GroßwarasdorfBurgenland
Es gelten Verbote.
Verboten
- Verbot der Wasserentnahme über Hydranten durch Privatpersonen
Eingeschränkt
- Poolbefüllung ausschließlich über die hauseigene Wasserleitung
Die Gemeinde begründet das so (Kundmachung vom 16. Juni 2026): „Die Befüllung privater Pools und Schwimmbäder ist ausschließlich über die hauseigene Wasserleitung (Gartenschlauch) durchzuführen. Eine Wasserentnahme über Hydranten Garnituren ist für Privatpersonen unzulässig: Sie führt zu Druckabfällen im Leitungsnetz, belastet das Netz unnötig und gefährdet die Trinkwasserversorgung.“ Unten unter „Messwerte der Region“ steht, was die amtlichen Regionalmessstellen aktuell messen.
Quelle: wvmb.at, 16. Juni 2026 · Geprüft 08.09.2026, 09:10 · Verbindlich ist die amtliche Kundmachung der Gemeinde.
Chronik
- 16. Juni 2026 – Kundmachung mit 2 Maßnahmen:
- Poolbefüllung ausschließlich über die hauseigene Wasserleitung – Einschränkung
- Verbot der Wasserentnahme über Hydranten durch Privatpersonen – Verbot
Details, Ausnahmen und Quellen im Wortlaut
- Einschränkung
Befüllung privater Pools
Poolbefüllung ausschließlich über die hauseigene Wasserleitung
Die Befüllung privater Pools und Schwimmbäder ist ausschließlich über die hauseigene Wasserleitung (Gartenschlauch) durchzuführen. Poolkalender und zeitliche Einschränkungen sind laut Wasserverband Mittleres Burgenland aufgrund ausreichend dimensionierter Wasserbehälter nicht notwendig; die Befüllung kann flexibel erfolgen, muss aber über den Standard-Hausanschluss laufen.
Wortlaut der Kundmachung
„Die Befüllung privater Pools und Schwimmbäder ist ausschließlich über die hauseigene Wasserleitung (Gartenschlauch) durchzuführen. Eine Wasserentnahme über Hydranten Garnituren ist für Privatpersonen unzulässig: Sie führt zu Druckabfällen im Leitungsnetz, belastet das Netz unnötig und gefährdet die Trinkwasserversorgung.“
- Gültigkeit
- seit 16. Juni 2026, bis auf Widerruf
- Kundmachung vom
- 16. Juni 2026
- Zuletzt geprüft
- 08.09.2026, 09:10
Stufe 3 – Verbot: Ein rechtlich verbindliches Verbot gilt derzeit.
Quellen
- Pool befüllenwvmb.at · Zeitung / Nachrichtenportal · Kundmachung vom 16. Juni 2026 · abgerufen 06.09.2026, 22:40Direktlink zur Kundmachung
- Verbot
Wasserentnahme
Verbot der Wasserentnahme über Hydranten durch Privatpersonen
Die Wasserentnahme über Hydrantengarnituren ist für Privatpersonen unzulässig, da sie zu Druckabfällen im Leitungsnetz führt und die Trinkwasserversorgung gefährdet.
Wortlaut der Kundmachung
„Eine Wasserentnahme über Hydranten Garnituren ist für Privatpersonen unzulässig: Sie führt zu Druckabfällen im Leitungsnetz, belastet das Netz unnötig und gefährdet die Trinkwasserversorgung.“
- Gültigkeit
- seit 16. Juni 2026, bis auf Widerruf
- Kundmachung vom
- 16. Juni 2026
- Zuletzt geprüft
- 06.09.2026, 22:41
Stufe 3 – Verbot: Ein rechtlich verbindliches Verbot gilt derzeit.
Quellen
- Pool befüllenwvmb.at · Zeitung / Nachrichtenportal · Kundmachung vom 16. Juni 2026 · abgerufen 06.09.2026, 22:40Direktlink zur Kundmachung
Transparenz
9 überwachte Quelle(n) für diese Gemeinde. Letzter Quellenabruf: 02.11.2026, 05:15. Rechtlich verbindlich ist ausschließlich die Kundmachung der Gemeinde bzw. Behörde.
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