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Hohenau an der MarchNiederösterreich

Bitte Wasser sparen.

Bitte freiwillig

  • Appell zur Reduktion des Trinkwasserverbrauchs wegen Trockenheit
  • Appell zur Reduktion der Gartenbewässerung
  • Appell zum Verzicht auf das Waschen von Fahrzeugen
  • Appell zum Verzicht auf das Abspritzen von Einfahrten, Gehwegen und Terrassen mit Trinkwasser

Die Gemeinde begründet das so (Kundmachung vom 24. Juni 2026): „So wie eigentlich klar sein sollte, kein Feuer im Wald zu entfachen, keine Zigarettenstummel am Spielplatz wegzuwerfen, sollte auch klar sein, in der momentanen Trockenperiode kein Trinkwasser zu vergeuden. Wir haben zwei Trinkwasserbrunnen und ich kann nicht sagen, wie lange wir Sie noch mit dem kostbaren Gut versorgen können. Ich appelliere deshalb an die Vernunft und bitte höflichst darum, den Wasserverbrauch auf…“ Unten unter „Messwerte der Region“ steht, was die amtlichen Regionalmessstellen aktuell messen.

Quelle: hohenau.at, 24. Juni 2026 · Geprüft 08.09.2026, 09:01 · Verbindlich ist die amtliche Kundmachung der Gemeinde.

Chronik

  1. 24. Juni 2026 – Kundmachung mit 4 Maßnahmen:
    • Appell zur Reduktion des Trinkwasserverbrauchs wegen Trockenheit – Freiwilliger Appell
    • Appell zur Reduktion der Gartenbewässerung – Freiwilliger Appell
    • Appell zum Verzicht auf das Waschen von Fahrzeugen – Freiwilliger Appell
    • Appell zum Verzicht auf das Abspritzen von Einfahrten, Gehwegen und Terrassen mit Trinkwasser – Freiwilliger Appell
  2. 08. September 2026 – Aufhebung der Wasserspar-Verordnung nach Ende der Trockenperiode – aufgehoben
Details, Ausnahmen und Quellen im Wortlaut
  • Allgemeine Wasserspar-Empfehlung

    Appell zur Reduktion des Trinkwasserverbrauchs wegen Trockenheit

    Empfehlung

    Bürgermeister Wolfgang Gaida appelliert wegen der anhaltenden Trockenperiode und des gefallenen Grundwasserspiegels (seit Februar um einen Meter auf 149,8 m ü. A. per 24. Juni 2026) an die Bevölkerung, den Wasserverbrauch auf das notwendigste Maß zu reduzieren. Der aktuelle Verbrauch liegt bei 1.400 m³ pro Tag gegenüber einem Normalwert von 550 m³; die Versorgung aus den zwei Trinkwasserbrunnen könnte an Kapazitätsgrenzen stoßen. Freiwilliger Appell, kein Verbot.

    Wortlaut der Kundmachung

    „So wie eigentlich klar sein sollte, kein Feuer im Wald zu entfachen, keine Zigarettenstummel am Spielplatz wegzuwerfen, sollte auch klar sein, in der momentanen Trockenperiode kein Trinkwasser zu vergeuden. Wir haben zwei Trinkwasserbrunnen und ich kann nicht sagen, wie lange wir Sie noch mit dem kostbaren Gut versorgen können. Ich appelliere deshalb an die Vernunft und bitte höflichst darum, den Wasserverbrauch auf das notwendigste Maß zu reduzieren bevor wir mit der Trinkwasserversorgung an unsere Kapazitätsgrenzen stoßen.“

    Gültigkeit
    seit 24. Juni 2026, bis auf Widerruf
    Kundmachung vom
    24. Juni 2026
    Zuletzt geprüft
    08.09.2026, 09:01

    Stufe 1 – Appell: Freiwilliger Appell oder Empfehlung zum sparsamen Umgang mit Wasser.

    Quellen

  • Gartenbewässerung

    Appell zur Reduktion der Gartenbewässerung

    Empfehlung

    Im Rahmen des Sparappells wegen der Trockenperiode bittet der Bürgermeister, die Gartenbewässerung auf das notwendige Maß zu reduzieren.

    Wortlaut der Kundmachung

    „Die Gartenbewässerung bitte auf das notwendige Maß reduzieren. Gras erstrahlt ohnehin wieder im saftigen Grün sobald es wieder einmal regnet.“

    Gültigkeit
    seit 24. Juni 2026, bis auf Widerruf
    Kundmachung vom
    24. Juni 2026
    Zuletzt geprüft
    08.09.2026, 09:01

    Stufe 1 – Appell: Freiwilliger Appell oder Empfehlung zum sparsamen Umgang mit Wasser.

    Quellen

  • Fahrzeugwäsche

    Appell zum Verzicht auf das Waschen von Fahrzeugen

    Empfehlung

    Im Rahmen des Sparappells wegen der Trockenperiode wird empfohlen, auf das Waschen von Fahrzeugen zu verzichten, um Löschwasser über den Hydranten im Ernstfall zu sichern.

    Wortlaut der Kundmachung

    „Das Auto muss auch nicht immer wie neu erstrahlen. Lieber ein staubiges Fahrzeug, als kein Löschwasser über den Hydranten im Ernstfall.“

    Gültigkeit
    seit 24. Juni 2026, bis auf Widerruf
    Kundmachung vom
    24. Juni 2026
    Zuletzt geprüft
    08.09.2026, 09:01

    Stufe 1 – Appell: Freiwilliger Appell oder Empfehlung zum sparsamen Umgang mit Wasser.

    Quellen

  • Trinkwassernutzung

    Appell zum Verzicht auf das Abspritzen von Einfahrten, Gehwegen und Terrassen mit Trinkwasser

    Empfehlung

    Im Rahmen des Sparappells wegen der Trockenperiode wird gebeten, das Abspritzen von Einfahrten, Gehwegen oder Terrassen mit Trinkwasser zu unterlassen.

    Wortlaut der Kundmachung

    „Auch das Abspritzen von Einfahrten, Gehwegen oder Terrassen mit Trinkwasser muss nicht unbedingt gerade jetzt sein, wenn ohnehin Wasserknappheit zu befürchten ist.“

    Gültigkeit
    seit 24. Juni 2026, bis auf Widerruf
    Kundmachung vom
    24. Juni 2026
    Zuletzt geprüft
    08.09.2026, 08:59

    Stufe 1 – Appell: Freiwilliger Appell oder Empfehlung zum sparsamen Umgang mit Wasser.

    Quellen

Verlauf – 1 beendete Maßnahme
  • Allgemeine Wassereinschränkung

    Aufhebung der Wasserspar-Verordnung nach Ende der Trockenperiode

    Nicht mehr geführt

    Diese Maßnahme wird nicht mehr als aktiv geführt. Ende: 08. September 2026 · Gültigkeit laut Kundmachung: bis auf Widerruf

    Belege anzeigen (1)

Transparenz

13 überwachte Quelle(n) für diese Gemeinde. Letzter Quellenabruf: 28.10.2026, 02:25. Rechtlich verbindlich ist ausschließlich die Kundmachung der Gemeinde bzw. Behörde.

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