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HardeggNiederösterreich

Es gelten Verbote.

Verboten

  • Einschränkung der Poolbefüllung
  • Güllegruben, Ställe) ist ohne behördliche Absprache untersagt
  • Einschränkung der Gartenbewässerung

Die Gemeinde begründet das so (laut Kundmachung): „Verbot von Großverbrauchern: Das Befüllen von Pools, Schwimmbecken sowie das Waschen von Autos und landwirtschaftlichen Nutzflächen (z.“ Unten unter „Messwerte der Region“ steht, was die amtlichen Regionalmessstellen aktuell messen.

Quelle: hardegg.gv.at · Geprüft 08.09.2026, 19:51 · Verbindlich ist die amtliche Kundmachung der Gemeinde.

Chronik

  1. Seit Beginn unserer Aufzeichnung (September 2026) keine Maßnahmen erfasst.
Details, Ausnahmen und Quellen im Wortlaut
  • Sonstige Wassermaßnahme

    Einschränkung der Poolbefüllung

    Verbot

    Verbot von Großverbrauchern: Das Befüllen von Pools, Schwimmbecken sowie das Waschen von Autos und landwirtschaftlichen Nutzflächen (z.

    Wortlaut der Kundmachung

    „Verbot von Großverbrauchern: Das Befüllen von Pools, Schwimmbecken sowie das Waschen von Autos und landwirtschaftlichen Nutzflächen (z.“

    Gültigkeit
    bis auf Widerruf
    Kundmachung vom
    nicht eindeutig datiert (erstmals erfasst am 08. September 2026)
    Zuletzt geprüft
    08.09.2026, 19:51

    Stufe 3 – Verbot: Ein rechtlich verbindliches Verbot gilt derzeit.

    Quellen

    • Einschränkung der Poolbefüllunghardegg.gv.at · Gemeinde-Website · erfasst am 08. September 2026 · abgerufen 08.09.2026, 15:50Übersichtsseite von www.hardegg.gv.at – kein Direktlink zur Kundmachung

      Diese Quelle verweist nur auf die laufende Amtstafel bzw. Newsübersicht. Solange kein Direktlink auf die Kundmachung vorliegt, gilt die Maßnahme als nicht belegt und wird nicht veröffentlicht.

  • Sonstige Wassermaßnahme

    Güllegruben, Ställe) ist ohne behördliche Absprache untersagt

    Verbot

    Güllegruben, Ställe) ist ohne behördliche Absprache untersagt.

    Wortlaut der Kundmachung

    „Güllegruben, Ställe) ist ohne behördliche Absprache untersagt.“

    Gültigkeit
    bis auf Widerruf
    Kundmachung vom
    nicht eindeutig datiert (erstmals erfasst am 08. September 2026)
    Zuletzt geprüft
    08.09.2026, 19:51

    Stufe 3 – Verbot: Ein rechtlich verbindliches Verbot gilt derzeit.

    Quellen

    • Güllegruben, Ställe) ist ohne behördliche Absprache untersagthardegg.gv.at · Gemeinde-Website · erfasst am 08. September 2026 · abgerufen 08.09.2026, 15:50Übersichtsseite von www.hardegg.gv.at – kein Direktlink zur Kundmachung

      Diese Quelle verweist nur auf die laufende Amtstafel bzw. Newsübersicht. Solange kein Direktlink auf die Kundmachung vorliegt, gilt die Maßnahme als nicht belegt und wird nicht veröffentlicht.

  • Sonstige Wassermaßnahme

    Einschränkung der Gartenbewässerung

    Verbot

    Einschränkung der Gartenbewässerung: Das Sprengen von Rasenflächen und Gießen mit Trinkwasser wird temporär verboten; stattdessen soll ausschließlich gesammeltes Regenwasser genutzt werden.

    Wortlaut der Kundmachung

    „Einschränkung der Gartenbewässerung: Das Sprengen von Rasenflächen und Gießen mit Trinkwasser wird temporär verboten; stattdessen soll ausschließlich gesammeltes Regenwasser genutzt werden.“

    Gültigkeit
    bis auf Widerruf
    Kundmachung vom
    nicht eindeutig datiert (erstmals erfasst am 08. September 2026)
    Zuletzt geprüft
    08.09.2026, 19:51

    Stufe 3 – Verbot: Ein rechtlich verbindliches Verbot gilt derzeit.

    Quellen

    • Einschränkung der Gartenbewässerunghardegg.gv.at · Gemeinde-Website · erfasst am 08. September 2026 · abgerufen 08.09.2026, 15:50Übersichtsseite von www.hardegg.gv.at – kein Direktlink zur Kundmachung

      Diese Quelle verweist nur auf die laufende Amtstafel bzw. Newsübersicht. Solange kein Direktlink auf die Kundmachung vorliegt, gilt die Maßnahme als nicht belegt und wird nicht veröffentlicht.

Transparenz

4 überwachte Quelle(n) für diese Gemeinde. Letzter Quellenabruf: 31.10.2026, 12:05. Rechtlich verbindlich ist ausschließlich die Kundmachung der Gemeinde bzw. Behörde.

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