HausleitenNiederösterreich
Bitte Wasser sparen.
Bitte freiwillig
- Empfehlung zur Bevorratung von Trink- und Brauchwasser wegen möglicher Unterbrechungen der Wasserversorgung
Die Gemeinde begründet das so (Kundmachung vom 23. Juni 2026): „Im Zuge der laufenden Arbeiten an der Wasserleitung in der Stockerauer Straße kann es zu kurzfristigen Unterbrechungen der Wasserversorgung kommen. [...] Wir empfehlen daher, für den Bedarfsfall stets einen kleinen Vorrat an Trink- und Brauchwasser bereitzuhalten.“ Unten unter „Messwerte der Region“ steht, was die amtlichen Regionalmessstellen aktuell messen.
Quelle: Hausleiten, 23. Juni 2026 · Geprüft 06.09.2026, 13:51 · Verbindlich ist die amtliche Kundmachung der Gemeinde.
Chronik
- 23. Juni 2026 – Empfehlung zur Bevorratung von Trink- und Brauchwasser wegen möglicher Unterbrechungen der Wasserversorgung – Empfehlung
Details, Ausnahmen und Quellen im Wortlaut
- Empfehlung
Sonstige Wassermaßnahme
Empfehlung zur Bevorratung von Trink- und Brauchwasser wegen möglicher Unterbrechungen der Wasserversorgung
Wegen laufender Arbeiten an der Wasserleitung in der Stockerauer Straße kann es zu kurzfristigen Unterbrechungen der Wasserversorgung kommen. Die Gemeinde empfiehlt, für den Bedarfsfall einen kleinen Vorrat an Trink- und Brauchwasser bereitzuhalten.
Wortlaut der Kundmachung
„Im Zuge der laufenden Arbeiten an der Wasserleitung in der Stockerauer Straße kann es zu kurzfristigen Unterbrechungen der Wasserversorgung kommen. [...] Wir empfehlen daher, für den Bedarfsfall stets einen kleinen Vorrat an Trink- und Brauchwasser bereitzuhalten.“
- Gültigkeit
- seit 23. Juni 2026, bis auf Widerruf
- Kundmachung vom
- 23. Juni 2026
- Zuletzt geprüft
- 06.09.2026, 13:51
Stufe 1 – Appell: Freiwilliger Appell oder Empfehlung zum sparsamen Umgang mit Wasser.
Quellen
- Willkommen in der Marktgemeinde HausleitenHausleiten · Gemeinde-Website · Kundmachung vom 23. Juni 2026 · abgerufen 06.09.2026, 10:50Direktlink zur Kundmachung
Transparenz
3 überwachte Quelle(n) für diese Gemeinde. Letzter Quellenabruf: 08.10.2026, 20:15. Rechtlich verbindlich ist ausschließlich die Kundmachung der Gemeinde bzw. Behörde.
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