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HainzenbergTirol

Es gelten Verbote.

Verboten

  • Einschränkung der Poolbefüllung

Eingeschränkt

  • Die offiziellen Mitteilungen der Gemeinde Hainzenberg listen aktuell keine lokalen Einschränkungen

Die Gemeinde begründet das so (laut Kundmachung): „Für die Gemeinde Hainzenberg im Zillertal (Tirol) gibt es im September 2026 keine spezifisch verordneten, akuten Wasserspar-Verbote (wie etwa ein behördliches Poolbefüllungsverbot oder Rasensprengverbot).“ Unten unter „Messwerte der Region“ steht, was die amtlichen Regionalmessstellen aktuell messen.

Quelle: bmluk.gv.at · Geprüft 08.09.2026, 19:54 · Verbindlich ist die amtliche Kundmachung der Gemeinde.

Chronik

  1. Seit Beginn unserer Aufzeichnung (September 2026) keine Maßnahmen erfasst.
Details, Ausnahmen und Quellen im Wortlaut
  • Sonstige Wassermaßnahme

    Einschränkung der Poolbefüllung

    Verbot

    Für die Gemeinde Hainzenberg im Zillertal (Tirol) gibt es im September 2026 keine spezifisch verordneten, akuten Wasserspar-Verbote (wie etwa ein behördliches Poolbefüllungsverbot oder Rasensprengverbot).

    Wortlaut der Kundmachung

    „Für die Gemeinde Hainzenberg im Zillertal (Tirol) gibt es im September 2026 keine spezifisch verordneten, akuten Wasserspar-Verbote (wie etwa ein behördliches Poolbefüllungsverbot oder Rasensprengverbot).“

    Gültigkeit
    bis auf Widerruf
    Kundmachung vom
    nicht eindeutig datiert (erstmals erfasst am 08. September 2026)
    Zuletzt geprüft
    08.09.2026, 19:54

    Stufe 3 – Verbot: Ein rechtlich verbindliches Verbot gilt derzeit.

    Quellen

  • Sonstige Wassermaßnahme

    Die offiziellen Mitteilungen der Gemeinde Hainzenberg listen aktuell keine lokalen Einschränkungen

    Einschränkung

    Die offiziellen Mitteilungen der Gemeinde Hainzenberg listen aktuell keine lokalen Einschränkungen.

    Wortlaut der Kundmachung

    „Die offiziellen Mitteilungen der Gemeinde Hainzenberg listen aktuell keine lokalen Einschränkungen.“

    Gültigkeit
    bis auf Widerruf
    Kundmachung vom
    nicht eindeutig datiert (erstmals erfasst am 08. September 2026)
    Zuletzt geprüft
    08.09.2026, 19:54

    Stufe 3 – Verbot: Ein rechtlich verbindliches Verbot gilt derzeit.

    Quellen

Transparenz

4 überwachte Quelle(n) für diese Gemeinde. Letzter Quellenabruf: 18.09.2026, 05:20. Rechtlich verbindlich ist ausschließlich die Kundmachung der Gemeinde bzw. Behörde.

Sie wohnen hier oder kennen eine amtliche Kundmachung, die hier fehlt? Hinweis oder Korrektur einbringen. Jede Meldung wird geprüft, bevor etwas öffentlich erscheint.

Sie vertreten diese Gemeinde oder den Wasserversorger? Versorgungslage melden · Kundmachungs-Protokoll (PDF)