Haag am HausruckOberösterreich
Es gelten Verbote.
Verboten
- Aufruf zum Wassersparen
- Einschränkung der Poolbefüllung
Die Gemeinde begründet das so (laut Kundmachung): „Die Marktgemeinde Haag am Hausruck setzt im September 2026 beim Wassersparen ganz bewusst auf Eigenverantwortung und fördernde Maßnahmen statt auf Verbote oder Beschränkungen.“ Unten unter „Messwerte der Region“ steht, was die amtlichen Regionalmessstellen aktuell messen.
Quelle: haag-hausruck.at · Geprüft 08.09.2026, 20:17 · Verbindlich ist die amtliche Kundmachung der Gemeinde.
Chronik
- Seit Beginn unserer Aufzeichnung (September 2026) keine Maßnahmen erfasst.
Details, Ausnahmen und Quellen im Wortlaut
- Verbot
Sonstige Wassermaßnahme
Aufruf zum Wassersparen
Die Marktgemeinde Haag am Hausruck setzt im September 2026 beim Wassersparen ganz bewusst auf Eigenverantwortung und fördernde Maßnahmen statt auf Verbote oder Beschränkungen.
Wortlaut der Kundmachung
„Die Marktgemeinde Haag am Hausruck setzt im September 2026 beim Wassersparen ganz bewusst auf Eigenverantwortung und fördernde Maßnahmen statt auf Verbote oder Beschränkungen.“
- Gültigkeit
- bis auf Widerruf
- Kundmachung vom
- nicht eindeutig datiert (erstmals erfasst am 08. September 2026)
- Zuletzt geprüft
- 08.09.2026, 20:17
Stufe 3 – Verbot: Ein rechtlich verbindliches Verbot gilt derzeit.
Quellen
- Aufruf zum Wassersparenhaag-hausruck.at · Gemeinde-Website · erfasst am 08. September 2026 · abgerufen 08.09.2026, 16:20Direktlink zur Kundmachung
- Verbot
Sonstige Wassermaßnahme
Einschränkung der Poolbefüllung
Keine behördlichen Verbote: Im Gegensatz zu anderen Regionen gibt es in Haag am Hausruck aktuell keine strengen Einschränkungen für das Gießen oder Poolbefüllen.
Wortlaut der Kundmachung
„Keine behördlichen Verbote: Im Gegensatz zu anderen Regionen gibt es in Haag am Hausruck aktuell keine strengen Einschränkungen für das Gießen oder Poolbefüllen.“
- Gültigkeit
- bis auf Widerruf
- Kundmachung vom
- nicht eindeutig datiert (erstmals erfasst am 08. September 2026)
- Zuletzt geprüft
- 08.09.2026, 20:17
Stufe 3 – Verbot: Ein rechtlich verbindliches Verbot gilt derzeit.
Quellen
- Einschränkung der Poolbefüllunghaag-hausruck.at · Gemeinde-Website · erfasst am 08. September 2026 · abgerufen 08.09.2026, 16:20Direktlink zur Kundmachung
Transparenz
4 überwachte Quelle(n) für diese Gemeinde. Letzter Quellenabruf: 21.10.2026, 16:55. Rechtlich verbindlich ist ausschließlich die Kundmachung der Gemeinde bzw. Behörde.
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