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Haag am HausruckOberösterreich

Es gelten Verbote.

Verboten

  • Aufruf zum Wassersparen
  • Einschränkung der Poolbefüllung

Die Gemeinde begründet das so (laut Kundmachung): „Die Marktgemeinde Haag am Hausruck setzt im September 2026 beim Wassersparen ganz bewusst auf Eigenverantwortung und fördernde Maßnahmen statt auf Verbote oder Beschränkungen.“ Unten unter „Messwerte der Region“ steht, was die amtlichen Regionalmessstellen aktuell messen.

Quelle: haag-hausruck.at · Geprüft 08.09.2026, 20:17 · Verbindlich ist die amtliche Kundmachung der Gemeinde.

Chronik

  1. Seit Beginn unserer Aufzeichnung (September 2026) keine Maßnahmen erfasst.
Details, Ausnahmen und Quellen im Wortlaut
  • Sonstige Wassermaßnahme

    Aufruf zum Wassersparen

    Verbot

    Die Marktgemeinde Haag am Hausruck setzt im September 2026 beim Wassersparen ganz bewusst auf Eigenverantwortung und fördernde Maßnahmen statt auf Verbote oder Beschränkungen.

    Wortlaut der Kundmachung

    „Die Marktgemeinde Haag am Hausruck setzt im September 2026 beim Wassersparen ganz bewusst auf Eigenverantwortung und fördernde Maßnahmen statt auf Verbote oder Beschränkungen.“

    Gültigkeit
    bis auf Widerruf
    Kundmachung vom
    nicht eindeutig datiert (erstmals erfasst am 08. September 2026)
    Zuletzt geprüft
    08.09.2026, 20:17

    Stufe 3 – Verbot: Ein rechtlich verbindliches Verbot gilt derzeit.

    Quellen

    • Aufruf zum Wassersparenhaag-hausruck.at · Gemeinde-Website · erfasst am 08. September 2026 · abgerufen 08.09.2026, 16:20Direktlink zur Kundmachung
  • Sonstige Wassermaßnahme

    Einschränkung der Poolbefüllung

    Verbot

    Keine behördlichen Verbote: Im Gegensatz zu anderen Regionen gibt es in Haag am Hausruck aktuell keine strengen Einschränkungen für das Gießen oder Poolbefüllen.

    Wortlaut der Kundmachung

    „Keine behördlichen Verbote: Im Gegensatz zu anderen Regionen gibt es in Haag am Hausruck aktuell keine strengen Einschränkungen für das Gießen oder Poolbefüllen.“

    Gültigkeit
    bis auf Widerruf
    Kundmachung vom
    nicht eindeutig datiert (erstmals erfasst am 08. September 2026)
    Zuletzt geprüft
    08.09.2026, 20:17

    Stufe 3 – Verbot: Ein rechtlich verbindliches Verbot gilt derzeit.

    Quellen

Transparenz

4 überwachte Quelle(n) für diese Gemeinde. Letzter Quellenabruf: 21.10.2026, 16:55. Rechtlich verbindlich ist ausschließlich die Kundmachung der Gemeinde bzw. Behörde.

Sie wohnen hier oder kennen eine amtliche Kundmachung, die hier fehlt? Hinweis oder Korrektur einbringen. Jede Meldung wird geprüft, bevor etwas öffentlich erscheint.

Sie vertreten diese Gemeinde oder den Wasserversorger? Versorgungslage melden · Kundmachungs-Protokoll (PDF)