Hochneukirchen-GschaidtNiederösterreich
Es gelten Verbote.
Verboten
- In der Gemeinde Hochneukirchen-Gschaidt gelten im September 2026 keine behördlichen Verbote oder akuten Einschränkungen
Die Gemeinde begründet das so (laut Kundmachung): „In der Gemeinde Hochneukirchen-Gschaidt gelten im September 2026 keine behördlichen Verbote oder akuten Einschränkungen zur Wassernutzung.“ Unten unter „Messwerte der Region“ steht, was die amtlichen Regionalmessstellen aktuell messen.
Quelle: hochneukirchen-gschaidt.at · Geprüft 08.09.2026, 19:43 · Verbindlich ist die amtliche Kundmachung der Gemeinde.
Chronik
- Seit Beginn unserer Aufzeichnung (September 2026) keine Maßnahmen erfasst.
Details, Ausnahmen und Quellen im Wortlaut
- Verbot
Sonstige Wassermaßnahme
In der Gemeinde Hochneukirchen-Gschaidt gelten im September 2026 keine behördlichen Verbote oder akuten Einschränkungen
In der Gemeinde Hochneukirchen-Gschaidt gelten im September 2026 keine behördlichen Verbote oder akuten Einschränkungen zur Wassernutzung.
Wortlaut der Kundmachung
„In der Gemeinde Hochneukirchen-Gschaidt gelten im September 2026 keine behördlichen Verbote oder akuten Einschränkungen zur Wassernutzung.“
- Gültigkeit
- bis auf Widerruf
- Kundmachung vom
- nicht eindeutig datiert (erstmals erfasst am 08. September 2026)
- Zuletzt geprüft
- 08.09.2026, 19:43
Stufe 3 – Verbot: Ein rechtlich verbindliches Verbot gilt derzeit.
Quellen
- In der Gemeinde Hochneukirchen-Gschaidt gelten im September 2026 keine behördlichen Verbote oder akuten Einschränkungenhochneukirchen-gschaidt.at · Gemeinde-Website · erfasst am 08. September 2026 · abgerufen 08.09.2026, 14:39Direktlink zur Kundmachung
Transparenz
4 überwachte Quelle(n) für diese Gemeinde. Letzter Quellenabruf: 27.09.2026, 22:15. Rechtlich verbindlich ist ausschließlich die Kundmachung der Gemeinde bzw. Behörde.
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