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Heiligenblut am GroßglocknerKärnten

Es gelten Verbote.

Verboten

  • Für Heiligenblut am Großglockner gibt es im September 2026 keine behördlichen Sonderverbote oder akuten Notfall-Wasserei

Eingeschränkt

  • Aufruf zum Wassersparen

Die Gemeinde begründet das so (laut Kundmachung): „Möchten Sie wissen, ob es in einer bestimmten Nachbargemeinde in Kärnten zu Einschränkungen kommt, oder suchen Sie nach allgemeinen technischen Tipps zum Wassersparen im Haus?“ Unten unter „Messwerte der Region“ steht, was die amtlichen Regionalmessstellen aktuell messen.

Quelle: heiligenblut.gv.at · Geprüft 08.09.2026, 18:32 · Verbindlich ist die amtliche Kundmachung der Gemeinde.

Chronik

  1. Seit Beginn unserer Aufzeichnung (September 2026) keine Maßnahmen erfasst.
Details, Ausnahmen und Quellen im Wortlaut
  • Sonstige Wassermaßnahme

    Aufruf zum Wassersparen

    Einschränkung

    Möchten Sie wissen, ob es in einer bestimmten Nachbargemeinde in Kärnten zu Einschränkungen kommt, oder suchen Sie nach allgemeinen technischen Tipps zum Wassersparen im Haus?

    Wortlaut der Kundmachung

    „Möchten Sie wissen, ob es in einer bestimmten Nachbargemeinde in Kärnten zu Einschränkungen kommt, oder suchen Sie nach allgemeinen technischen Tipps zum Wassersparen im Haus?“

    Gültigkeit
    bis auf Widerruf
    Kundmachung vom
    nicht eindeutig datiert (erstmals erfasst am 08. September 2026)
    Zuletzt geprüft
    08.09.2026, 18:32

    Stufe 3 – Verbot: Ein rechtlich verbindliches Verbot gilt derzeit.

    Quellen

    • Aufruf zum Wassersparenheiligenblut.gv.at · Gemeinde-Website · erfasst am 08. September 2026 · abgerufen 08.09.2026, 14:29Übersichtsseite von heiligenblut.gv.at – kein Direktlink zur Kundmachung

      Diese Quelle verweist nur auf die laufende Amtstafel bzw. Newsübersicht. Solange kein Direktlink auf die Kundmachung vorliegt, gilt die Maßnahme als nicht belegt und wird nicht veröffentlicht.

  • Sonstige Wassermaßnahme

    Für Heiligenblut am Großglockner gibt es im September 2026 keine behördlichen Sonderverbote oder akuten Notfall-Wasserei

    Verbot

    Für Heiligenblut am Großglockner gibt es im September 2026 keine behördlichen Sonderverbote oder akuten Notfall-Wassereinschränkungen, wie sie in einigen anderen Kärntner Gemeinden verhängt wurden.

    Wortlaut der Kundmachung

    „Für Heiligenblut am Großglockner gibt es im September 2026 keine behördlichen Sonderverbote oder akuten Notfall-Wassereinschränkungen, wie sie in einigen anderen Kärntner Gemeinden verhängt wurden.“

    Gültigkeit
    bis auf Widerruf
    Kundmachung vom
    nicht eindeutig datiert (erstmals erfasst am 08. September 2026)
    Zuletzt geprüft
    08.09.2026, 18:32

    Stufe 3 – Verbot: Ein rechtlich verbindliches Verbot gilt derzeit.

    Quellen

Transparenz

9 überwachte Quelle(n) für diese Gemeinde. Letzter Quellenabruf: 23.10.2026, 23:45. Rechtlich verbindlich ist ausschließlich die Kundmachung der Gemeinde bzw. Behörde.

Sie wohnen hier oder kennen eine amtliche Kundmachung, die hier fehlt? Hinweis oder Korrektur einbringen. Jede Meldung wird geprüft, bevor etwas öffentlich erscheint.

Sie vertreten diese Gemeinde oder den Wasserversorger? Versorgungslage melden · Kundmachungs-Protokoll (PDF)