HainzenbergTirol
Es gelten Verbote.
Verboten
- Einschränkung der Poolbefüllung
Eingeschränkt
- Die offiziellen Mitteilungen der Gemeinde Hainzenberg listen aktuell keine lokalen Einschränkungen
Die Gemeinde begründet das so (laut Kundmachung): „Für die Gemeinde Hainzenberg im Zillertal (Tirol) gibt es im September 2026 keine spezifisch verordneten, akuten Wasserspar-Verbote (wie etwa ein behördliches Poolbefüllungsverbot oder Rasensprengverbot).“ Unten unter „Messwerte der Region“ steht, was die amtlichen Regionalmessstellen aktuell messen.
Quelle: bmluk.gv.at · Geprüft 08.09.2026, 19:54 · Verbindlich ist die amtliche Kundmachung der Gemeinde.
Chronik
- Seit Beginn unserer Aufzeichnung (September 2026) keine Maßnahmen erfasst.
Details, Ausnahmen und Quellen im Wortlaut
- Verbot
Sonstige Wassermaßnahme
Einschränkung der Poolbefüllung
Für die Gemeinde Hainzenberg im Zillertal (Tirol) gibt es im September 2026 keine spezifisch verordneten, akuten Wasserspar-Verbote (wie etwa ein behördliches Poolbefüllungsverbot oder Rasensprengverbot).
Wortlaut der Kundmachung
„Für die Gemeinde Hainzenberg im Zillertal (Tirol) gibt es im September 2026 keine spezifisch verordneten, akuten Wasserspar-Verbote (wie etwa ein behördliches Poolbefüllungsverbot oder Rasensprengverbot).“
- Gültigkeit
- bis auf Widerruf
- Kundmachung vom
- nicht eindeutig datiert (erstmals erfasst am 08. September 2026)
- Zuletzt geprüft
- 08.09.2026, 19:54
Stufe 3 – Verbot: Ein rechtlich verbindliches Verbot gilt derzeit.
Quellen
- Einschränkung der Poolbefüllungbmluk.gv.at · Gemeinde-Website · erfasst am 08. September 2026 · abgerufen 08.09.2026, 15:54Direktlink zur Kundmachung
- Einschränkung
Sonstige Wassermaßnahme
Die offiziellen Mitteilungen der Gemeinde Hainzenberg listen aktuell keine lokalen Einschränkungen
Die offiziellen Mitteilungen der Gemeinde Hainzenberg listen aktuell keine lokalen Einschränkungen.
Wortlaut der Kundmachung
„Die offiziellen Mitteilungen der Gemeinde Hainzenberg listen aktuell keine lokalen Einschränkungen.“
- Gültigkeit
- bis auf Widerruf
- Kundmachung vom
- nicht eindeutig datiert (erstmals erfasst am 08. September 2026)
- Zuletzt geprüft
- 08.09.2026, 19:54
Stufe 3 – Verbot: Ein rechtlich verbindliches Verbot gilt derzeit.
Quellen
- Die offiziellen Mitteilungen der Gemeinde Hainzenberg listen aktuell keine lokalen Einschränkungenbmluk.gv.at · Gemeinde-Website · erfasst am 08. September 2026 · abgerufen 08.09.2026, 15:54Direktlink zur Kundmachung
Transparenz
4 überwachte Quelle(n) für diese Gemeinde. Letzter Quellenabruf: 18.09.2026, 05:20. Rechtlich verbindlich ist ausschließlich die Kundmachung der Gemeinde bzw. Behörde.
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