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Heiligenkreuz im LafnitztalBurgenland

Bitte Wasser sparen.

Bitte freiwillig

  • Appell zum Verzicht auf Gartenbewässerung
  • Appell zum Verzicht auf Autowäsche
  • Appell zum Verzicht auf Rasenbewässerung

Erlaubt bleibt

  • Bewässerung von Pflanzen bei unbedingter Notwendigkeit früh morgens und direkt im Wurzelbereich erlaubt

Die Gemeinde begründet das so (Kundmachung vom 04. August 2026): „Aufgrund der anhaltenden Trockenheit und des derzeit extrem hohen Wasserverbrauchs ersuchen wir um einen bewussten und sparsamen Umgang mit dem Trinkwasser damit es in Zukunft nicht zu einer möglichen Einschränkung in der Wasserversorgung kommt. Bewusster und sparsamer Umgang mit Trinkwasser bedeutet vor allem einen Verzicht auf Garten- und Rasenbewässerungen sowohl im privaten Bereich als auch auf Sportplätzen.…“ Unten unter „Messwerte der Region“ steht, was die amtlichen Regionalmessstellen aktuell messen.

Quelle: heiligenkreuz-lafnitztal.at, 04. August 2026 · Geprüft 08.09.2026, 09:08 · Verbindlich ist die amtliche Kundmachung der Gemeinde.

Chronik

  1. 04. August 2026 – Kundmachung mit 3 Maßnahmen:
    • Appell zum Verzicht auf Gartenbewässerung – Freiwilliger Appell
    • Appell zum Verzicht auf Autowäsche – Freiwilliger Appell
    • Appell zum Verzicht auf Rasenbewässerung – Freiwilliger Appell
Details, Ausnahmen und Quellen im Wortlaut
  • Gartenbewässerung

    Appell zum Verzicht auf Gartenbewässerung

    Empfehlung

    Der Wasserverband Unteres Lafnitztal ersucht die Bevölkerung der Marktgemeinde Heiligenkreuz i.L. aufgrund der anhaltenden Trockenheit und des extrem hohen Wasserverbrauchs um einen bewussten und sparsamen Umgang mit Trinkwasser, insbesondere um Verzicht auf Gartenbewässerung im privaten Bereich und auf Sportplätzen. Bewässerungen von Pflanzen sollen, wenn unbedingt notwendig, nur früh morgens und direkt im Wurzelbereich erfolgen.

    Ausnahmen – das bleibt erlaubt

    Bewässerung von Pflanzen bei unbedingter Notwendigkeit früh morgens und direkt im Wurzelbereich erlaubt

    Wortlaut der Kundmachung

    „aufgrund der anhaltenden Trockenheit und des derzeit extrem hohen Wasserverbrauchs ersuchen wir um einen bewussten und sparsamen Umgang mit dem Trinkwasser damit es in Zukunft nicht zu einer möglichen Einschränkung in der Wasserversorgung kommt. Bewusster und sparsamer Umgang mit Trinkwasser bedeutet vor allem einen Verzicht auf Garten- und Rasenbewässerungen sowohl im privaten Bereich als auch auf Sportplätzen. Bewässerungen von Pflanzen sollen, wenn unbedingt notwendig, nur früh morgens und direkt im Wurzelbereich durchgeführt werden.“

    Gültigkeit
    seit 04. August 2026, bis auf Widerruf
    Kundmachung vom
    04. August 2026
    Zuletzt geprüft
    07.09.2026, 22:24

    Stufe 1 – Appell: Freiwilliger Appell oder Empfehlung zum sparsamen Umgang mit Wasser.

    Quellen

  • Fahrzeugwäsche

    Appell zum Verzicht auf Autowäsche

    Empfehlung

    Im Rahmen des Appells des Wasserverbandes Unteres Lafnitztal zum sparsamen Umgang mit Trinkwasser wird ersucht, derzeit auf Autowäschen zu verzichten.

    Wortlaut der Kundmachung

    „Auch auf Autowäschen sollte derzeit verzichtet werden.“

    Gültigkeit
    seit 04. August 2026, bis auf Widerruf
    Kundmachung vom
    04. August 2026
    Zuletzt geprüft
    07.09.2026, 22:23

    Stufe 1 – Appell: Freiwilliger Appell oder Empfehlung zum sparsamen Umgang mit Wasser.

    Quellen

  • Rasenbewässerung

    Appell zum Verzicht auf Rasenbewässerung

    Empfehlung

    Im Rahmen des Appells des Wasserverbandes Unteres Lafnitztal zum sparsamen Umgang mit Trinkwasser wird um Verzicht auf die Bewässerung von Rasenflächen im privaten Bereich und auf Sportplätzen ersucht.

    Wortlaut der Kundmachung

    „Bewusster und sparsamer Umgang mit Trinkwasser bedeutet vor allem einen Verzicht auf Garten- und Rasenbewässerungen sowohl im privaten Bereich als auch auf Sportplätzen.“

    Gültigkeit
    seit 04. August 2026, bis auf Widerruf
    Kundmachung vom
    04. August 2026
    Zuletzt geprüft
    08.09.2026, 09:08

    Stufe 1 – Appell: Freiwilliger Appell oder Empfehlung zum sparsamen Umgang mit Wasser.

    Quellen

Transparenz

6 überwachte Quelle(n) für diese Gemeinde. Letzter Quellenabruf: 24.10.2026, 02:00. Rechtlich verbindlich ist ausschließlich die Kundmachung der Gemeinde bzw. Behörde.

Sie wohnen hier oder kennen eine amtliche Kundmachung, die hier fehlt? Hinweis oder Korrektur einbringen. Jede Meldung wird geprüft, bevor etwas öffentlich erscheint.

Sie vertreten diese Gemeinde oder den Wasserversorger? Versorgungslage melden · Kundmachungs-Protokoll (PDF)