Inzersdorf im KremstalOberösterreich
Es gelten Einschränkungen.
Eingeschränkt
- Befüllung von Schwimmbädern und Schwimmteichen grundsätzlich aus der Hauswasserleitung
- Wasserentnahme über Hydranten nur nach Einvernehmen mit dem Wasserverband
Bitte freiwillig
- Appell zum Verzicht auf das Autowaschen angesichts der Trockenheit
Die Gemeinde begründet das so (laut Kundmachung): „Die Mitgliedsgemeinden des Wasserverbandes Gruppenwasserversorgung Kremstal (Schlierbach, Wartberg, Nußbach und Inzersdorf) haben sich wieder einstimmig darauf geeinigt, dass Schwimmbäder, Schwimmteiche und Biotope grundsätzlich aus der Hauswasserleitung zu befüllen sind. Falls dies nicht möglich ist, und die Befüllung von einem Hydranten erfolgen soll, ist ausnahmslos das Einvernehmen mit dem Wasserverband…“ Unten unter „Messwerte der Region“ steht, was die amtlichen Regionalmessstellen aktuell messen.
Quelle: grwv.at · meinbezirk.at, 11. August 2026 · Geprüft 08.09.2026, 09:56 · Verbindlich ist die amtliche Kundmachung der Gemeinde.
Chronik
- 11. August 2026 – Appell zum Verzicht auf das Autowaschen angesichts der Trockenheit – Freiwilliger Appell
Details, Ausnahmen und Quellen im Wortlaut
- Einschränkung
Poolfüllung
Befüllung von Schwimmbädern und Schwimmteichen grundsätzlich aus der Hauswasserleitung
Die Mitgliedsgemeinden der Gruppenwasserversorgung Kremstal (Schlierbach, Wartberg, Nußbach und Inzersdorf) haben einstimmig festgelegt, dass Schwimmbäder, Schwimmteiche und Biotope grundsätzlich aus der Hauswasserleitung zu befüllen sind. Ist dies nicht möglich und soll die Befüllung über einen Hydranten erfolgen, ist ausnahmslos vorher das Einvernehmen mit dem Wasserverband (Bereitschaftsnummer +43664/4530635) herzustellen. Dabei wird ein Wasserzähler am Hydranten montiert, der Zulauf ist zu drosseln und eine Pauschale von € 98,- ist zu entrichten. Der sorgsame Umgang mit Trinkwasser soll dabei immer bedacht werden.
Wortlaut der Kundmachung
„Die Mitgliedsgemeinden des Wasserverbandes Gruppenwasserversorgung Kremstal (Schlierbach, Wartberg, Nußbach und Inzersdorf) haben sich wieder einstimmig darauf geeinigt, dass Schwimmbäder, Schwimmteiche und Biotope grundsätzlich aus der Hauswasserleitung zu befüllen sind. Falls dies nicht möglich ist, und die Befüllung von einem Hydranten erfolgen soll, ist ausnahmslos das Einvernehmen mit dem Wasserverband Gruppenwasserversorgung Kremstal (Bereitschaftsnummer +43664/4530635) herzustellen.“
- Gültigkeit
- bis auf Widerruf
- Kundmachung vom
- nicht eindeutig datiert (erstmals erfasst am 06. September 2026)
- Zuletzt geprüft
- 08.09.2026, 09:56
Stufe 2 – Einschränkung: Eine Einschränkung der Wassernutzung gilt derzeit.
Quellen
- Gruppenwasserversorgung Kremstalgrwv.at · Zeitung / Nachrichtenportal · erfasst am 06. September 2026 · abgerufen 06.09.2026, 20:26Übersichtsseite von www.grwv.at – kein Direktlink zur Kundmachung
Diese Quelle verweist nur auf die laufende Amtstafel bzw. Newsübersicht. Solange kein Direktlink auf die Kundmachung vorliegt, gilt die Maßnahme als nicht belegt und wird nicht veröffentlicht.
- Einschränkung
Wasserentnahme
Wasserentnahme über Hydranten nur nach Einvernehmen mit dem Wasserverband
Die Befüllung von Schwimmbädern, Schwimmteichen und Biotopen von einem Hydranten darf nur nach ausnahmslosem Einvernehmen mit der Gruppenwasserversorgung Kremstal (Bereitschaftsnummer +43664/4530635) erfolgen. Dabei wird ein Wasserzähler am Hydranten montiert, der Zulauf ist zu drosseln, um Druckschäden am Ortsnetz zu vermeiden, und eine Pauschale von € 98,- (inkl. MWSt.) ist zu entrichten. Erforderliche Materialien und Bewilligungen (z. B. für Straßenquerungen) sind vom Eigentümer selbst zu organisieren.
Wortlaut der Kundmachung
„Falls dies nicht möglich ist, und die Befüllung von einem Hydranten erfolgen soll, ist ausnahmslos das Einvernehmen mit dem Wasserverband Gruppenwasserversorgung Kremstal (Bereitschaftsnummer +43664/4530635) herzustellen. Für diese Art der Befüllung wird ein Wasserzähler am Hydranten montiert und ist der Zulauf zu drosseln, um Schäden am Ortsnetz bzw. an den Hauszuleitungen auf Grund von Druckabfall bzw. Unterdruck zu vermeiden.“
- Gültigkeit
- bis auf Widerruf
- Kundmachung vom
- nicht eindeutig datiert (erstmals erfasst am 06. September 2026)
- Zuletzt geprüft
- 08.09.2026, 09:56
Stufe 2 – Einschränkung: Eine Einschränkung der Wassernutzung gilt derzeit.
Quellen
- Gruppenwasserversorgung Kremstalgrwv.at · Zeitung / Nachrichtenportal · erfasst am 06. September 2026 · abgerufen 06.09.2026, 20:26Übersichtsseite von www.grwv.at – kein Direktlink zur Kundmachung
Diese Quelle verweist nur auf die laufende Amtstafel bzw. Newsübersicht. Solange kein Direktlink auf die Kundmachung vorliegt, gilt die Maßnahme als nicht belegt und wird nicht veröffentlicht.
- Empfehlung
Fahrzeugwäsche
Appell zum Verzicht auf das Autowaschen angesichts der Trockenheit
Im Rahmen des Appells der Gruppenwasserversorgung Kremstal (Mitgliedsgemeinden u. a. Inzersdorf) zum sparsamen Umgang mit Trinkwasser werden die Bürger gebeten, jetzt auf das Waschen von Fahrzeugen zu verzichten. Der Appell ist freiwillig und an die aktuelle Trockenheit geknüpft.
Wortlaut der Kundmachung
„Es tut niemandem weh, wenn man jetzt darauf verzichtet, den Garten zu spritzen oder das Auto zu waschen – Dinge, die unsere Lebensqualität nicht unmittelbar einschränken.“
- Gültigkeit
- seit 11. August 2026, bis auf Widerruf
- Kundmachung vom
- 11. August 2026
- Zuletzt geprüft
- 08.09.2026, 09:11
Stufe 2 – Einschränkung: Eine Einschränkung der Wassernutzung gilt derzeit.
Quellen
- Neuer Brunnen errichtet: Vorausschauende Investitionen sichern Wasserversorgung im Kremstalmeinbezirk.at · Zeitung / Nachrichtenportal · Kundmachung vom 11. August 2026 · abgerufen 06.09.2026, 20:13Direktlink zur Kundmachung
Transparenz
7 überwachte Quelle(n) für diese Gemeinde. Letzter Quellenabruf: 18.10.2026, 21:55. Rechtlich verbindlich ist ausschließlich die Kundmachung der Gemeinde bzw. Behörde.
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