bitte freiwillig
- Appell zum Verzicht auf die Bewässerung von Rasenflächen
- Appell zum Verzicht auf die Bewässerung von Gärten
- Appell zum Verzicht auf das Waschen von Fahrzeugen
- Appell zum Verzicht auf die Befüllung von Pools
Die Gemeinde begründet das so (Kundmachung vom 03. August 2026): „Aufgrund der derzeit anhaltenden Trockenheit bitten wir alle Bürgerinnen und Bürger möglichst sparsam mit dem Wasser umzugehen. Jeder Beitrag hilft, die Wasserversorgung für alle sicherzustellen. Bitte vermeiden Sie nach Möglichkeit unnötigen Wasserverbrauch, beispielsweise durch das Bewässern von Rasenflächen und Gärten, das Waschen von Fahrzeugen, keine Befüllung von Pools sowie andere nicht unbedingt notwendige…“ Unten unter „Messwerte der Region“ steht, was die amtlichen Regionalmessstellen aktuell messen.
Quelle: jaidhof.at · Geprüft 08.09.2026, 09:09 · Verbindlich ist die amtliche Kundmachung der Gemeinde.
Chronik
- 03. August 2026 – Kundmachung mit 4 Maßnahmen:
- Appell zum Verzicht auf die Bewässerung von Rasenflächen – Freiwilliger Appell
- Appell zum Verzicht auf die Bewässerung von Gärten – Freiwilliger Appell
- Appell zum Verzicht auf das Waschen von Fahrzeugen – Freiwilliger Appell
- Appell zum Verzicht auf die Befüllung von Pools – Freiwilliger Appell
Details, Ausnahmen und Quellen im Wortlaut
- Empfehlung
Rasenbewässerung
Appell zum Verzicht auf die Bewässerung von Rasenflächen
Die Gemeinde Jaidhof bittet aufgrund der anhaltenden Trockenheit alle Bürgerinnen und Bürger, möglichst sparsam mit Wasser umzugehen und unnötigen Wasserverbrauch zu vermeiden, beispielsweise das Bewässern von Rasenflächen. Es handelt sich um eine freiwillige Bitte, kein verbindliches Verbot.
Wortlaut der Kundmachung
„Aufgrund der derzeit anhaltenden Trockenheit bitten wir alle Bürgerinnen und Bürger möglichst sparsam mit dem Wasser umzugehen. Jeder Beitrag hilft, die Wasserversorgung für alle sicherzustellen. Bitte vermeiden Sie nach Möglichkeit unnötigen Wasserverbrauch, beispielsweise durch das Bewässern von Rasenflächen und Gärten, das Waschen von Fahrzeugen, keine Befüllung von Pools sowie andere nicht unbedingt notwendige Wasserentnahmen.“
- Gültigkeit
- seit 03. August 2026, bis auf Widerruf
- Kundmachung vom
- 03. August 2026
- Zuletzt geprüft
- 08.09.2026, 09:09
Stufe 1 – Appell: Freiwilliger Appell oder Empfehlung zum sparsamen Umgang mit Wasser.
Quellen
- Jaidhofjaidhof.at · Zeitung / Nachrichtenportal · Kundmachung vom 03. August 2026 · abgerufen 07.09.2026, 18:21Direktlink zur Kundmachung
- Empfehlung
Gartenbewässerung
Appell zum Verzicht auf die Bewässerung von Gärten
Im Rahmen des Sparappells aufgrund der anhaltenden Trockenheit bittet die Gemeinde Jaidhof darum, unnötigen Wasserverbrauch durch das Bewässern von Gärten zu vermeiden. Freiwillige Bitte, kein Verbot.
Wortlaut der Kundmachung
„Bitte vermeiden Sie nach Möglichkeit unnötigen Wasserverbrauch, beispielsweise durch das Bewässern von Rasenflächen und Gärten, das Waschen von Fahrzeugen, keine Befüllung von Pools sowie andere nicht unbedingt notwendige Wasserentnahmen.“
- Gültigkeit
- seit 03. August 2026, bis auf Widerruf
- Kundmachung vom
- 03. August 2026
- Zuletzt geprüft
- 08.09.2026, 09:09
Stufe 1 – Appell: Freiwilliger Appell oder Empfehlung zum sparsamen Umgang mit Wasser.
Quellen
- Jaidhofjaidhof.at · Zeitung / Nachrichtenportal · Kundmachung vom 03. August 2026 · abgerufen 07.09.2026, 18:21Direktlink zur Kundmachung
- Empfehlung
Fahrzeugwäsche
Appell zum Verzicht auf das Waschen von Fahrzeugen
Im Rahmen des Sparappells aufgrund der anhaltenden Trockenheit bittet die Gemeinde Jaidhof darum, unnötigen Wasserverbrauch durch das Waschen von Fahrzeugen zu vermeiden. Freiwillige Bitte, kein Verbot.
Wortlaut der Kundmachung
„Bitte vermeiden Sie nach Möglichkeit unnötigen Wasserverbrauch, beispielsweise durch das Bewässern von Rasenflächen und Gärten, das Waschen von Fahrzeugen, keine Befüllung von Pools sowie andere nicht unbedingt notwendige Wasserentnahmen.“
- Gültigkeit
- seit 03. August 2026, bis auf Widerruf
- Kundmachung vom
- 03. August 2026
- Zuletzt geprüft
- 08.09.2026, 09:09
Stufe 1 – Appell: Freiwilliger Appell oder Empfehlung zum sparsamen Umgang mit Wasser.
Quellen
- Jaidhofjaidhof.at · Zeitung / Nachrichtenportal · Kundmachung vom 03. August 2026 · abgerufen 07.09.2026, 18:21Direktlink zur Kundmachung
- Empfehlung
Befüllung privater Pools
Appell zum Verzicht auf die Befüllung von Pools
Im Rahmen des Sparappells aufgrund der anhaltenden Trockenheit bittet die Gemeinde Jaidhof darum, Pools nicht zu befüllen. Freiwillige Bitte, kein Verbot.
Wortlaut der Kundmachung
„Bitte vermeiden Sie nach Möglichkeit unnötigen Wasserverbrauch, beispielsweise durch das Bewässern von Rasenflächen und Gärten, das Waschen von Fahrzeugen, keine Befüllung von Pools sowie andere nicht unbedingt notwendige Wasserentnahmen.“
- Gültigkeit
- seit 03. August 2026, bis auf Widerruf
- Kundmachung vom
- 03. August 2026
- Zuletzt geprüft
- 08.09.2026, 09:09
Stufe 1 – Appell: Freiwilliger Appell oder Empfehlung zum sparsamen Umgang mit Wasser.
Quellen
- Jaidhofjaidhof.at · Zeitung / Nachrichtenportal · Kundmachung vom 03. August 2026 · abgerufen 07.09.2026, 18:21Direktlink zur Kundmachung
Transparenz
4 überwachte Quelle(n) für diese Gemeinde. Letzter Quellenabruf: 28.10.2026, 02:25. Rechtlich verbindlich ist ausschließlich die Kundmachung der Gemeinde bzw. Behörde.
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