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HochfilzenTirol

Es gelten Verbote.

Verboten

  • Aufruf zum Wassersparen

Eingeschränkt

  • Keine Einschränkungen für Großereignisse: Vom 10
  • Das Event und die touristische Infrastruktur sind von keinen Einschränkungen betroffen

Die Gemeinde begründet das so (laut Kundmachung): „Keine Einschränkungen für Großereignisse: Vom 10.“ Unten unter „Messwerte der Region“ steht, was die amtlichen Regionalmessstellen aktuell messen.

Quelle: bmluk.gv.at · Geprüft 08.09.2026, 20:08 · Verbindlich ist die amtliche Kundmachung der Gemeinde.

Chronik

  1. Seit Beginn unserer Aufzeichnung (September 2026) keine Maßnahmen erfasst.
Details, Ausnahmen und Quellen im Wortlaut
  • Sonstige Wassermaßnahme

    Keine Einschränkungen für Großereignisse: Vom 10

    Einschränkung

    Keine Einschränkungen für Großereignisse: Vom 10.

    Wortlaut der Kundmachung

    „Keine Einschränkungen für Großereignisse: Vom 10.“

    Gültigkeit
    bis auf Widerruf
    Kundmachung vom
    nicht eindeutig datiert (erstmals erfasst am 08. September 2026)
    Zuletzt geprüft
    08.09.2026, 20:08

    Stufe 3 – Verbot: Ein rechtlich verbindliches Verbot gilt derzeit.

    Quellen

  • Sonstige Wassermaßnahme

    Das Event und die touristische Infrastruktur sind von keinen Einschränkungen betroffen

    Einschränkung

    Das Event und die touristische Infrastruktur sind von keinen Einschränkungen betroffen.

    Wortlaut der Kundmachung

    „Das Event und die touristische Infrastruktur sind von keinen Einschränkungen betroffen.“

    Gültigkeit
    bis auf Widerruf
    Kundmachung vom
    nicht eindeutig datiert (erstmals erfasst am 08. September 2026)
    Zuletzt geprüft
    08.09.2026, 20:08

    Stufe 3 – Verbot: Ein rechtlich verbindliches Verbot gilt derzeit.

    Quellen

  • Sonstige Wassermaßnahme

    Aufruf zum Wassersparen

    Verbot

    In der Gemeinde Hochfilzen (Bezirk Kitzbühel) sowie in ganz Tirol gibt es im September 2026 keine akuten, behördlich verordneten Verbote oder restriktiven Wassersparmaßnahmen für die allgemeine Bevölkerung.

    Wortlaut der Kundmachung

    „In der Gemeinde Hochfilzen (Bezirk Kitzbühel) sowie in ganz Tirol gibt es im September 2026 keine akuten, behördlich verordneten Verbote oder restriktiven Wassersparmaßnahmen für die allgemeine Bevölkerung.“

    Gültigkeit
    bis auf Widerruf
    Kundmachung vom
    nicht eindeutig datiert (erstmals erfasst am 08. September 2026)
    Zuletzt geprüft
    08.09.2026, 20:08

    Stufe 3 – Verbot: Ein rechtlich verbindliches Verbot gilt derzeit.

    Quellen

    • Aufruf zum Wassersparenbmluk.gv.at · Gemeinde-Website · erfasst am 08. September 2026 · abgerufen 08.09.2026, 16:07Direktlink zur Kundmachung

Transparenz

5 überwachte Quelle(n) für diese Gemeinde. Letzter Quellenabruf: 30.10.2026, 00:50. Rechtlich verbindlich ist ausschließlich die Kundmachung der Gemeinde bzw. Behörde.

Sie wohnen hier oder kennen eine amtliche Kundmachung, die hier fehlt? Hinweis oder Korrektur einbringen. Jede Meldung wird geprüft, bevor etwas öffentlich erscheint.

Sie vertreten diese Gemeinde oder den Wasserversorger? Versorgungslage melden · Kundmachungs-Protokoll (PDF)