GroßmuglNiederösterreich
Es gelten Verbote.
Verboten
- Aufruf zum Wassersparen
- Hausbrunnen-Regelung beachten: In Großmugl ist es strikt untersagt, eigene Hausbrunnen mit der öffentlichen Wasserversor
Die Gemeinde begründet das so (laut Kundmachung): „Für die Marktgemeinde Großmugl liegen im September 2026 keine gesonderten, akut verschärften Wassersparverordnungen oder Verbote vor.“ Unten unter „Messwerte der Region“ steht, was die amtlichen Regionalmessstellen aktuell messen.
Quelle: grossmugl.at · Geprüft 08.09.2026, 19:16 · Verbindlich ist die amtliche Kundmachung der Gemeinde.
Chronik
- Seit Beginn unserer Aufzeichnung (September 2026) keine Maßnahmen erfasst.
Details, Ausnahmen und Quellen im Wortlaut
- Verbot
Sonstige Wassermaßnahme
Aufruf zum Wassersparen
Für die Marktgemeinde Großmugl liegen im September 2026 keine gesonderten, akut verschärften Wassersparverordnungen oder Verbote vor.
Wortlaut der Kundmachung
„Für die Marktgemeinde Großmugl liegen im September 2026 keine gesonderten, akut verschärften Wassersparverordnungen oder Verbote vor.“
- Gültigkeit
- bis auf Widerruf
- Kundmachung vom
- nicht eindeutig datiert (erstmals erfasst am 08. September 2026)
- Zuletzt geprüft
- 08.09.2026, 19:16
Stufe 3 – Verbot: Ein rechtlich verbindliches Verbot gilt derzeit.
Quellen
- Aufruf zum Wassersparengrossmugl.at · Gemeinde-Website · erfasst am 08. September 2026 · abgerufen 08.09.2026, 15:09Direktlink zur Kundmachung
- Verbot
Sonstige Wassermaßnahme
Hausbrunnen-Regelung beachten: In Großmugl ist es strikt untersagt, eigene Hausbrunnen mit der öffentlichen Wasserversor
Hausbrunnen-Regelung beachten: In Großmugl ist es strikt untersagt, eigene Hausbrunnen mit der öffentlichen Wasserversorgungsleitung zu koppeln, da dies zu akuter Verkeimung des gesamten Ortsnetzes führen kann.
Wortlaut der Kundmachung
„Hausbrunnen-Regelung beachten: In Großmugl ist es strikt untersagt, eigene Hausbrunnen mit der öffentlichen Wasserversorgungsleitung zu koppeln, da dies zu akuter Verkeimung des gesamten Ortsnetzes führen kann.“
- Gültigkeit
- bis auf Widerruf
- Kundmachung vom
- nicht eindeutig datiert (erstmals erfasst am 08. September 2026)
- Zuletzt geprüft
- 08.09.2026, 19:16
Stufe 3 – Verbot: Ein rechtlich verbindliches Verbot gilt derzeit.
Quellen
- Hausbrunnen-Regelung beachten: In Großmugl ist es strikt untersagt, eigene Hausbrunnen mit der öffentlichen Wasserversorgrossmugl.at · Gemeinde-Website · erfasst am 08. September 2026 · abgerufen 08.09.2026, 15:09Direktlink zur Kundmachung
Transparenz
10 überwachte Quelle(n) für diese Gemeinde. Letzter Quellenabruf: 28.10.2026, 02:25. Rechtlich verbindlich ist ausschließlich die Kundmachung der Gemeinde bzw. Behörde.
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