HeimschuhSteiermark
Es gelten Verbote.
Verboten
- In Heimschuh gibt es für September 2026 keine behördlich verordneten, akuten Wassereinschränkungen oder Verbote
Bitte freiwillig
- Aufruf zum Wassersparen
Die Gemeinde begründet das so (laut Kundmachung): „In Heimschuh gibt es für September 2026 keine behördlich verordneten, akuten Wassereinschränkungen oder Verbote.“ Unten unter „Messwerte der Region“ steht, was die amtlichen Regionalmessstellen aktuell messen.
Quelle: heimschuh.at · Geprüft 08.09.2026, 19:47 · Verbindlich ist die amtliche Kundmachung der Gemeinde.
Chronik
- Seit Beginn unserer Aufzeichnung (September 2026) keine Maßnahmen erfasst.
Details, Ausnahmen und Quellen im Wortlaut
- Verbot
Sonstige Wassermaßnahme
In Heimschuh gibt es für September 2026 keine behördlich verordneten, akuten Wassereinschränkungen oder Verbote
In Heimschuh gibt es für September 2026 keine behördlich verordneten, akuten Wassereinschränkungen oder Verbote.
Wortlaut der Kundmachung
„In Heimschuh gibt es für September 2026 keine behördlich verordneten, akuten Wassereinschränkungen oder Verbote.“
- Gültigkeit
- bis auf Widerruf
- Kundmachung vom
- nicht eindeutig datiert (erstmals erfasst am 08. September 2026)
- Zuletzt geprüft
- 08.09.2026, 19:47
Stufe 3 – Verbot: Ein rechtlich verbindliches Verbot gilt derzeit.
Quellen
- In Heimschuh gibt es für September 2026 keine behördlich verordneten, akuten Wassereinschränkungen oder Verboteheimschuh.at · Gemeinde-Website · erfasst am 08. September 2026 · abgerufen 08.09.2026, 15:46Übersichtsseite von www.heimschuh.at – kein Direktlink zur Kundmachung
Diese Quelle verweist nur auf die laufende Amtstafel bzw. Newsübersicht. Solange kein Direktlink auf die Kundmachung vorliegt, gilt die Maßnahme als nicht belegt und wird nicht veröffentlicht.
- Empfehlung
Sonstige Wassermaßnahme
Aufruf zum Wassersparen
Allerdings gilt aufgrund der anhaltenden Hitze- und Trockenperioden im Spätsommer 2026 für die gesamte Steiermark weiterhin der dringende Appell der Landesregierung und der Gemeinden zum bewussten und sparsamen Umgang mit Trinkwasser.
Wortlaut der Kundmachung
„Allerdings gilt aufgrund der anhaltenden Hitze- und Trockenperioden im Spätsommer 2026 für die gesamte Steiermark weiterhin der dringende Appell der Landesregierung und der Gemeinden zum bewussten und sparsamen Umgang mit Trinkwasser.“
- Gültigkeit
- bis auf Widerruf
- Kundmachung vom
- nicht eindeutig datiert (erstmals erfasst am 08. September 2026)
- Zuletzt geprüft
- 08.09.2026, 19:47
Stufe 3 – Verbot: Ein rechtlich verbindliches Verbot gilt derzeit.
Quellen
- Aufruf zum Wassersparenheimschuh.at · Gemeinde-Website · erfasst am 08. September 2026 · abgerufen 08.09.2026, 15:46Übersichtsseite von www.heimschuh.at – kein Direktlink zur Kundmachung
Diese Quelle verweist nur auf die laufende Amtstafel bzw. Newsübersicht. Solange kein Direktlink auf die Kundmachung vorliegt, gilt die Maßnahme als nicht belegt und wird nicht veröffentlicht.
Transparenz
4 überwachte Quelle(n) für diese Gemeinde. Letzter Quellenabruf: 01.11.2026, 04:05. Rechtlich verbindlich ist ausschließlich die Kundmachung der Gemeinde bzw. Behörde.
Sie wohnen hier oder kennen eine amtliche Kundmachung, die hier fehlt? Hinweis oder Korrektur einbringen. Jede Meldung wird geprüft, bevor etwas öffentlich erscheint.
Sie vertreten diese Gemeinde oder den Wasserversorger? Versorgungslage melden · Kundmachungs-Protokoll (PDF)