HimmelbergKärnten
Es gelten Einschränkungen.
Eingeschränkt
- Einschränkung der Gartenbewässerung
- Für die Gemeinde Himmelberg (Kärnten) liegt für den September 2026 keine behördlich verordnete, verpflichtende Einschrän
Die Gemeinde begründet das so (laut Kundmachung): „Gartenbewässerung einschränken: Rasenflächen und Ziergärten nicht mit Trinkwasser sprengen; stattdessen – sofern vorhanden – auf gesammeltes Regenwasser zurückgreifen.“ Unten unter „Messwerte der Region“ steht, was die amtlichen Regionalmessstellen aktuell messen.
Quelle: Himmelberg · Geprüft 08.09.2026, 19:39 · Verbindlich ist die amtliche Kundmachung der Gemeinde.
Chronik
- Seit Beginn unserer Aufzeichnung (September 2026) keine Maßnahmen erfasst.
Details, Ausnahmen und Quellen im Wortlaut
- Einschränkung
Sonstige Wassermaßnahme
Einschränkung der Gartenbewässerung
Gartenbewässerung einschränken: Rasenflächen und Ziergärten nicht mit Trinkwasser sprengen; stattdessen – sofern vorhanden – auf gesammeltes Regenwasser zurückgreifen.
Wortlaut der Kundmachung
„Gartenbewässerung einschränken: Rasenflächen und Ziergärten nicht mit Trinkwasser sprengen; stattdessen – sofern vorhanden – auf gesammeltes Regenwasser zurückgreifen.“
- Gültigkeit
- bis auf Widerruf
- Kundmachung vom
- nicht eindeutig datiert (erstmals erfasst am 08. September 2026)
- Zuletzt geprüft
- 08.09.2026, 19:39
Stufe 2 – Einschränkung: Eine Einschränkung der Wassernutzung gilt derzeit.
Quellen
- Einschränkung der GartenbewässerungHimmelberg · Gemeinde-Website · erfasst am 08. September 2026 · abgerufen 08.09.2026, 14:25Übersichtsseite von www.himmelberg.at – kein Direktlink zur Kundmachung
Diese Quelle verweist nur auf die laufende Amtstafel bzw. Newsübersicht. Solange kein Direktlink auf die Kundmachung vorliegt, gilt die Maßnahme als nicht belegt und wird nicht veröffentlicht.
- Einschränkung
Sonstige Wassermaßnahme
Für die Gemeinde Himmelberg (Kärnten) liegt für den September 2026 keine behördlich verordnete, verpflichtende Einschrän
Für die Gemeinde Himmelberg (Kärnten) liegt für den September 2026 keine behördlich verordnete, verpflichtende Einschränkung des Wasserverbrauchs vor.
Wortlaut der Kundmachung
„Für die Gemeinde Himmelberg (Kärnten) liegt für den September 2026 keine behördlich verordnete, verpflichtende Einschränkung des Wasserverbrauchs vor.“
- Gültigkeit
- bis auf Widerruf
- Kundmachung vom
- nicht eindeutig datiert (erstmals erfasst am 08. September 2026)
- Zuletzt geprüft
- 08.09.2026, 18:27
Stufe 2 – Einschränkung: Eine Einschränkung der Wassernutzung gilt derzeit.
Quellen
- Für die Gemeinde Himmelberg (Kärnten) liegt für den September 2026 keine behördlich verordnete, verpflichtende EinschränHimmelberg · Gemeinde-Website · erfasst am 08. September 2026 · abgerufen 08.09.2026, 14:25Übersichtsseite von www.himmelberg.at – kein Direktlink zur Kundmachung
Diese Quelle verweist nur auf die laufende Amtstafel bzw. Newsübersicht. Solange kein Direktlink auf die Kundmachung vorliegt, gilt die Maßnahme als nicht belegt und wird nicht veröffentlicht.
Transparenz
6 überwachte Quelle(n) für diese Gemeinde. Letzter Quellenabruf: 16.10.2026, 23:45. Rechtlich verbindlich ist ausschließlich die Kundmachung der Gemeinde bzw. Behörde.
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