HeidenreichsteinNiederösterreich
Bitte Wasser sparen.
Bitte freiwillig
- Appell zum sparsamen Umgang mit Trinkwasser wegen anhaltender Trockenheit
Die Gemeinde begründet das so (Kundmachung vom 07. August 2026): „Die Trinkwasserversorgung in unserer Gemeinde ist aktuell gesichert. Aufgrund der anhaltenden Trockenheit und des erhöhten Wasserverbrauchs bitten wir Sie vorsorglich um einen bewussten und sparsamen Umgang mit Trinkwasser aus der öffentlichen Wasserversorgung.“ Unten unter „Messwerte der Region“ steht, was die amtlichen Regionalmessstellen aktuell messen.
Quelle: heidenreichstein.gv.at, 07. August 2026 · Geprüft 06.09.2026, 19:41 · Verbindlich ist die amtliche Kundmachung der Gemeinde.
Chronik
- 07. August 2026 – Appell zum sparsamen Umgang mit Trinkwasser wegen anhaltender Trockenheit – Freiwilliger Appell
Details, Ausnahmen und Quellen im Wortlaut
- Empfehlung
Allgemeine Wasserspar-Empfehlung
Appell zum sparsamen Umgang mit Trinkwasser wegen anhaltender Trockenheit
Die Stadtgemeinde Heidenreichstein teilt mit, dass die Trinkwasserversorgung aktuell gesichert ist, bittet aber aufgrund der anhaltenden Trockenheit und des erhöhten Wasserverbrauchs vorsorglich um einen bewussten und sparsamen Umgang mit Trinkwasser aus der öffentlichen Wasserversorgung.
Wortlaut der Kundmachung
„Die Trinkwasserversorgung in unserer Gemeinde ist aktuell gesichert. Aufgrund der anhaltenden Trockenheit und des erhöhten Wasserverbrauchs bitten wir Sie vorsorglich um einen bewussten und sparsamen Umgang mit Trinkwasser aus der öffentlichen Wasserversorgung.“
- Gültigkeit
- seit 07. August 2026, bis auf Widerruf
- Kundmachung vom
- 07. August 2026
- Zuletzt geprüft
- 06.09.2026, 19:41
Stufe 1 – Appell: Freiwilliger Appell oder Empfehlung zum sparsamen Umgang mit Wasser.
Quellen
- Stadtgemeinde Heidenreichsteinheidenreichstein.gv.at · Gemeinde-Website · Kundmachung vom 07. August 2026 · abgerufen 06.09.2026, 19:40Direktlink zur Kundmachung
Transparenz
2 überwachte Quelle(n) für diese Gemeinde. Letzter Quellenabruf: 21.09.2026, 09:35. Rechtlich verbindlich ist ausschließlich die Kundmachung der Gemeinde bzw. Behörde.
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