HardeggNiederösterreich
Es gelten Verbote.
Verboten
- Einschränkung der Poolbefüllung
- Güllegruben, Ställe) ist ohne behördliche Absprache untersagt
- Einschränkung der Gartenbewässerung
Die Gemeinde begründet das so (laut Kundmachung): „Verbot von Großverbrauchern: Das Befüllen von Pools, Schwimmbecken sowie das Waschen von Autos und landwirtschaftlichen Nutzflächen (z.“ Unten unter „Messwerte der Region“ steht, was die amtlichen Regionalmessstellen aktuell messen.
Quelle: hardegg.gv.at · Geprüft 08.09.2026, 19:51 · Verbindlich ist die amtliche Kundmachung der Gemeinde.
Chronik
- Seit Beginn unserer Aufzeichnung (September 2026) keine Maßnahmen erfasst.
Details, Ausnahmen und Quellen im Wortlaut
- Verbot
Sonstige Wassermaßnahme
Einschränkung der Poolbefüllung
Verbot von Großverbrauchern: Das Befüllen von Pools, Schwimmbecken sowie das Waschen von Autos und landwirtschaftlichen Nutzflächen (z.
Wortlaut der Kundmachung
„Verbot von Großverbrauchern: Das Befüllen von Pools, Schwimmbecken sowie das Waschen von Autos und landwirtschaftlichen Nutzflächen (z.“
- Gültigkeit
- bis auf Widerruf
- Kundmachung vom
- nicht eindeutig datiert (erstmals erfasst am 08. September 2026)
- Zuletzt geprüft
- 08.09.2026, 19:51
Stufe 3 – Verbot: Ein rechtlich verbindliches Verbot gilt derzeit.
Quellen
- Einschränkung der Poolbefüllunghardegg.gv.at · Gemeinde-Website · erfasst am 08. September 2026 · abgerufen 08.09.2026, 15:50Übersichtsseite von www.hardegg.gv.at – kein Direktlink zur Kundmachung
Diese Quelle verweist nur auf die laufende Amtstafel bzw. Newsübersicht. Solange kein Direktlink auf die Kundmachung vorliegt, gilt die Maßnahme als nicht belegt und wird nicht veröffentlicht.
- Verbot
Sonstige Wassermaßnahme
Güllegruben, Ställe) ist ohne behördliche Absprache untersagt
Güllegruben, Ställe) ist ohne behördliche Absprache untersagt.
Wortlaut der Kundmachung
„Güllegruben, Ställe) ist ohne behördliche Absprache untersagt.“
- Gültigkeit
- bis auf Widerruf
- Kundmachung vom
- nicht eindeutig datiert (erstmals erfasst am 08. September 2026)
- Zuletzt geprüft
- 08.09.2026, 19:51
Stufe 3 – Verbot: Ein rechtlich verbindliches Verbot gilt derzeit.
Quellen
- Güllegruben, Ställe) ist ohne behördliche Absprache untersagthardegg.gv.at · Gemeinde-Website · erfasst am 08. September 2026 · abgerufen 08.09.2026, 15:50Übersichtsseite von www.hardegg.gv.at – kein Direktlink zur Kundmachung
Diese Quelle verweist nur auf die laufende Amtstafel bzw. Newsübersicht. Solange kein Direktlink auf die Kundmachung vorliegt, gilt die Maßnahme als nicht belegt und wird nicht veröffentlicht.
- Verbot
Sonstige Wassermaßnahme
Einschränkung der Gartenbewässerung
Einschränkung der Gartenbewässerung: Das Sprengen von Rasenflächen und Gießen mit Trinkwasser wird temporär verboten; stattdessen soll ausschließlich gesammeltes Regenwasser genutzt werden.
Wortlaut der Kundmachung
„Einschränkung der Gartenbewässerung: Das Sprengen von Rasenflächen und Gießen mit Trinkwasser wird temporär verboten; stattdessen soll ausschließlich gesammeltes Regenwasser genutzt werden.“
- Gültigkeit
- bis auf Widerruf
- Kundmachung vom
- nicht eindeutig datiert (erstmals erfasst am 08. September 2026)
- Zuletzt geprüft
- 08.09.2026, 19:51
Stufe 3 – Verbot: Ein rechtlich verbindliches Verbot gilt derzeit.
Quellen
- Einschränkung der Gartenbewässerunghardegg.gv.at · Gemeinde-Website · erfasst am 08. September 2026 · abgerufen 08.09.2026, 15:50Übersichtsseite von www.hardegg.gv.at – kein Direktlink zur Kundmachung
Diese Quelle verweist nur auf die laufende Amtstafel bzw. Newsübersicht. Solange kein Direktlink auf die Kundmachung vorliegt, gilt die Maßnahme als nicht belegt und wird nicht veröffentlicht.
Transparenz
4 überwachte Quelle(n) für diese Gemeinde. Letzter Quellenabruf: 31.10.2026, 12:05. Rechtlich verbindlich ist ausschließlich die Kundmachung der Gemeinde bzw. Behörde.
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