Hofamt PrielNiederösterreich
Es gelten Einschränkungen.
Eingeschränkt
- Wasserentnahme aus Fließgewässern nur mit wasserrechtlicher Bewilligung
Bitte freiwillig
- Dringender Appell zum Verzicht auf Wasserentnahmen aus Fließgewässern
Erlaubt bleibt
- Gemeingebrauch wie Baden, Waschen, Tränken, Schwemmen oder das Schöpfen von Hand bleibt weiterhin erlaubt.
Die Gemeinde begründet das so (Kundmachung vom 13. August 2026): „Die Bezirkshauptmannschaft Melk informiert, dass die Wasserstände in vielen Flüssen und Bächen unseres Bezirks – darunter Donau, Erlauf, Pielach, Ybbs, kleine Ysper, Ysper und weitere – derzeit so niedrig sind wie selten zuvor. Wichtige Hinweise für die Bevölkerung: • Wasserentnahmen aus Fließgewässern sind – wenn überhaupt – ausschließlich mit einer gültigen wasserrechtlichen Bewilligung erlaubt. • Das unerlaubte…“ Unten unter „Messwerte der Region“ steht, was die amtlichen Regionalmessstellen aktuell messen.
Quelle: Hofamt Priel, 13. August 2026 · Geprüft 06.09.2026, 15:08 · Verbindlich ist die amtliche Kundmachung der Gemeinde.
Chronik
- 13. August 2026 – Kundmachung mit 2 Maßnahmen:
- Wasserentnahme aus Fließgewässern nur mit wasserrechtlicher Bewilligung – Einschränkung
- Dringender Appell zum Verzicht auf Wasserentnahmen aus Fließgewässern – Freiwilliger Appell
Details, Ausnahmen und Quellen im Wortlaut
- Einschränkung
Entnahme aus Bächen und Flüssen
Wasserentnahme aus Fließgewässern nur mit wasserrechtlicher Bewilligung
Wasserentnahmen aus Fließgewässern (u. a. Donau, Erlauf, Pielach, Ybbs, kleine Ysper, Ysper) sind aufgrund der extrem niedrigen Wasserstände ausschließlich mit gültiger wasserrechtlicher Bewilligung erlaubt; unerlaubtes Entnehmen (z. B. mit Pumpen zur Bewässerung) ist strafbar und kann mit Geldbußen bis zu 14.530 Euro geahndet werden.
Ausnahmen – das bleibt erlaubt
Gemeingebrauch wie Baden, Waschen, Tränken, Schwemmen oder das Schöpfen von Hand bleibt weiterhin erlaubt.
Wortlaut der Kundmachung
„Die Bezirkshauptmannschaft Melk informiert, dass die Wasserstände in vielen Flüssen und Bächen unseres Bezirks – darunter Donau, Erlauf, Pielach, Ybbs, kleine Ysper, Ysper und weitere – derzeit so niedrig sind wie selten zuvor. Wichtige Hinweise für die Bevölkerung: • Wasserentnahmen aus Fließgewässern sind – wenn überhaupt – ausschließlich mit einer gültigen wasserrechtlichen Bewilligung erlaubt. • Das unerlaubte Entnehmen von Wasser, etwa mit Pumpen zur Bewässerung, ist strafbar und kann mit Geldbußen bis zu 14.530 € geahndet werden.“
- Gültigkeit
- seit 13. August 2026, bis auf Widerruf
- Kundmachung vom
- 13. August 2026
- Zuletzt geprüft
- 06.09.2026, 15:08
Stufe 2 – Einschränkung: Eine Einschränkung der Wassernutzung gilt derzeit.
Quellen
- Hofamt PrielHofamt Priel · Gemeinde-Website · Kundmachung vom 13. August 2026 · abgerufen 06.09.2026, 10:30Direktlink zur Kundmachung
- Empfehlung
Entnahme aus Bächen und Flüssen
Dringender Appell zum Verzicht auf Wasserentnahmen aus Fließgewässern
Die Bevölkerung wird dringend gebeten, auf Wasserentnahmen aus Fließgewässern zu verzichten und alles zu unterlassen, was die angespannte Situation der Gewässer weiter verschärfen könnte.
Wortlaut der Kundmachung
„Wir bitten dringend, auf Wasserentnahmen aus Fließgewässern zu verzichten und alles zu unterlassen, was die ohnehin angespannte Situation der Gewässer weiter verschärfen könnte.“
- Gültigkeit
- seit 13. August 2026, bis auf Widerruf
- Kundmachung vom
- 13. August 2026
- Zuletzt geprüft
- 06.09.2026, 15:06
Stufe 2 – Einschränkung: Eine Einschränkung der Wassernutzung gilt derzeit.
Quellen
- Hofamt PrielHofamt Priel · Gemeinde-Website · Kundmachung vom 13. August 2026 · abgerufen 06.09.2026, 10:30Direktlink zur Kundmachung
Transparenz
3 überwachte Quelle(n) für diese Gemeinde. Letzter Quellenabruf: 29.10.2026, 20:10. Rechtlich verbindlich ist ausschließlich die Kundmachung der Gemeinde bzw. Behörde.
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