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HeimschuhSteiermark

Es gelten Verbote.

Verboten

  • In Heimschuh gibt es für September 2026 keine behördlich verordneten, akuten Wassereinschränkungen oder Verbote

Bitte freiwillig

  • Aufruf zum Wassersparen

Die Gemeinde begründet das so (laut Kundmachung): „In Heimschuh gibt es für September 2026 keine behördlich verordneten, akuten Wassereinschränkungen oder Verbote.“ Unten unter „Messwerte der Region“ steht, was die amtlichen Regionalmessstellen aktuell messen.

Quelle: heimschuh.at · Geprüft 08.09.2026, 19:47 · Verbindlich ist die amtliche Kundmachung der Gemeinde.

Chronik

  1. Seit Beginn unserer Aufzeichnung (September 2026) keine Maßnahmen erfasst.
Details, Ausnahmen und Quellen im Wortlaut
  • Sonstige Wassermaßnahme

    In Heimschuh gibt es für September 2026 keine behördlich verordneten, akuten Wassereinschränkungen oder Verbote

    Verbot

    In Heimschuh gibt es für September 2026 keine behördlich verordneten, akuten Wassereinschränkungen oder Verbote.

    Wortlaut der Kundmachung

    „In Heimschuh gibt es für September 2026 keine behördlich verordneten, akuten Wassereinschränkungen oder Verbote.“

    Gültigkeit
    bis auf Widerruf
    Kundmachung vom
    nicht eindeutig datiert (erstmals erfasst am 08. September 2026)
    Zuletzt geprüft
    08.09.2026, 19:47

    Stufe 3 – Verbot: Ein rechtlich verbindliches Verbot gilt derzeit.

    Quellen

  • Sonstige Wassermaßnahme

    Aufruf zum Wassersparen

    Empfehlung

    Allerdings gilt aufgrund der anhaltenden Hitze- und Trockenperioden im Spätsommer 2026 für die gesamte Steiermark weiterhin der dringende Appell der Landesregierung und der Gemeinden zum bewussten und sparsamen Umgang mit Trinkwasser.

    Wortlaut der Kundmachung

    „Allerdings gilt aufgrund der anhaltenden Hitze- und Trockenperioden im Spätsommer 2026 für die gesamte Steiermark weiterhin der dringende Appell der Landesregierung und der Gemeinden zum bewussten und sparsamen Umgang mit Trinkwasser.“

    Gültigkeit
    bis auf Widerruf
    Kundmachung vom
    nicht eindeutig datiert (erstmals erfasst am 08. September 2026)
    Zuletzt geprüft
    08.09.2026, 19:47

    Stufe 3 – Verbot: Ein rechtlich verbindliches Verbot gilt derzeit.

    Quellen

    • Aufruf zum Wassersparenheimschuh.at · Gemeinde-Website · erfasst am 08. September 2026 · abgerufen 08.09.2026, 15:46Übersichtsseite von www.heimschuh.at – kein Direktlink zur Kundmachung

      Diese Quelle verweist nur auf die laufende Amtstafel bzw. Newsübersicht. Solange kein Direktlink auf die Kundmachung vorliegt, gilt die Maßnahme als nicht belegt und wird nicht veröffentlicht.

Transparenz

4 überwachte Quelle(n) für diese Gemeinde. Letzter Quellenabruf: 01.11.2026, 04:05. Rechtlich verbindlich ist ausschließlich die Kundmachung der Gemeinde bzw. Behörde.

Sie wohnen hier oder kennen eine amtliche Kundmachung, die hier fehlt? Hinweis oder Korrektur einbringen. Jede Meldung wird geprüft, bevor etwas öffentlich erscheint.

Sie vertreten diese Gemeinde oder den Wasserversorger? Versorgungslage melden · Kundmachungs-Protokoll (PDF)