HochfilzenTirol
Es gelten Verbote.
Verboten
- Aufruf zum Wassersparen
Eingeschränkt
- Keine Einschränkungen für Großereignisse: Vom 10
- Das Event und die touristische Infrastruktur sind von keinen Einschränkungen betroffen
Die Gemeinde begründet das so (laut Kundmachung): „Keine Einschränkungen für Großereignisse: Vom 10.“ Unten unter „Messwerte der Region“ steht, was die amtlichen Regionalmessstellen aktuell messen.
Quelle: bmluk.gv.at · Geprüft 08.09.2026, 20:08 · Verbindlich ist die amtliche Kundmachung der Gemeinde.
Chronik
- Seit Beginn unserer Aufzeichnung (September 2026) keine Maßnahmen erfasst.
Details, Ausnahmen und Quellen im Wortlaut
- Einschränkung
Sonstige Wassermaßnahme
Keine Einschränkungen für Großereignisse: Vom 10
Keine Einschränkungen für Großereignisse: Vom 10.
Wortlaut der Kundmachung
„Keine Einschränkungen für Großereignisse: Vom 10.“
- Gültigkeit
- bis auf Widerruf
- Kundmachung vom
- nicht eindeutig datiert (erstmals erfasst am 08. September 2026)
- Zuletzt geprüft
- 08.09.2026, 20:08
Stufe 3 – Verbot: Ein rechtlich verbindliches Verbot gilt derzeit.
Quellen
- Keine Einschränkungen für Großereignisse: Vom 10bmluk.gv.at · Gemeinde-Website · erfasst am 08. September 2026 · abgerufen 08.09.2026, 16:07Direktlink zur Kundmachung
- Einschränkung
Sonstige Wassermaßnahme
Das Event und die touristische Infrastruktur sind von keinen Einschränkungen betroffen
Das Event und die touristische Infrastruktur sind von keinen Einschränkungen betroffen.
Wortlaut der Kundmachung
„Das Event und die touristische Infrastruktur sind von keinen Einschränkungen betroffen.“
- Gültigkeit
- bis auf Widerruf
- Kundmachung vom
- nicht eindeutig datiert (erstmals erfasst am 08. September 2026)
- Zuletzt geprüft
- 08.09.2026, 20:08
Stufe 3 – Verbot: Ein rechtlich verbindliches Verbot gilt derzeit.
Quellen
- Das Event und die touristische Infrastruktur sind von keinen Einschränkungen betroffenbmluk.gv.at · Gemeinde-Website · erfasst am 08. September 2026 · abgerufen 08.09.2026, 16:07Direktlink zur Kundmachung
- Verbot
Sonstige Wassermaßnahme
Aufruf zum Wassersparen
In der Gemeinde Hochfilzen (Bezirk Kitzbühel) sowie in ganz Tirol gibt es im September 2026 keine akuten, behördlich verordneten Verbote oder restriktiven Wassersparmaßnahmen für die allgemeine Bevölkerung.
Wortlaut der Kundmachung
„In der Gemeinde Hochfilzen (Bezirk Kitzbühel) sowie in ganz Tirol gibt es im September 2026 keine akuten, behördlich verordneten Verbote oder restriktiven Wassersparmaßnahmen für die allgemeine Bevölkerung.“
- Gültigkeit
- bis auf Widerruf
- Kundmachung vom
- nicht eindeutig datiert (erstmals erfasst am 08. September 2026)
- Zuletzt geprüft
- 08.09.2026, 20:08
Stufe 3 – Verbot: Ein rechtlich verbindliches Verbot gilt derzeit.
Quellen
- Aufruf zum Wassersparenbmluk.gv.at · Gemeinde-Website · erfasst am 08. September 2026 · abgerufen 08.09.2026, 16:07Direktlink zur Kundmachung
Transparenz
5 überwachte Quelle(n) für diese Gemeinde. Letzter Quellenabruf: 30.10.2026, 00:50. Rechtlich verbindlich ist ausschließlich die Kundmachung der Gemeinde bzw. Behörde.
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