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GuntramsdorfNiederösterreich

Es gelten Verbote.

Verboten

  • Es gibt aktuell keine gesetzlichen Verbote oder eine verordnete Wassersperre

Bitte freiwillig

  • Appell zum sorgsamen Umgang mit Trinkwasser

Die Gemeinde begründet das so (laut Kundmachung): „Bürgerinnen und Bürger sollten dennoch sorgsam und verantwortungsvoll mit dem wertvollen Lebensmittel WASSER umgehen, damit weiterhin eine nachhaltige Versorgungssicherheit aufrecht erhalten werden kann.“ Unten unter „Messwerte der Region“ steht, was die amtlichen Regionalmessstellen aktuell messen.

Quelle: Guntramsdorf · noe.gv.at · Geprüft 17.09.2026, 07:03 · Verbindlich ist die amtliche Kundmachung der Gemeinde.

Chronik

  1. Seit Beginn unserer Aufzeichnung (September 2026) keine Maßnahmen erfasst.
Details, Ausnahmen und Quellen im Wortlaut
  • Allgemeine Wasserspar-Empfehlung

    Appell zum sorgsamen Umgang mit Trinkwasser

    Empfehlung

    Wortlaut der Kundmachung

    „Bürgerinnen und Bürger sollten dennoch sorgsam und verantwortungsvoll mit dem wertvollen Lebensmittel WASSER umgehen, damit weiterhin eine nachhaltige Versorgungssicherheit aufrecht erhalten werden kann.“

    Gültigkeit
    bis auf Widerruf
    Kundmachung vom
    nicht eindeutig datiert (erstmals erfasst am 17. September 2026)
    Zuletzt geprüft
    17.09.2026, 07:03

    Stufe 3 – Verbot: Ein rechtlich verbindliches Verbot gilt derzeit.

    Quellen

    • WasserversorgungGuntramsdorf · Gemeinde-Website · erfasst am 17. September 2026 · abgerufen 17.09.2026, 07:00Direktlink zur Kundmachung
  • Sonstige Wassermaßnahme

    Es gibt aktuell keine gesetzlichen Verbote oder eine verordnete Wassersperre

    Verbot

    Es gibt aktuell keine gesetzlichen Verbote oder eine verordnete Wassersperre.

    Wortlaut der Kundmachung

    „Es gibt aktuell keine gesetzlichen Verbote oder eine verordnete Wassersperre.“

    Gültigkeit
    bis auf Widerruf
    Kundmachung vom
    nicht eindeutig datiert (erstmals erfasst am 08. September 2026)
    Zuletzt geprüft
    08.09.2026, 18:55

    Stufe 3 – Verbot: Ein rechtlich verbindliches Verbot gilt derzeit.

    Quellen

Transparenz

6 überwachte Quelle(n) für diese Gemeinde. Letzter Quellenabruf: 13.10.2026, 20:40. Rechtlich verbindlich ist ausschließlich die Kundmachung der Gemeinde bzw. Behörde.

Sie wohnen hier oder kennen eine amtliche Kundmachung, die hier fehlt? Hinweis oder Korrektur einbringen. Jede Meldung wird geprüft, bevor etwas öffentlich erscheint.

Sie vertreten diese Gemeinde oder den Wasserversorger? Versorgungslage melden · Kundmachungs-Protokoll (PDF)