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HitzendorfSteiermark

Es gelten Einschränkungen.

Eingeschränkt

  • Poolbefüllungen und Nachfüllungen nur in Absprache mit dem Wasserverband

Bitte freiwillig

  • Appell zum Verzicht auf die Bewässerung von Rasen und Hecken
  • Appell zum Verzicht auf das Autowaschen
  • Appell zum sparsamen Umgang mit Wasser im Haushalt

Erlaubt bleibt

  • Waschanlagen mit Wasseraufbereitung können genutzt werden
  • Befüllung/Nachfüllung nach Absprache mit dem Wasserverband möglich

Die Gemeinde begründet das so (Kundmachung vom 20. Mai 2026): „Der Wasserverband Söding-Lieboch hat deshalb dieser Tage mit einem dringenden Appell aufhorchen lassen: „Die aktuelle Trockenheit und der stark gestiegene Verbrauch (durch nicht angemeldete Pool-Befüllungen und Gartenbewässerung) bringen unsere Trinkwasserversorgung an ihre Grenzen. Die Situation ist ernst." ... Jegliche unnötige Wasserverwendung sofort einstellen Verzicht auf die Bewässerung von Rasen und Hecken…“ Unten unter „Messwerte der Region“ steht, was die amtlichen Regionalmessstellen aktuell messen.

Quelle: hitzendorf.gv.at, 20. Mai 2026 · Geprüft 07.09.2026, 16:04 · Verbindlich ist die amtliche Kundmachung der Gemeinde.

Chronik

  1. 20. Mai 2026 – Kundmachung mit 4 Maßnahmen:
    • Appell zum Verzicht auf die Bewässerung von Rasen und Hecken – Freiwilliger Appell
    • Appell zum Verzicht auf das Autowaschen – Freiwilliger Appell
    • Poolbefüllungen und Nachfüllungen nur in Absprache mit dem Wasserverband – Einschränkung
    • Appell zum sparsamen Umgang mit Wasser im Haushalt – Freiwilliger Appell
Details, Ausnahmen und Quellen im Wortlaut
  • Rasenbewässerung

    Appell zum Verzicht auf die Bewässerung von Rasen und Hecken

    Empfehlung

    Der Wasserverband Söding-Lieboch richtet aufgrund der anhaltenden Trockenheit, aufgebrauchter Grundwasser-Reserven und stark gestiegenen Verbrauchs einen dringenden Appell an die Hitzendorfer Bevölkerung: Verzicht auf die Bewässerung von Rasen und Hecken sowie Einstellung jeglicher unnötiger Wasserverwendung. Bei Nichteinhaltung droht laut Wasserverband eine unzureichende Trinkwasserversorgung in den kommenden Tagen.

    Wortlaut der Kundmachung

    „Der Wasserverband Söding-Lieboch hat deshalb dieser Tage mit einem dringenden Appell aufhorchen lassen: „Die aktuelle Trockenheit und der stark gestiegene Verbrauch (durch nicht angemeldete Pool-Befüllungen und Gartenbewässerung) bringen unsere Trinkwasserversorgung an ihre Grenzen. Die Situation ist ernst." ... Jegliche unnötige Wasserverwendung sofort einstellen Verzicht auf die Bewässerung von Rasen und Hecken Poolbefüllungen und Nachfüllungen strikt unterlassen bzw. nur in Absprache mit dem Wasserverband Vom Autowaschen Abstand nehmen oder Waschanlagen mit Wasseraufbereitung aufsuchen Wasser auch im Haushalt sparsam verwenden, Stichwort WC-Spülung“

    Gültigkeit
    seit 20. Mai 2026, bis auf Widerruf
    Kundmachung vom
    20. Mai 2026
    Zuletzt geprüft
    07.09.2026, 16:04

    Stufe 2 – Einschränkung: Eine Einschränkung der Wassernutzung gilt derzeit.

    Quellen

  • Fahrzeugwäsche

    Appell zum Verzicht auf das Autowaschen

    Empfehlung

    Im Rahmen des Wasserspar-Appells des Wasserverbands Söding-Lieboch wird die Hitzendorfer Bevölkerung aufgefordert, vom Autowaschen Abstand zu nehmen oder Waschanlagen mit Wasseraufbereitung aufzusuchen.

    Ausnahmen – das bleibt erlaubt

    Waschanlagen mit Wasseraufbereitung können genutzt werden

    Wortlaut der Kundmachung

    „Vom Autowaschen Abstand nehmen oder Waschanlagen mit Wasseraufbereitung aufsuchen“

    Gültigkeit
    seit 20. Mai 2026, bis auf Widerruf
    Kundmachung vom
    20. Mai 2026
    Zuletzt geprüft
    07.09.2026, 16:04

    Stufe 2 – Einschränkung: Eine Einschränkung der Wassernutzung gilt derzeit.

    Quellen

  • Befüllung privater Pools

    Poolbefüllungen und Nachfüllungen nur in Absprache mit dem Wasserverband

    Einschränkung

    Poolbefüllungen und Nachfüllungen sind strikt zu unterlassen bzw. dürfen nur in Absprache mit dem Wasserverband Söding-Lieboch erfolgen. Die verbindliche Abstimmungspflicht ergibt sich aus dem dringenden Appell zur akuten Versorgungslage; nicht angemeldete Pool-Befüllungen werden ausdrücklich als Belastung der Trinkwasserversorgung genannt.

    Ausnahmen – das bleibt erlaubt

    Befüllung/Nachfüllung nach Absprache mit dem Wasserverband möglich

    Wortlaut der Kundmachung

    „Poolbefüllungen und Nachfüllungen strikt unterlassen bzw. nur in Absprache mit dem Wasserverband“

    Gültigkeit
    seit 20. Mai 2026, bis auf Widerruf
    Kundmachung vom
    20. Mai 2026
    Zuletzt geprüft
    07.09.2026, 16:04

    Stufe 2 – Einschränkung: Eine Einschränkung der Wassernutzung gilt derzeit.

    Quellen

  • Allgemeine Wasserspar-Empfehlung

    Appell zum sparsamen Umgang mit Wasser im Haushalt

    Empfehlung

    Die Bevölkerung wird aufgefordert, Wasser auch im Haushalt sparsam zu verwenden (Stichwort WC-Spülung) und jegliche unnötige Wasserverwendung sofort einzustellen, da die Trinkwasserversorgung an ihre Grenzen stößt.

    Wortlaut der Kundmachung

    „Jegliche unnötige Wasserverwendung sofort einstellen ... Wasser auch im Haushalt sparsam verwenden, Stichwort WC-Spülung“

    Gültigkeit
    seit 20. Mai 2026, bis auf Widerruf
    Kundmachung vom
    20. Mai 2026
    Zuletzt geprüft
    07.09.2026, 16:04

    Stufe 2 – Einschränkung: Eine Einschränkung der Wassernutzung gilt derzeit.

    Quellen

Transparenz

3 überwachte Quelle(n) für diese Gemeinde. Letzter Quellenabruf: 09.10.2026, 03:25. Rechtlich verbindlich ist ausschließlich die Kundmachung der Gemeinde bzw. Behörde.

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