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GroßmuglNiederösterreich

Es gelten Verbote.

Verboten

  • Aufruf zum Wassersparen
  • Hausbrunnen-Regelung beachten: In Großmugl ist es strikt untersagt, eigene Hausbrunnen mit der öffentlichen Wasserversor

Die Gemeinde begründet das so (laut Kundmachung): „Für die Marktgemeinde Großmugl liegen im September 2026 keine gesonderten, akut verschärften Wassersparverordnungen oder Verbote vor.“ Unten unter „Messwerte der Region“ steht, was die amtlichen Regionalmessstellen aktuell messen.

Quelle: grossmugl.at · Geprüft 08.09.2026, 19:16 · Verbindlich ist die amtliche Kundmachung der Gemeinde.

Chronik

  1. Seit Beginn unserer Aufzeichnung (September 2026) keine Maßnahmen erfasst.
Details, Ausnahmen und Quellen im Wortlaut
  • Sonstige Wassermaßnahme

    Aufruf zum Wassersparen

    Verbot

    Für die Marktgemeinde Großmugl liegen im September 2026 keine gesonderten, akut verschärften Wassersparverordnungen oder Verbote vor.

    Wortlaut der Kundmachung

    „Für die Marktgemeinde Großmugl liegen im September 2026 keine gesonderten, akut verschärften Wassersparverordnungen oder Verbote vor.“

    Gültigkeit
    bis auf Widerruf
    Kundmachung vom
    nicht eindeutig datiert (erstmals erfasst am 08. September 2026)
    Zuletzt geprüft
    08.09.2026, 19:16

    Stufe 3 – Verbot: Ein rechtlich verbindliches Verbot gilt derzeit.

    Quellen

    • Aufruf zum Wassersparengrossmugl.at · Gemeinde-Website · erfasst am 08. September 2026 · abgerufen 08.09.2026, 15:09Direktlink zur Kundmachung
  • Sonstige Wassermaßnahme

    Hausbrunnen-Regelung beachten: In Großmugl ist es strikt untersagt, eigene Hausbrunnen mit der öffentlichen Wasserversor

    Verbot

    Hausbrunnen-Regelung beachten: In Großmugl ist es strikt untersagt, eigene Hausbrunnen mit der öffentlichen Wasserversorgungsleitung zu koppeln, da dies zu akuter Verkeimung des gesamten Ortsnetzes führen kann.

    Wortlaut der Kundmachung

    „Hausbrunnen-Regelung beachten: In Großmugl ist es strikt untersagt, eigene Hausbrunnen mit der öffentlichen Wasserversorgungsleitung zu koppeln, da dies zu akuter Verkeimung des gesamten Ortsnetzes führen kann.“

    Gültigkeit
    bis auf Widerruf
    Kundmachung vom
    nicht eindeutig datiert (erstmals erfasst am 08. September 2026)
    Zuletzt geprüft
    08.09.2026, 19:16

    Stufe 3 – Verbot: Ein rechtlich verbindliches Verbot gilt derzeit.

    Quellen

Transparenz

10 überwachte Quelle(n) für diese Gemeinde. Letzter Quellenabruf: 28.10.2026, 02:25. Rechtlich verbindlich ist ausschließlich die Kundmachung der Gemeinde bzw. Behörde.

Sie wohnen hier oder kennen eine amtliche Kundmachung, die hier fehlt? Hinweis oder Korrektur einbringen. Jede Meldung wird geprüft, bevor etwas öffentlich erscheint.

Sie vertreten diese Gemeinde oder den Wasserversorger? Versorgungslage melden · Kundmachungs-Protokoll (PDF)